Wenn Mieter noch nach dem Jahreswechsel Betriebskostenabrechnungen für 2007 erhalten, sollten sie aufpassen.
Vorsicht ist angebracht, wenn die Betriebskostenabrechnungen für 2007 verspätet, also erst 2009, eintrifft. Denn grundsätzlich müssen Mietern die Abrechnungen innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zugehen.
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Das erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin. Wenn der Vermieter das Kalenderjahr zugrunde gelegt hat, kommen Abrechnungen für 2007 nach dem Jahreswechsel also zu spät - und Nachforderungen verfallen dann. Guthabenansprüche bleiben allerdings bestehen.
Der Mieterbund rät daher, nach dem Eingang des Schreibens das genaue Zugangsdatum und die Art der Zustellung - ob per Post oder durch den Hausmeister übergeben zum Beispiel - zu notieren. Außerdem dürfe der Vermieter nicht die Abrechnungsperiode nach Belieben verändern, um möglicherweise den Ablauf der Frist zu verhindern.
- Nebenkosten Sofortige Rückzahlung 30.10.2008
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(sueddeutsche.de/dpa/gf)
Wirbel um Obama-Biographie
Natürlich hat der Mieterbund juristisch gesehen Recht, wenn sie sagen, nach mehr als 12 Monaten muss man die Rechnung nicht bezahlen. Aber ist der Mieterbund nicht auch derjenige, die immer auf ein Entgegenkommen der Vermieter dringt.
Juristisch bin ich im Recht, aber es muss mir auch klar sein, dass damit das Verhältnis zum Vermieter im Eimer ist. Das mag momentan zwar nicht stören, aber vielleicht schon nächsten Monat, wenn ich selbst mal was vom Vermieter brauche. Aber das scheint bestimmten Damen und Herren egal zu sein.
Wo steht das, nach welche Grundlage? gibt es dazu ein Anspruchsgrundlage
Was ist das eigentlich für ein Umgang miteinander? Wenn die Abrechnung (abgesehen vom Zustelldatum) ok ist, warum sollte man sie dann nicht bezahlen? Das sind ja Kosten, die dem Vermieter real entstanden sind, und auf denen er dann sitzen bleibt. Wenn die Abrechnung zu spät kommt, freut euch einfach über das zinslose Darlehen. Seid doch einfach mal nett zueinander! Muss man dem Vermieter denn unbedingt ein "Ätschbätsch, zu spät; ich zahle nur was du einklagen kannst!" entgegenwerfen? (Ganz abgesehen davon, hat ein gutes Verhältnis zum Vermieter ja auch einigen Wert).
Ist es denn aber nicht auch so, dass es Ausnahmen zu dieser Regel gibt? Meines Wissens kann eine auf den ersten Anschein verspätete Nebenkostenabrechnung dennoch wirksam und fristgemäß sein wenn die Gründe für die Verspätung nicht beim Vermieter liegen. Etwa weil er die Rechnungen des Heizöllieferanten noch nicht erhalten hat o.ä. und die Abrechnung daher nicht vollständig erstellt werden konnte.