BGH-Entscheidung:Postbank-Kleinaktionäre dürfen auf Nachschlag hoffen

File photo of Deutsche Bank and Postbank logos in Bonn

Haben die Kläger letztlich Erfolg, droht der Deutschen Bank eine satte Nachzahlung an die ehemaligen Kleinaktionäre des Instituts.

(Foto: REUTERS)

Etappensieg für ehemalige Anteilseigner der Postbank: Im Streit um die Übernahme durch die Deutsche Bank muss die Justiz nacharbeiten.

  • Ex-Anleger des Instituts könnten im Erfolgsfall vom neuen Eigentümer Deutsche Bank mehr als das Doppelte des ursprünglich gezahlten Preises erhalten.
  • Der BGH hat die Klage eines ehemaligen Postbank-Kleinaktionärs zur erneuten Prüfung ans OLG Köln zurückverwiesen.
  • Der Streit dreht sich um die Frage, ob und wann ein Pflicht-Übernahmeangebot für die Postbank-Anteile fällig gewesen wäre.

Kleinaktionär erzielt zumindest Teilerfolg

Ehemalige Kleinaktionäre der Postbank dürfen nachträglich auf Geld von der Deutschen Bank hoffen. Im Streit um die Übernahme der Postbank durch das größte deutsche Geldhaus hat der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 353/12) entschieden, dass mögliche Ansprüche auf Zahlung eines höheren Aktienpreises grundsätzlich einklagbar sind. Ob die Deutsche Bank wirklich zahlen muss, soll vom Oberlandesgericht Köln entschieden werden.

Geklagt hatte die Effecten-Spiegel AG als einstige Postbank-Minderheitsaktionärin. Die Düsseldorfer Verlagsgesellschaft, die das Börsenjournal Effecten-Spiegel herausgibt, fordert nachträglich 4,8 Millionen Euro für ihre Postbank-Anteile. Sie wirft der Deutschen Bank vor, bei der Übernahme der Postbank ein Pflichtangebot für deren Aktien regelwidrig umgangen und verzögert zu haben. Dadurch hätten Kleinaktionäre nur 25 Euro pro Aktie erhalten.

Mehrstufige Übernahme

Im September 2008 war die Deutsche Bank zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen - zu einem Preis von 57,25 Euro je Aktie. Damit blieb sie unter der Marke von 30 Prozent, ab der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst in einem zweiten Schritt stockte die Deutsche ihren Anteil später auf 48 Prozent auf - zahlte dafür nach dem Ausbruch der Finanzkrise aber nur noch 23,92 Euro je Aktie.

Am 7. Oktober 2010 veröffentlichte der Konzern daher ein Übernahmeangebot für die Aktien der Postbank zum Preis von 25 Euro je Papier. Damit mussten sich die Kleinaktionäre letztlich begnügen.

Streit um abgestimmtes Verhalten

Die Effecten-Spiegel AG nahm die Offerte zwar an und kassierte 3,75 Millionen Euro für ihre Anteile, zog aber vor Gericht. Sie wirft der Deutschen Bank und dem vorherigen Postbank-Mehrheitseigentümer Deutsche Post abgestimmtes Verhalten vor, in der Fachsprache "Acting in Concert" genannt.

Demnach habe eine am 14. Januar 2009 geschlossene Nachtragsvereinbarung zwischen beiden Konzernen eine "Interessenschutzklausel" enthalten. Mit dieser sei das Abstimmungsverhalten der beiden Vertragspartner in den Hauptversammlungen der Postbank abgestimmt worden. Deshalb hätten ihre Anteile zusammengezählt werden müssen - und ein Übernahmeangebot wäre fällig gewesen, argumentiert die Klägerin. Dieser Behauptung hätten die Kölner Richter nachgehen müssen, entschied der BGH. Nun sollen sie es nachholen.

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