Altersarmut:Ab in die Rentenversicherung

Sollen Selbständige künftig Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung werden? Jetzt gibt es einen ersten Vorstoß.

Thomas Öchsner

Der Sozialbeirat der Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen, von der Altersarmut bedrohte Selbständige stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Das geht aus dem Gutachten der Regierungsberater zum Rentenversicherungsbericht 2009 hervor. Insgesamt zwei bis drei Millionen Selbständige seien "ohne obligatorische Alterssicherung", heißt es in dem Gutachten.

Altersarmut: Zwei bis drei Millionen Selbstständige sind in Deutschland ohne obligatorische Rentenversicherung und im Alter besonders vom Armutsrisiko betroffen.

Zwei bis drei Millionen Selbstständige sind in Deutschland ohne obligatorische Rentenversicherung und im Alter besonders vom Armutsrisiko betroffen.

(Foto: Foto: AP)

Absicherung entspricht nicht der Schutzbedürftigkeit

Bei dieser Personengruppe sei "die soziale Schutzbedürftigkeit mit der von Arbeitnehmern vergleichbar, ihre soziale Absicherung ist es allzu oft nicht". Dem Armutsrisiko im Alter sollte deshalb "wie in den meisten Ländern Europas mit einer Versicherungspflicht entgegengewirkt werden".

Der Sozialbeirat hält es daher für dringend geboten, "dass die Bundesregierung entsprechende Lösungen vorbereitet".

Die Experten weisen darauf hin, dass sich die Zeiten der Selbständigkeit in den Erwerbsbiographien deutlich erhöht haben. In dem Gutachten heißt es: Weil sich häufig eine selbständige Tätigkeit und eine abhängige Beschäftigung abwechseln, haben die meisten Selbständigen auch Rentenansprüche.

Diese sind aber im Durchschnitt wesentlich geringer als bei Arbeitnehmern, wobei die Gruppe der Selbständigen mit geringen Einkünften stetig zunimmt.

Versicherungspflicht für Selbstständige nur der erste Schritt

So stieg der Anteil der Selbständigen mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1100 Euro zwischen 1995 und 2005 von 24 auf 32 Prozent.

Der Sozialbeirat warnt deshalb vor der Gefahr, "dass künftig immer mehr Erwerbstätige im Alter Versorgungslücken aufweisen, die aus Phasen einer nicht versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit resultieren". Die Regierungsberater sehen in einer Versicherungspflicht für solche Selbständige allerdings nur einen ersten Schritt.

"Sie wäre keine Garantie dafür, dass für diesen Personenkreis Altersarmut ausgeschlossen wird." Dies sei nur möglich, wenn die Betroffenen entsprechende Beiträge zahlen, was aber für viele wegen ihres geringen Einkommens schwierig werden würde.

Die Gutachter kritisieren auch, dass der Gesetzgeber immer wieder bei den Rentenanpassungen eingegriffen habe, zuletzt mit der Rentengarantie. Seit 1992 sei dies zehnmal geschehen. Voraussetzung für eine verlässliche Rentenversicherung sei aber "eine Kontinuität in der Rentenpolitik", so der Sozialbeirat.

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