Anforderungen:Schnell winterfest

Sparen ohne Frieren: Die Heizung effektiv nutzen

Künftig mehr Heizen? Die Bundesregierung hat beschlossen, die energetischen Standards für Erstaufnahme- und Gemeinschaftsunterkünfte zu senken.

(Foto: Jens Schierenbeck/dpa)

Um schnell Wohnraum schaffen zu können, setzt die Bundesregierung für Flüchtlingsunterkünfte bestehende Energie-Standards außer Kraft.

Von Ralph Diermann

Der Winter kommt, und noch immer fehlt es an Unterkünften, die Flüchtlingen in der kalten Jahreszeit Obdach bieten. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, die energetischen Standards für Erstaufnahme- und Gemeinschaftsunterkünfte zu senken. Nachdem jetzt auch der Bundesrat zugestimmt hat, tritt die Verordnung zum 1. November in Kraft. Die Regelung ist bis Ende 2018 befristet.

Damit setzt die Bundesregierung einige zentrale Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) außer Kraft. So müssen Länder, Kommunen und private Eigentümer nun nicht die Mindestanforderungen an den Energiebedarf und den Wärmeverlust durch Wände, Fenster und Decken einhalten. Auf eine nachträgliche Dämmung der Fassaden zum Beispiel können sie jetzt also verzichten. Gänzlich freie Hand haben sie jedoch nicht: "Die Außenbauteile müssen den Mindestwärmeschutz nach der Baunorm einhalten und dürfen nicht so verändert werden, dass sich die energetische Qualität eines Gebäudes verschlechtert", erläutert die Architektin Melita Tuschinski, die das Fachportal "EnEV-online" betreibt. "Es sei denn, die Behörden nutzen den erweiterten Spielraum und gewähren Ausnahmen, um die Maßnahmen zu beschleunigen."

Darüber hinaus sind die Eigentümer nicht mehr verpflichtet, die oberste Geschossdecke zu dämmen, wenn sie ihre Gebäude für Flüchtlinge umbauen. Auch vom Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind Flüchtlingsunterkünfte künftig ausgenommen. Das Gesetz verlangt von Immobilienbesitzern, einen gewissen Anteil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken, wenn sie ihre Gebäude grundlegend umbauen.

Die Befreiung von EnEV und EEWärmeG mindert zwar den Investitionsaufwand, führt aber zu höheren Heizkosten. Ob die Mehrausgaben für Gas, Öl oder Fernwärme den Kostenvorteil beim Umbau später wieder zunichte machen, lässt sich nach Meinung Tuschinskis nicht pauschal beantworten. "Jede Immobilie ist anders, sowohl was die bauliche Situation als auch die Nutzung betrifft. Daher müssen die Eigentümer individuell beurteilen, ob sie mit niedrigeren energetischen Standards tatsächlich besser fahren", sagt die Expertin.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung das Baurecht gelockert, um Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen. So können die Baubehörden mobile Behelfsunterkünfte künftig in allen Baugebieten und im Außenbereich befristet auf drei Jahre zulassen. Auch die Umnutzung bestehender Gebäude wird erleichtert. Zudem können die Behörden Flüchtlingsquartiere nun auch in reinen Wohngebieten genehmigen.

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