Bebauungsplan:Vorgaben für den Hausbau

Der Bauherr darf nicht machen, was er will. Der Bebauungsplan schreibt Haus und Grundstück ein bestimmtes Aussehen vor.

Antje Schweitzer

Kein Grundstück gleicht dem anderen. Das gilt nicht nur für Lage und Größe. Bebaubarkeit, mögliche Umweltbelastungen und Bodenbeschaffenheit sind Punkte, die jeder Grundstückskäufer vor seiner Unterschrift klären sollte.

LS001575Wiese.jpg

Große Freude, wenn Lage, Last und Vorschriften passen.

(Foto: Foto: Photodisc)

Mit einem Blick ins amtliche Register wird bereits vor dem Grundstückskauf klar, ob sich die Vorstellungen vom Einfamilienhaus auf dem ausgesuchten Stück Land verwirklichen lassen.

Bauvorschriften

Bebauungsplan heißt das Papier, das wichtige Informationen für Bauherren bereit hält. Beim Bauamt der Gemeinde oder des Kreises kann sich der Grundstücksinteressent erkundigen, was auf der Parzelle gebaut werden darf.

Im Bebauungsplan ist unter anderem festgelegt, wo genau das Haus auf dem Grundstück stehen darf und wie hoch und breit es sein soll.

Der Bebauungsplan zeigt die einzuhaltenden Baugrenzen, die Baulinien, die Anzahl der erlaubten Vollgeschosse sowie die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl an. Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel vom Grundstück bebaut werden darf. Die Geschossflächenzahl beinhaltet die Anzahl der Quadratmeter, die die Etage eines Hauses umfassen darf.

Selbst die Art des Daches kann die Baubehörde festlegen.

Die Angaben im Bebauungsplan sind verbindlich. Der Grundstückskäufer darf sich darauf verlassen, dass bei einem späteren Baugenehmigungsverfahren seine Pläne vom Bauamt nicht völlig durchkreuzt werden.

Erklärungshilfe

Wer mit den Angaben und Kürzeln im Bebauungsplan nicht klar kommt, kann den Baubeamten um Hilfe bitten. Städte und Gemeinden sind vom Gesetzgeber verpflichtet, Bauherren auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück zu beraten und zu unterstützen. Dazu zählt auch, den amtlichen Plan einem Laien zu erklären.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: