Bausparvertrag:Geringer Ertrag - billiges Baugeld

Wer einen Bausparvertrag abschließt, verzichtet auf hohe Guthabenzinsen - und bekommt dafür einen günstigen Kredit.

Meist entdecken die Bundesbürger den Bausparvertrag, wenn sie eine Anlagemöglichkeit für ihre Vermögenswirksamen Leistungen suchen: Zwar bekommen sie für die Einzahlbeträge vergleichsweise niedrige Zinsen, später profitieren sie allerdings von günstigen Kreditzinsen.

Das ist das Prinzip des Bausparvertrags: Verzicht auf hohe Guthabenzinsen gegen billiges Baugeld.

Alternativ bieten Bausparkassen die Verträge als Anlagemöglichkeit an: Wenn Kunden wissen, dass sie nach Ablauf des Vertrages zunächst keinen Kredit benötigen, werden höhere Guthabenzinsen gezahlt.

Wohnungsbauprämie gibt es zusätzlich

Das kann vor allem dann interessant sein, wenn der Einzahler ein Einkommen von maximal 25.600 Euro hat: In dem Fall zahlt der Staat zusätzlich eine Wohnungsbauprämie. Daneben kann es die Arbeitnehmer-Sparzulage geben.

Überlicherweise werden Immobilien und Modernisierungen aber nicht allein über Bausparverträge, sondern auch mit Hilfe von Hypothekendarlehen finanziert.

Denn die Bausparkassen bestehen auf einer raschen Rückzahlung ihrer Kredite, so dass die monatlichen Tilgungsraten für Bausparkredite wesentlich höher sind als bei den Hypotheken.

Die wichtigsten Stichworte:

Die Bausparsumme wird zu einem Teil angespart, zum anderen Teil als Kredit gewährt. Wenn sie nach Ablauf der Sparphase zugeteilt wird, kann ein Bauherr also über die volle Bausparsumme verfügen. Das Bauspardarlehen ist demnach die Differenz zwischen der Bausparsumme und dem angesparten Guthaben.

Die Mindestsparzeit, also der Zeitraum zwischen Abschluss und Zuteilung des Vertrags, kann zwischen 12 bis 60 Monaten liegen.

An den Bewertungsstichtagen werden für jeden Bausparvertrag die Bewertungszahlen ermittelt, anhand derer die Bausparkasse die Verträge zuteilt.

Zugeteilt wird erst, wenn die Mindestbewertungszahl erreicht ist. Die Bewertungszahlen wiederum bemessen sich an der Einzahlungsdauer und Höhe der Sparleistung sowie den angefallenen Zinsen.

Bauspardarlehen werden üblicherweise nachrangig besichert. Sollte also ein Bauherr Pleite gehen und die Immobilie verkauft werden müssen, erhalten zunächt die erstrangig besicherten Gläubiger wie etwa die Hypothekenbanken ihr Geld. Erst danach werden die Bausparkassen bedient.

Zusätzlich kommt als Besicherung die Negativerklärung in Betracht. Damit verpflichtet sich der Eigentümer, seine Immobilie nicht ohne Zustimmung der Bausparkasse zu verkaufen oder zu beleihen.

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