Altbau:Rauchmelder sind keine Pflicht

Während in Neubauten Rauchmelder verbindlich eingebaut werden müssen, müssen Altbauten nicht nachträglich ausgerüstet werden.

Die rund 1,9 Millionen Altbauwohnungen in Rheinland-Pfalz müssen nicht mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Das Landesverfassungsgericht in Koblenz wies in einem Urteil eine Klage gegen die rheinland-pfälzische Landesbauordnung zurück.

Die Klägerin hatte beanstandet, mit der 2003 novellierten Bauordnung seien Rauchmelder zwar für neu zu errichtende Gebäude, nicht jedoch für Altbauten verbindlich gemacht worden.

Angerufen hatte das Gericht ein sechsjähriges Mädchen, das von seiner Mutter vertreten wurde. Die Klägerin argumentierte nach Angaben des Gerichts, durch die Landesbauordnung würden Kinder, die in Altbauwohnungen leben, willkürlich benachteiligt. Nach einer Statistik der Feuerwehr blieben nach Ausbruch eines Feuers nur vier Minuten zur Flucht.

Da sie in einem Altbau wohne, sei ihr Leben im Falle eines Brandes nur unzureichend geschützt. Der Bestandschutz für ältere Gebäude könne nicht rechtfertigen, dass in Altbauten keine Rauchmelder eingebaut werden müssten.

Das Gericht erklärte dagegen, der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet, die Anbringung von Rauchmeldern in Altbauten generell anzuordnen. Eine entsprechende Pflicht lasse sich aus den Grundrechten nicht ableiten. Zwar seien Rauchmelder ein geeignetes Mittel, um rechtzeitig Brände zu entdecken. Nicht jedes nützliche Verhalten bedürfe jedoch einer gesetzlichen Regelung.

Verfassungsrechtlich sei es daher nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber auf eine umfassende Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern verzichtet habe.

Aktenzeichen: VGH B 28/04.

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