Altbauten:Gefahr durch Bleirohre

Altbauten: Trinkwasser aus der heimischen Wasserleitung wird für Ickinger teurer. Doch die Gebühren könnten schon bald auch anderswo steigen, denn vielerorts sind die Leitungen sanierungsbedürftig.

Trinkwasser aus der heimischen Wasserleitung wird für Ickinger teurer. Doch die Gebühren könnten schon bald auch anderswo steigen, denn vielerorts sind die Leitungen sanierungsbedürftig.

(Foto: Roland Weihrauch/dpa)

Eigentlich müssten sie längst aus Wohnhäusern entfernt sein. Trotzdem fließt in manchen Gebäuden immer noch Trinkwasser durch solche Leitungen - ein gesundheitliches Risiko.

Von Stephanie Hoenig

Bleirohre bereiten in manchen Wohnungen immer noch Probleme. Dabei darf seit dem 1. Dezember 2013 in Deutschland im Trinkwasser pro Liter Wasser nicht mehr als 0,01 Milligramm Blei enthalten sein. "Dieser Grenzwert lässt sich mit Trinkwasser, das durch Bleirohre geflossen ist, kaum noch einhalten", sagt Corinna Kodim, Referentin Energie, Umwelt, Technik bei Haus & Grund Deutschland in Berlin. Gebäudeeigentümer und Wasserversorger hätten vorhandene Bleirohre in den allermeisten Fällen längst austauschen müssen.

"Trotz einer zehnjährigen Übergangsfrist in der Trinkwasserverordnung gibt es aber immer noch Bleileitungen in Gebäuden", sagt Dirk Petersen, Umweltreferent bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Märkische Allgemeine berichtete im Sommer über Bleibelastungen durch veraltete Hausanschlüsse in Potsdam und Luckenwalde (Brandenburg).

"Häuser, die nach 1973 in Westdeutschland errichtet wurden, sind nicht betroffen."

Darum sind Bleileitungen gefährlich: Wenn Trinkwasser durch Bleileitungen fließt oder gar darin steht, wird Blei an das Wasser abgegeben. "Dieses im Wasser gelöste Blei schadet schon bei sehr niedrigen Aufnahmemengen der Gesundheit", erklärt Petersen. Besonders gefährdet seien Schwangere, Ungeborene, Säuglinge und Kinder bis sechs Jahre. Denn Blei könne schon im Mutterleib und später bei Babys und Kleinkindern das Nervensystem und die Blutbildung schädigen. Auch die Intelligenzentwicklung werde beeinträchtigt. Salopp könne man sagen: "Blei macht blöd".

Bei Erwachsenen wird nach Angaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) in Bonn Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es könne aber bei Phasen erhöhten Stoffwechsels, etwa während einer Schwangerschaft, wieder ins Blut gelangen.

"Häuser, die nach 1973 in Westdeutschland errichtet wurden, sind nicht betroffen", sagt Kodim. Seit dieser Zeit würden Bleirohre in der damaligen Bundesrepublik nicht mehr verwendet. Praktisch frei von Bleirohren sei auch der gesamte süddeutsche Raum. Schon seit 1878 seien Bleirohre in Bayern verboten gewesen. Dagegen seien Bleirohre in anderen Regionen der Bundesrepublik bis etwa Mitte der 1970er-Jahre noch zum Einsatz gekommen, besonders im Norden. In der DDR wurden teilweise sogar noch bis 1989 Bleirohre verbaut, wie die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet.

Das Umweltbundesamt in Dessau (Sachsen-Anhalt) verweist allerdings darauf, dass längst nicht alle vor dem Jahr 1973 gebauten Häuser Bleirohre haben. Denn auch außerhalb von Süddeutschland seien schon früher häufig andere Materialien wie Kupfer oder verzinkter Stahl verwendet worden.

Frank Ebisch, Pressesprecher vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima in St. Augustin bei Bonn, empfiehlt, im Zweifel einen Fachbetrieb zu Rate zu ziehen. Ansonsten ließen sich sichtbare Leitungen selbst kontrollieren, indem man sie mit einem Messer leicht einritze: "Bleileitungen sind weicher als andere Wasserleitungen aus Kupfer oder Stahl." Petersen rät Mietern auch, ihren Vermieter oder Verwalter zu fragen, ob noch Bleileitungen im Haus in Betrieb sind. Dieser müsse zudem nach der Trinkwasserverordnung seit Dezember 2013 über sich noch im Wohnhaus befindliche bleihaltige Rohre schriftlich oder per Aushang informieren. Dies gelte übrigens auch, wenn der Blei-Grenzwert nicht überschritten werde.

Gibt der Vermieter keine zufriedenstellende Auskunft, kann eine Analyse des Trinkwassers Klarheit schaffen. Vor der Probenentnahme sollte das Wasser etwa vier Stunden in der Leitung gestanden haben, erläutert Ebisch. Eine anerkannte Untersuchungsstelle könne dann den Bleigehalt des Wassers genau bestimmen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 50 bis 100 Euro. Ergibt die Wasseranalyse eine zu hohe Belastung, gibt es zum vollständigen Austausch der Bleileitungen keine Alternative. Auch kleine Teilabschnitte aus Blei sind schon kritisch zu sehen, denn im Kontakt mit anderen metallenen Werkstoffen können sie durch galvanische Korrosion unverhältnismäßig viel Blei ins Trinkwasser abgeben, erklärt das Umweltbundesamt.

Werden die Grenzwerte überschritten, sollten Mieter das dem Gesundheitsamt melden

Liegen die Werte über dem Grenzwert, rät die Verbraucherzentrale Hamburg bis zur Sanierung zur Vorsicht: Wasser, das längere Zeit - zum Beispiel über Nacht - in Leitungen stand, solle nicht zum Essen und Trinken benutzt werden. Dieses Wasser solle man immer etwa fünf Minuten ablaufen lassen oder zum Duschen und Gießen der Blumen benutzen. Für Schwangere und Kinder unter einem Jahr sei es besser, vorsichtshalber auf das Wasser aus der Leitung ganz zu verzichten und geeignetes Flaschenwasser zu verwenden.

Stellt sich bei der Analyse heraus, dass Trinkwasser bleihaltiger ist als erlaubt, sollte der Mieter dies dem Gesundheitsamt melden, rät Rechtsanwalt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Vor einer Sanierung müsse aber zuerst geschaut werden, wer die erhöhte Belastung verursache. Die Hausanschlussleitungen sind in der Regel in der Verantwortung des Wasserversorgers und können nur durch diesen ausgetauscht werden. Die Rohre der Trinkwasser-Installation gehören dem Hauseigentümer. Diese haben dafür zu sorgen, dass die Trinkwasserbeschaffenheit einwandfrei ist und eventuell vorhandene Bleirohre ausgetauscht werden. Denn Mieter haben einen Instandsetzungsanspruch gegenüber dem Vermieter.

"Als Druckmittel können sie auch die Miete mindern", sagt Ropertz. Zuvor aber müssten Mieter nachweisen, dass das Trinkwasser in ihrem Haus tatsächlich ständig erheblich höhere Bleiwerte aufweise als rechtlich zulässig. Denn in diesem Fall liege ein Mietmangel vor.

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