Mieter sollten die Betriebskostenabrechnung im Hinblick auf die Hausmeisterausgaben genau prüfen.
Häufig ist der Hausmeister im Mietshaus "Mädchen für alles", somit auch für kleinere Reparaturen zuständig und bisweilen noch mit Verwaltungsaufgaben betreut.
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Diese Kosten dürfen aber nicht auf die Mieter umgelegt werden, erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Denn Reparatur- und Verwaltungskosten seien keine Betriebskosten, und nur diese dürfen weitergegeben werden.
Andere Hausmeisterkosten dagegen gelten als Betriebskosten - sie muss der Mieter zahlen, wenn das im Mietvertrag so vereinbart ist. Zu den typischen Hausmeisterarbeiten zählen laut dem Mieterbund etwa Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Winterdienst, Gartenpflege sowie die Bedienung und Überwachung technischer Anlagen wie Heizung oder Aufzug.
Mieter sollten daraufhin die Kostenaufstellung genau prüfen. Denn der Vermieter muss in der Betriebskostenabrechnung die Gesamtkosten für den Hausmeister aufführen und davon die anteiligen Kosten für Verwaltungs- und Reparaturarbeiten abziehen.
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(sueddeutsche.de/dpa/als)
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Leider kostenpflichtig-
oder kann jemand einen kostenfreien link zur Verfügung stellen?