Von Von Thomas Hammer

Während im Bereich der Banken schon einige kleinere Institute in die Insolvenz geschlittert sind, blieben Bausparkassen bislang vor Pleiten verschont. Dennoch fragt sich so mancher Bausparer, ob sein angelegtes Geld wirklich sicher ist. Die Institute verweisen auf ihre Sicherungssysteme.

Zunächst einmal greift die gesetzliche Mindestsicherung, die von der EU für alle Banken und Bausparkassen in Deutschland verordnet wurde. Bis zu 20.000 Euro sind pro Anleger abgesichert, wenn das kontoführende Institut Pleite geht - allerdings gilt ein Selbstbehalt von zehn Prozent. "In Deutschland gibt es jedoch keine Bausparkasse, die ihren Anlegern nur diesen Mindestschutz bietet", heißt es beim Verband der privaten Bausparkassen, wo die privatwirtschaftlich geführten Institute organisiert sind.

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Dort sind je nach Anbieter drei verschiedene Sicherungsfonds zuständig. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall beispielsweise gehört der Einlagensicherung des genossenschaftlichen Bankenverbandes an, während die drei Bausparkassen der großen Bankkonzerne Deutsche Bank, HypoVereinsbank und Allianz-Dresdner Bank einen eigenen Feuerwehrfonds betreiben.

Die restlichen privaten Bausparkassen gehören dem verbandseigenen Einlagensicherungsfonds an. Bei allen privaten Bausparkassen sind die Bausparguthaben in voller Höhe abgesichert. Bei privaten Bausparkassen, die außerhalb ihres Kerngeschäftes noch Festgelder oder ähnliche Anlageprodukte anbieten, gilt für dieses Segment eine Einlagensicherung von 250.000 Euro pro Anleger ohne Selbstbehalt. Die Landesbausparkassen sind als Mitglieder des öffentlich-rechtlichen Bankensystems an das Sicherungssystem des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes angeschlossen.

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