Vor allem die Allgemeinen Ortskrankenkassen und die Ersatzkassen werden von 2007 an ihre Beiträge kräftig anheben.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigen 2007 die Beiträge. Nach Angaben der Spitzenverbände der Krankenkassen steigt der Durchschnittssatz auf 15,0 Prozent, inklusive des Sonderbeitrags von 0,9 Prozent, den nur der Arbeitnehmer zahlt.

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Alle neuen Grenzwerte der Sozialversicherung (alte Bundesländer) auf einen Blick. (© Tabelle: SZ)

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Verglichen mit 2006 ist das eine Erhöhung von 0,7 Prozentpunkten. Vor allem die Allgemeinen Ortskrankenkassen und Ersatzkassen wie die DAK haben ihre Beiträge kräftig angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze bleibt aber gleich (Tabelle).

Der monatliche Beitrag zur Rentenversicherung steigt um 0,4 Punkte auf 19,9 Prozent. Günstiger wird hingegen die Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag sinkt von 6,5 auf 4,2 Prozent.

Zudem erhöht sich bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4400 auf 4550 Euro. In den alten Bundesländern beläuft sie sich weiter auf 5250 Euro.

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(SZ vom 28.12.06)