Altersvorsorge:Wenn riestern, dann richtig!

Eine Altersvorsorge die sich lohnt , wenn man als Riester-Sparer alles richtig macht: Finanztest zieht Bilanz und zeigt, was man als Förderberechtigter beachten müssen, um die staatlichen Zulagen zu erhalten.

Die Riester-Rente wird zehn Jahre alt. Fast 15 Millionen Menschen haben für die Riester-Rente bisher insgesamt knapp 37 Milliarden Euro angespart. Nach Aussage des Bundesarbeitsministe­riums "eine Entwicklung, die sehr erfreulich verläuft". Alle Schwachstellen hat diese staatlich geförderte private Altersvorsorge nach zehn Jahren aber noch nicht hinter sich gelassen. Die größten sind das komplizierte Zulagenverfahren, die vielen Vermittler, die Sparern unpassende Produkte verkaufen sowie der Umstand, dass ausgerechnet Geringverdiener bisher kaum von der staatlich geförderten Vorsorge profitieren.

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Um die staatlichen Zulagen der Reister-Rente zu erhlaten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

(Foto: dpa)

Probleme mit dem Zulagenverfahren

Die Zulagen sind das Kernstück der Riester-Rente: Sie sind das, was der Staat allen Sparern dazugibt. Und sie machen diese Art des Sparens so vorteilhaft im Vergleich zu anderen Formen der Altersvorsorge. 154 Euro gibt es jährlich für jeden Sparer als Grundzulage. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 300 Euro im Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren sind. Für alle Kinder, die vorher geboren wurden, gibt es 185 Euro im Jahr. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern kann so jährlich 908 Euro allein an staatlichen Zulagen fürs Alter sparen.

Doch mit dem Zulagenverfahren gibt es immer wieder Probleme. Erst Mitte 2011 hat die staatliche Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ausgezahlte Zulagen im Wert von 490 Millionen Euro wieder zurückgebucht. Viele Sparer hatten die Voraussetzungen nicht erfüllt, um die volle Zulage zu erhalten (siehe Artikel Kampf um Riester-Zulagen aus Finanztest).

Maximale Zulagen erhalten

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sparer jedes Jahr mindestens vier Prozent ihres renten­versiche­rungs­pflichtigen Brutto­einkommens aus dem Vorjahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Bei 50.000 Euro Einkommen sind das zum Beispiel 2000 Euro. Die Zulagen werden auf die eigenen Einzahlungen angerechnet. Wer weniger spart, bekommt die Zulage nur anteilig. Riester-Sparer müssen also ständig im Auge behalten, wie sich ihr Einkommen entwickelt, und sie müssen ihre Sparleistung anpassen, wenn sie nichts von der Zulage verschenken wollen.

Gering- und Gutverdiener

Nicht gekürzt wird die Zulage nur bei Gutverdienern, die zwar weniger als vier Prozent, aber mindestens 2100 Euro jährlich einzahlen. Denn damit haben sie die Förderhöchstgrenze erreicht. Wer zum Beispiel 60.000 Euro brutto im Jahr verdient und so eigentlich 2400 Euro in seinen Vertrag fließen lassen müsste, bekommt die volle Zulage schon ab 2100 Euro Sparleistung im Jahr. Ist das Gehalt dagegen so niedrig, dass die Zulagen allein schon mehr als vier Prozent des renten­versicherungs­pflichtigen Brutto­einkommens ausmachen, muss der Sparer trotzdem einen Sockelbetrag von mindestens 60 Euro im Jahr selbst einzahlen.

Förderung zurückzahlen

Verloren ist die staatliche Förderung für Sparer, die ihr Geld vor Ende der Laufzeit aus dem Riester-Vertrag nehmen. Ausnahme: Für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie dürfen sie die angesparte Summe einsetzen. Auch Riester-Sparer, die ihren Wohnsitz in ein Land verlegen, das nicht zur EU oder zum europäischen Wirtschaftsraum gehört, verlieren ihre Ansprüche und müssen die Förderung zurückzahlen.

Voraussetzung für das Riestern

Für die Riester-Förderung muss eine Voraussetzung erfüllt sein: Der Sparer selbst oder sein Ehepartner ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Für Beamte gilt eine Ausnahme: Sie sind riesterberechtigt, obwohl sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherung angehören.

Alle anderen, beispielsweise Freiberufler, können über einen Umweg die Zulagen vom Staat bekommen: Wenn ihr pflichtversicherter Ehepartner riestert, werden sie zu "mittelbar" Förderberechtigten. Sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen. Dabei sind sie aber nicht an den Anbieter gebunden, bei dem ihr Ehepartner den Riestervertrag abgeschlossen hat.

"Mittelbar" Förderberechtigte bekommen so viel Grundzulage wie ihr Ehepartner. Sie müssen aber nicht wie ihr Partner vier Prozent ihres Einkommens in ihren Vertrag einzahlen. Ab 2012 gibt es aber einen Mindest­eigenbeitrag von 60 Euro jährlich. Die volle Zulage von 154 Euro gibt es nur, wenn der Ehepartner mit dem ursprünglichen Riester-Vertrag vier Prozent seines Einkommens einzahlt. Ansonsten wird ihm und auch dem Partner die Zulage gekürzt. Im Gegenzug wird die Zulage aus dem zweiten Vertrag auf den Mindestbeitrag für den ursprünglichen Riester-Vertrag angerechnet.

Anrechnung der Grundsicherung

Neben dem komplizierten Verfahren hat die Riester-Rente noch einen weiteren Schwachpunkt: Geringverdiener, die ihr Leben lang wenig verdienen, haben bisher nichts von der privat angesparten Altersvorsorge. Zumindest dann nicht, wenn sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind.

Die Grundsicherung ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung. Sie soll diejenigen absichern, die wegen ihres Alters aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die Krux: Eigene Einkünfte und Vermögenswerte werden auf die Zahlungen der Grundsicherung angerechnet - auch die Riester-Rente. Wer also sein Leben lang wenig verdient und dennoch privat vorsorgt, hat nichts davon. Denn die Rente aus dem Riester-Vertrag wird von der Grundsicherung abgezogen

Tipps zur Riester-Förderung

Riester-Rente abschließen. Wenn Sie fürs Alter vorsorgen wollen, ist ein Riester-Vertrag wegen der Förderung erste Wahl. Doch der Vertrag muss günstig sein und zu Ihnen passen. Ausführlichen Tests zu den einzelnen Sparformen finden Sie im Artikel Die Riester-Tests von Finanztest.

Beiträge anpassen. Ist Ihr Einkommen gestiegen, müssen Sie Ihre Sparleistung anpassen. Für die volle Zulage müssen vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr in den Vertrag fließen; hierbei zählen die Zulagen aber schon mit. Wie hoch dieses Einkommen war, erfahren Sie aus der Jahresmeldung zur Sozialversicherung von Ihrem Arbeitgeber.

Änderungen mitteilen. Änderungen, die sich auf Ihre Zulagen auswirken können, sollten Sie Ihrem Anbieter mitteilen, zum Beispiel eine Geburt, den Wegfall des Kindergelds, den Wegfall oder Wechsel der Förderberechtigung.

Steuervorteil nutzen. Als Riester-Sparer können Sie Steuervorteile nutzen. Füllen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage AV aus. Vor allem bei mittleren und höheren Einkommen kann sich das lohnen.

Dauerzulagenantrag. Ein Riester-Vertrag ist nur sinnvoll mit Zulagen. Lassen Sie sich diese daher nicht entgehen. Damit Sie die Zulagen nicht jedes Jahr neu beantragen müssen, sollten Sie über Ihre Bank oder Ihren Versicherer einen Dauer­zulagen­antrag stellen.

Mit unserem Riester-Rechner können Sie berechnen, wie der Staat Sie unterstützt, unser Tarifvergleich zur Riester-Rentenversicherung zeigt Ihnen die besten Angebote im Vergleich.

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