Wenn der Staat sich in ein Unternehmen einkauft, ist das noch keine Verstaatlichung - eine kleine Begriffskunde in Zeiten der Krise.
Die zupackende Großzügigkeit der Ökonomen beim Umgang mit Milliarden setzt sich derzeit beim Umgang mit Begriffen fort. Verfassungsjuristen sind verwundert darüber, wie locker in Wirtschaftskreisen mit dem Begriff der "Verstaatlichung" umgegangen wird.
Die Frage, ob womöglich die gesamte Bankenbranche "vergesellschaftet" werden könnte, bleibt Theorie (© Foto: ddp)
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War es eine Teil-Verstaatlichung der Commerzbank, als der Staat der bedürftigen Bank gewaltige Summen zugeführt hat und sich dafür die Anteile hat geben lassen? Wäre es eine Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE), wenn der Staat sich für die fast hundert Milliarden Euro, die er für diesen Konzern locker- macht, die Aktien geben lässt?
Das sei noch kein staatlicher Zugriff - so sagen Staatsrechtler wie der Frankfurter Ordinarius Joachim Wieland oder der Bonner Emeritus Klaus Stern, das sei halt ein Geschäft. Dieses Geschäft hat einen Eigentümerwechsel zur Folge, so wie jeder umfängliche Aktienkauf ihn zur Folge hat. Im Begriff der echten Verstaatlichung steckt der staatliche Hoheitsakt: Wenn ein Anteilseigner seine Aktien partout behalten will, und der Staat sie ihm per Zwang und gegen Entschädigung nimmt - wie das jetzt beabsichtigt ist.
Verstaatlichung - Vergesellschaftung
Solang aber der Staat die Aktien auf dem Markt kauft, ist er Marktteilnehmer; er macht dann das, was ein Eigentümer eines Unternehmens macht: Er bestimmt die Geschicke des Unternehmens mit. Würde er seine Milliarden in Unternehmen stecken, ohne sich dafür abzusichern (durch Unternehmensanteile), man würde den Verantwortlichen strafrechtliche Vorwürfe machen.
Verstaatlichung: Das ist ein Begriff, bei dem Verfassungsjuristen die Artikel 14 Absatz 3 und 15 Grundgesetz aufschlagen. In Artikel 14 heißt es: "Eine Enteignung ist nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt".
Und Artikel 15, betitelt "Vergesellschaftung", besagt: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zweck der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden". Hier geht es jeweils um Hoheitsakte, hier greift der Staat als Staat zu.
Bei der HRE will offenbar ein US-Minderheitsaktionär seine Anteile nicht abgeben, auch nicht an den deutschen Staat, der die Bank über Wasser hält. Das ist ein Fall für Artikel 14 Absatz 3. Joachim Wieland (er kommentiert die einschlägigen Grundgesetz-Artikel im Kommentar von Horst Dreier) glaubt aber nicht daran: Er hält den Widerstand des Aktionärs für eine "polit-psychologische Angelegenheit".
Der Regensburger Wirtschaftsweise Wolfgang Wiegard ist überzeugt, man werde "an der Eigentümerschaft des Bundes an der HRE nicht herumkommen". Die Frage sei nur: Wie soll der Staat dann mit seiner Eigentümerstellung umgehen?
Die Frage, ob Banken, womöglich die gesamte Bankenbranche, nach Artikel 15 "vergesellschaftet" werden könnte, bleibt selbst in den gegenwärtig wirtschaftlich abenteuerlichen Zeiten Theorie.
Auf einzelne Banken, so Wieland, könne man nach dieser Vorschrift ohnehin nicht zugreifen. Der in wissenschaftlichen Abhandlungen beliebte Streit darüber, ob Banken überhaupt als "Produktionsmittel" gelten können (nur dann fallen sie unter den Artikel 15) wird wohl nicht geklärt werden. Derzeit produzieren die Banken jedenfalls nur Schulden.
(SZ vom 31.01.2009/hgn)
Bruce Springsteen in Frankfurt
Nur auf Grundlage eines Gesetzes und nur zum Wohl der Allgemeinheit.
Das merkel ich mir.
Sie sind wohl einer dieser Anleger, die glauben, dass Aktien, also eine Beteiligung an einer Unternehmung, lediglich eine money-generating-machine sind, bei der man mitspielen kann und immer gewinnt? Über einen möglichen Totalverlust des angelegten Geldes wurden sie offenbar noch nie aufgeklärt.
Dank Herrn Prantl und ich will sein Motiv wohlweislich nicht hinterfragen: dafür, doch immerhin in der Kakophonie eine Art von Standort-Präzisierung in Sachen Terminologie und Zutreffendheit der Begriffe zu unternehmen, ist lobenswert. Auf einer solchen Online-Site indes wohl vertane Zeit, dient ganz offensichtlich die übrige Informationsangebotspalette mehr zum Kropflehren des geneigten Lesers, denn zu einer pragmatisch-kühlen Informationsvermittlung.
Die Melange aus Krakeelen, Ausschau nach 2, 3 Sündenböcken und den messerscharfen Schlüssen, wie "Bank" und wie "Wirtschaft" gehen, wird man leicht müde;
Ich jedenfalls werde zusammen mit der Teetasse zur Blauen Stunde interessiert mitlesen, wohin sich eine classe politique ohne Lenkungswissen und Fortune samten einer offenbar nurmehr auf den kurzzeitigen Effekt spezialisierten Journarilla noch versteigen wird.
Im Artikel fehlt schmerzlich, stützt dies doch meine Mutmassung, eine Ausführung zu Flowers, dem bösen Investor, der so gar nicht recht herunter will von seinen HREs. Andererseits: Fakten stören nur, oder?
Sollte dieser wirr agierende Investorenclub aus der Berliner Hohen-Höhe in der Tat sich in die Dschungelwelt des GG 14/15 ff verlaufen, so sei dem Wahlvolk ein gutes Nervenkostum gewünscht. Deutschland würde ich allerdings endlich Fachleute am politischen Werk wünschen.
Sorry, aber kann mir mal jemand erklären, warum bei der Commerzbank bereits eine 25%-ige Beteiligung +1 Aktie reicht, um eine "Übernahme" zu verhindern und alles in Butter ist, und bei der HRE müssen es gleich 95 % sein ?
Ich finde es legalen Betrug ein Gesetz in die Welt zu setzen um sich die ganze Bank unter den Nagel reissen zu können. Was ist mit den Kleinanlegern, die auch solche Aktien haben und (auf raten der Wirtschaftsgescheiten) auf eine Erholung warten. Die werden mit Taschengeld abgefunden und die Regierung verleibt sich die Bank ein. In 1-2 Jahren redet kein Mensch mehr über die Krise und die Regierung hat ein super Schnäppchen gemacht.
Mich beschleicht da das Gefühl, dass das alls von langer Hand geplant war. Stecken wir erst mal Geld rein, dann können wir besser begünden, warum wir eine Versaatlichung (zum Wohle des Volkes versteht sich) machen müssen.
Warum kauft die Regierung nicht einfach Aktien auf dem Markt aus dem Streubesitz ?
Das ist legal, wird den Kurs heben und hat nichts Anrüchiges an sich.
Es gibt sicher noch andere Wege (siehe VW-Gesetz) um eine ausländische Übernehme zu verhindern. Ausserdem fände ich das auch nicht schlimm. Heute gehört doch eh jede Firma irgendwie irgendjemand im In- und Ausland.
Ich fühle mich betrogen und bin gespannt wie es die Juristen sehen (Verfassungsklage).
Richtig, die Beteiligung des Staates an Unternehmen ist keine Verstaatlichung, sondern eine Staatsbeteiligung. Sonst hätte man als Mercedesfahrer auch jahrelang in einer Staatskarrosse gesessen. Aber das das nur "Wirtschaftskreise" seien, die das verbreiten, ist lustig. Die SZ (und auch Prantl selbst) sprechen die ganze Zeit von Verstaatlichungen. Und wenn wir schon bei Begriffsverwirrungen sind: Wenn Unternehmen Verluste produzieren, produzieren sie keine Schulden, sondern Verluste. Frag nach bei Beise!