Von Thomas Öchsner

Für Anleger mit hohem persönlichen Steuersatz und ausgeschöpftem Sparerfreibetrag lohnt es sich, Zinszahlungen zu verlagern. Sie können von der neuen Abgeltungsteuer profitieren, auch wenn diese erst Anfang 2009 kommt.

Das Geld zu vermehren und es zugleich so anzulegen, dass der Fiskus möglichst wenig davon abknapst, ist eine Kunst. In diesen Tagen ist diese Kunst wieder besonders gefragt - wegen der Abgeltungsteuer.

Geld, Wirtschaftsseite der Tageszeitung

Geld auf der Wirtschaftsseite einer Tageszeitung: Wer einen hohen persönlichen Steuersatz hat, könnte von der neuen Abgeltungsteuer profitieren. (© Foto: dpa)

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Von der neuen 25-prozentigen Pauschalsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne profitieren vor allem Anleger mit einem hohen persönlichen Steuersatz und Zinserträgen oberhalb des Sparerfreibetrags.

Auch wenn die Abgeltungsteuer erst Anfang 2009 kommt, können diese Bankkunden schon jetzt viel tun, um Steuern zu sparen.

Sparerfreibetrag ausgeschöpft

Ein Anleger, der seinen Sparerfreibetrag von derzeit noch 801 (Verheiratete: 1602) Euro ausgeschöpft hat, muss seine Zinserträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.

Für einen Spitzenverdiener heißt das: Von 1000 Euro bleiben nach Abzug von Einkommensteuer (42 Prozent), Kirchensteuer (in den meisten Bundesländern 9 Prozent auf die Einkommensteuer) plus Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) gerade einmal 519,10 Euro übrig - ohne Reichensteuer gerechnet.

Müsste dieser Anleger dagegen nur 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen, könnte er von seinen Zinserträgen nach Abzug von Kirchensteuer und Solizuschlag immerhin 713,75 Euro behalten, also fast 200 Euro mehr.

Bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz wäre für ihn der Vorteil geringer. Trotzdem lohnt es sich aber für jeden Anleger oberhalb eines Steuersatzes von 25 Prozent, Zinseinkünfte auf die Jahre nach 2008 zu verlagern. Dafür kommen mehrere Produkte in Frage - ein Überblick:

Papiere mit Zinstreppe oder nachträglicher Zinsauszahlung: Der Staat als Herausgeber von Bundeswertpapieren hilft selbst beim Steuern sparen, zum Beispiel mit dem Bundesschatzbrief vom Typ B. Das Papier, mit dem der Käufer dem Staat Geld leiht, gibt es schon ab 50 Euro. Es hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Rendite des Schatzbriefes liegt derzeit bei 4,21 Prozent. Die Zinsauszahlung erfolgt auf einen Schlag nach den sieben Jahren, wenn der Bund das Geld des Anlegers zurückerstattet. Wer das Papier jetzt kauft, bekommt also erst 2014 sein Geld plus Zinsen zurück und kann von der Abgeltungsteuer profitieren. Ein weiterer Vorteil: Falls die Zinsen in den nächsten Jahren weiter steigen, lassen sich Schatzbriefe vorzeitig zurückgeben und gegebenenfalls gegen höher verzinsliche Schätzchen eintauschen. Für Anleger, die ihr Depot bei der Deutschen Finanzagentur (www.deutsche-finanzagentur.de) eingerichtet haben, ist dies kostenlos.

Eine Alternative für Steuersparer sind Finanzierungsschätze. In Frage kommt dabei die Variante mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Bei diesem Anlagezeitraum zahlt der Sparer derzeit pro Papier 461,40 Euro ein und bekommt nach zwei Jahren, also 2009, genau 500 Euro heraus. Das entspricht einer Rendite von 4,10 Prozent. Auch hier gilt: Bei den Zinsen in Höhe von 38,60 Euro greift die Abgeltungsteuer, der persönliche Steuersatz ist nicht maßgebend.

Stufenzinsanleihen oder Papiere mit einer Zinsauszahlung am Ende der Laufzeit bieten ebenfalls Banken und Sparkassen an, teilweise in Form von Inhaber-Schuldverschreibungen. Zu solchen Papieren sollten Anleger jedoch nur greifen, wenn sie genauso sicher wie die des Bundes sind und mindestens genauso viel Rendite bringen, rät Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Null-Kupon-Anleihen: Bei diesen Wertpapieren (im Fachjargon Zerobonds) verzichtet der Kunde auf Zinsen, die die Bank während der Laufzeit ausschüttet. Im Gegenzug gibt es am Ende die gesamten aufgelaufenen Erträge auf einen Schlag. Ein Kaufkurs von 70 Prozent zeigt zum Beispiel an, dass das Papier bis zur Fälligkeit noch weitere 30 Prozent bis zum Rückzahlungskurs von 100 zulegen wird. Im Vergleich zu den Finanzierungsschätzen gibt es allerdings wesentliche Unterschiede: Nullkupon-Anleihen haben in der Regel viel längere Laufzeiten. Der Kurs kann sich täglich verändern, weil die Papiere an der Börse gehandelt werden.

Bisher sind die Erträge der Zerobonds allerdings voll zu versteuern, weil die Papiere als Finanzinnovationen gelten. In Zukunft kann der Anleger dagegen von der Abgeltungsteuer profitieren, weil sich die Erträge auf die Zeit nach 2008 verschieben lassen - falls gewünscht bis ins Rentenalter. Auch hohe Erträge führen nicht mehr zu einem höheren persönlichen Steuersatz (Progressionssprung). Der Anleger zahlt 25 Prozent, egal ob er 1000 oder 10000 Euro an Erträgen kassiert. Anders als bei Finanzierungsschätzen und Schatzbriefen kostet der Kauf von Zerobonds jedoch Gebühren, ein vorzeitiger Verkauf ist möglich, dabei kann es zu Kursverlusten kommen.

Niedrig verzinste Anleihen: Diese Papiere notieren in der Regel deutlich unter ihrem Nominalwert von 100 Prozent (im Fachjargon: unter pari). Kauft ein Anleger nun eine niedrig verzinste Anleihe noch vor dem 1. Januar 2009 und hält sie mindestens ein Jahr im Depot, gilt das alte Recht: Der Kursgewinn ist nicht zu versteuern, der Fiskus greift nur bei den ausgezahlten Zinsen zu. Niedrig verzinsliche Anleihen mit längeren Laufzeiten sind deshalb sehr gefragt.

Finanzexperte Nauhauser warnt jedoch davor, die Steuerfrage zum alleinigen Kriterium einer Geldanlage zu machen. Das könne schiefgehen, wenn etwa mit geschlossenen Fonds nur wegen des Steuersparens ein hohes Risiko eingegangen und womöglich später der steuerliche Effekt durch Verluste wieder aufgefressen werde. ,,Flexibilität und Sicherheit sind genauso wichtig wie die Steuerfrage'', sagt der Verbraucherschützer.

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(SZ vom 14.08.07)