2004 haben viele Verbraucher die Gaszahlungen gekürzt oder nur unter Vorbehalt gezahlt. Wer von damals noch Ansprüche gegen seinen Gasversorger geltend machen will, muss vor Jahresende aktiv werden.
Das rät die Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
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Denn für Zahlungsrückforderungen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, Ansprüche gegen vermeintlich überhöhte Rechnungen verfallen daher Ende 2007. Betroffen sind all jene, die ihre Rechnung damals unter Vorbehalt gezahlt haben.
Wenn sie es versäumen, bis Jahresende ihre Rückforderung von damaligen Preiserhöhungen anzuzeigen, bleibt ihnen nur der Klageweg.
"Die Aussichten sind dann allerdings sehr schlecht, die Ansprüche auch durchzusetzen" sagte VZ-Jurist Jürgen Schröder. Denn dann könne sich der Gasversorger auf die Verjährungsfrist zurückziehen, die der Gesetzgeber auf drei Jahre festgesetzt hat - vor 2002 betrug die Frist noch 30 Jahre.
Nach Preiserhöhungen ihres Gasversorgers hatten den Angaben zufolge gerade im Jahr 2004 viele Verbraucher die Zahlungen gekürzt oder nur unter Vorbehalt gezahlt.
(sueddeutsche.de/dpa)
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