Berlin:Verfahren gegen Vermieter

In der Bundeshauptstadt bleibt unklar, wer seine Wohnung Touristen anbieten darf. Denn das Bundesverfassungsgericht soll die umstrittenen Verbots-Regelungen für Unterkünfte überprüfen, und das könnte noch einige Zeit dauern.

Beim Berliner Verwaltungsgericht liegen knapp 160 Verfahren zu den umstrittenen Verbotsregelungen für Ferienwohnungen in der Hauptstadt. Etwa 100 Verfahren seien ausgesetzt oder ruhten, sagt Sprecher Stephan Groscurth. Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg an der Rechtmäßigkeit des Berliner Gesetzes zweifelt und es dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt hat. Die Karlsruher Richter sollen klären, ob das Verbot der gewerblichen Ferienwohnungen auch rückwirkend gilt - also ob die kommerzielle Vermietung auch dann untersagt werden darf, wenn Wohnungen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes angeboten wurden.

Andere Fälle verhandele das Verwaltungsgericht aber weiter, sagt Groscurth. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat angekündigt, 2018 die Regelungen zu überarbeiten. Diskutiert wird über eine Erlaubnis nach Tagen, etwa für 30 oder 60 Tage im Jahr. Die Plattform Airbnb, die weltweit online Zimmer, Wohnungen oder Häuser an Reisende vermittelt, fordert bereits seit Längerem klarere Regeln für Privatleute. In der Hauptstadt gilt seit Mai 2014 das Gesetz zum sogenannten Zweckentfremdungsverbot. Damit soll verhindert werden, dass viele Wohnungen gewerblich an Touristen vermietet werden. Auch Privatleute dürfen ihre selbstbewohnten Wohnungen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung vermieten. Das soll sicherstellen, dass es mehr Wohnraum für die Bewohner in der Stadt gibt. Mit Hilfe des Gesetzes wurden laut Senatsverwaltung bis Ende Juni knapp 6000 Wohnungen dem normalen Wohnungsmarkt wieder zugeführt.

© SZ vom 03.11.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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