Anmeldung:Unter Kontrolle

Umzug

Kartons schleppen und Papierkram erledigen: Ab November muss der Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Einzug eine Einzugsbestätigung vorlegen.

(Foto: Jan Woitas/dpa)

Wer umzieht, braucht von November an eine Bescheinigung des Vermieters.

Von Andrea Nasemann

Eigentlich ist es ohnehin längst Pflicht: Wer in eine neue Wohnung einzieht, muss seinen Wohnortwechsel dem zuständigen Amt anzeigen. Dennoch wurde in den vergangenen Jahren das Meldegesetz recht lax gehandhabt. Wer sich allerdings nicht umgehend an- und abmeldet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

2002 wurde mit der Abschaffung der Vermieterbescheinigung das Meldegesetz lockerer gefasst. Bis dahin mussten sich Mieter vom Wohnungseigentümer schriftlich bestätigen lassen, dass sie bei ihm eingezogen waren und das Papier dann bei der Anmeldung im zuständigen Einwohnermeldeamt vorlegen. Zu viel Bürokratie, entschied 2002 die damalige rot-grüne Bundesregierung und kippte die Regeln.

Doch vom 1. November dieses Jahres an erlebt die Meldebescheinigung eine Renaissance. Der Grund: Der zunehmende Missbrauch mit Adressen soll eingedämmt werden. Mit den neuen Regeln will man zum Beispiel verhindern, dass sich Kriminelle oder Terroristen ohne größere Probleme mit einer falschen Adresse anmelden können.

Der Kern der Neuregelung: Mieter müssen von November an wieder eine Einzugsbestätigung ihres Vermieters vorlegen. Dafür hat der Mieter höchstens zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Umzüglern, die gegen das Meldegesetz verstoßen, droht dann künftig sogar eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro. Auch Vermieter haben nur zwei Wochen Zeit, dem Mieter die Meldebestätigung schriftlich oder elektronisch auszustellen. Auch Vermieter, die die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellen, werden ebenfalls mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro zur Kasse gebeten. Noch teurer kann es werden, wenn sie dem Mieter eine sogenannte Gefälligkeitsbescheinigung ausstellen, also jemandem fälschlicherweise bescheinigen, dass er ihre Wohnung bezieht. Dann können saftige Strafen bis zu 50 000 Euro fällig werden.

Für Mieter wird die Anmeldung des neuen Wohnsitzes wieder komplizierter

Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht die Änderungen dennoch gelassen. "Das Ausfüllen der Meldebestätigung erhöht zwar den Aufwand für den privaten Vermieter", sagt Geschäftsführer Kai Warnecke. Allerdings müssen Vermieter nicht - wie ursprünglich geplant - die Anmeldung bei den Einwohnerämtern selbst vornehmen. In dieser Pflicht stünden lediglich die Mieter. Außerdem haben Vermieter künftig einen Auskunftsanspruch gegenüber den Meldebehörden. Sie können kostenlos bei den Einwohnerämtern nachfragen, welche Personen in ihrer Wohnung gemeldet sind. "Damit können Eigentümer nun schnell herausfinden, ob ein Mieter eine Wohnung noch an weitere Personen untervermietet", sagt Warnecke. Allerdings hat eine teilweise Untervermietung selten rechtliche Konsequenzen: "Vermieter müssen in vielen Fällen eine teilweise Untervermietung gestatten, wenn der Mieter die Untervermietung aus wirtschaftlichen Gründen braucht", sagt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund. Anders dagegen, wenn der Mieter die ganze Wohnung an eine dritte Person weitergegeben hat. "In diesem Fall kann der Vermieter die Wohnung fristlos kündigen", sagt Kai Warnecke.

Anders als Haus & Grund Deutschland ist der Deutsche Mieterbund (DMB) über das neue Meldegesetz nicht erfreut. "Für Mieter wird die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt damit wieder komplizierter", bedauert Mietrechtsexperte Dietmar Wall. Auch von den großen Wohnungsgesellschaften kommt Gegenwind: "Mit dem neuen Melderecht kommt ein nicht unerheblicher Mehraufwand auf die Unternehmen zu", fürchtet Carsten Herlitz vom GdW Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Bei Unternehmen mit großen Beständen könne das Gesetz zu einem erheblichen Arbeits- und Zeitfaktor werden.

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