Auch wenn ab Januar 2009 die Abgeltungssteuer kommt: Die private Altersvorsorge wird kaum von ihr betroffen sein.
Seit einiger Zeit kommt kaum einer mehr an ihr vorbei: Allerorten wird mit der Angst vor der Abgeltungssteuer geworben.
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Die Abgeltungssteuer wird im Einzelfall automatisch abgeführt - genaues Nachrechnen kann sich lohnen. (© Foto: iStockphoto)
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Ab Januar 2009 entfallen Sparerfreibetrag und die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen - dafür kommt die Abgeltungssteuer, die derzeit von einzelnen Finanzdienstleistern als Schreckgespenst gezeichnet wird.
Nach ihrer Einführung werden Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent besteuert, nimmt man Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer hinzu, sind es sogar knapp 28 Prozent.
Die neue Regelung wird für einige Anleger Vorteile, für andere Nachteile bringen. Klar ist aber: Sich deswegen Sorgen um seine private Altersvorsorge zu machen, ist in den meisten Fällen unnötig.
Nur Fondsparpläne unterliegen noch der Abgeltungssteuer
So ist nämlich eine Vielzahl der Anlageprodukte, die Sparer zur Altersvorsorge nutzen, gar nicht erst von der Abgeltungssteuer betroffen. Riester- oder Rürup-Renten unterliegen der neuen Steuer ebenso wenig wie private Rentenversicherungen, die betriebliche Altersvorsorge und Kapitallebensversicherungen.
Auch wer zur Altersvorsorge in eine Immobilie investiert hat und diese wieder verkauft, bleibt von der Steuer verschont. Gleiches gilt für das Investment in geschlossene Fonds.
Was der Gesetzgeber plant
Anders sieht es bei Fondsparplänen aus, die von vielen auch als Ergänzung zu einem Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Diese werden nach aktuellem Stand der Abgeltungssteuer unterliegen.
Hier gibt es derzeit aber noch Bestrebungen, Sparpläne mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr des Sparers wie andere Altersvorsorgeprodukte zu behandeln und sie von der Steuer auszunehmen.
Lesen Sie weiter, wie hoch die Freibeträge sind und was zu beachten ist.
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