Mit Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte sichern sich Steuerzahler geringere Abzüge. Wer bis Ende November handelt, erhält sogar in diesem Jahr noch Geld.
Der Januar ist kein guter Monat für die Geldbörse. Zu Jahresbeginn werden Zahlungen wie Kfz-Steuer oder die Beiträge zur Hausratversicherung fällig. Vielen kommt es da gelegen, wenn ein paar hundert Euro mehr vom Dezembergehalt übrig bleiben. Wer noch bis zum 30. November 2009 seine Steuerfreibeträge für dieses Jahr auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, bekommt im Dezember auf einen Schlag zurück, was er im Jahr 2009 zuviel gezahlt hat.
Nur 2,5 Millionen Arbeitnehmer lassen sich Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen. (© Foto: dpa)
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Viele Arbeitnehmer können monatlich einige hundert Euro von der Steuer absetzen, beispielsweise das Fahrtgeld zur Arbeit, Spenden oder Unterhaltszahlungen. Sie können beantragen, dass der Arbeitgeber von vornherein entsprechend weniger Steuer vom monatlichen Bruttogehalt an das Finanzamt weiterreicht. Für das Jahr 2010 sollten Steuerzahler einen solchen "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" stellen, bevor sie ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben, raten Steuerfachleute. Doch auch rückwirkend für 2009 können die Bürger die Ermäßigung noch bis Ende November beantragen. Weil das laufende Jahr fast vorbei ist, werden die Freibeträge für alle zwölf Monate dann komplett auf den Lohn im Dezember angerechnet.
Formular im Internet erhältlich
"Dadurch können Arbeitnehmer in Einzelfällen ihr komplettes Dezembergehalt steuerfrei erhalten", sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Antragsteller müssen dafür die Lohnsteuerkarte kurzfristig von ihrem Chef zurückverlangen und sie gemeinsam mit dem entsprechenden Antrag beim Finanzamt vorlegen. Das Formular ist sechs Seiten lang und im Internet erhältlich.
Ob im Voraus für 2010 oder rückwirkend für 2009: "Der Antrag lohnt sich grundsätzlich für jeden, der nicht so lange auf sein Geld warten möchte", sagt Nöll. Wer für 2010 keine Lohnsteuerermäßigung beantragt, bekommt zuviel gezahlte Steuern erst zurück, nachdem er seine Steuererklärung im Frühjahr 2011 beim Finanzamt abgeben hat. Er verzichtet im Schnitt somit ein gutes Jahr auf sein Geld. "Das ist so, als würde er dem Finanzamt ein zinsloses Darlehen geben", sagt Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Bislang nutzen nur 2,5 Millionen Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Steuerermäßigung vorher zu beantragen.
Fahrtkosten Freibeträge entstehen durch Werbungskosten, also für den Job notwendige Ausgaben, durch Sonderausgaben wie Spenden oder Unterhaltszahlungen, und durch außergewöhnliche Belastungen, die beispielsweise durch eine Krankheit auflaufen können. Gemeinsam müssen diese Ausgaben mindestens 600 Euro ausmachen, damit sie als Freibeträge eingetragen werden können. Bei den Werbungskosten, zu denen auch die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit zählen, wird allerdings nur der Teil berücksichtigt, der den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro übersteigt. Wer seine Fahrtkosten vorher von der Steuer abziehen will, muss also insgesamt auf 1520 Euro kommen.
Diese Summe ist schnell erreicht. Wer 40 Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt wohnt und an 220 Tagen im Jahr zur Arbeit fährt, kommt auf einen Betrag von 2640 Euro jährlich, rechnet Nöll vor. Davon muss er 920 Euro Pauschale abrechnen, es bleiben 1720 Euro übrig. Auf das Jahr 2010 verteilt, kann er also einen Freibetrag von monatlich 143 Euro auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 30 Prozent hat er rund 43 Euro mehr Nettogehalt pro Monat übrig.
Kostenvoranschlag beim Finanzamt
"Der Antrag lohnt sich auch für alle, die 2010 voraussichtlich höhere Kosten haben werden, also zum Beispiel Handwerker bezahlen müssen", sagt NVL-Expertin Spargen. Handwerksleistungen sind zu 20 Prozent von der Steuerschuld absetzbar. Um diese Entlastung im Voraus zu erhalten, sollte der Steuerzahler einen Kostenvoranschlag beim Finanzamt vorlegen, rät sie. Er muss außerdem glaubhaft machen können, dass die Ausgaben wirklich auf ihn zukommen.
"So sichert er sich vorab flüssiges Geld, mit dem er dann zum Beispiel einen Teil der Handwerkerkosten bezahlen kann", sagt Spargen. Sie empfiehlt den Antrag auf Steuerermäßigung zudem vor allem jenen, die bald eine Lohnersatzleistung wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Elterngeld erwarten. Denn diese werden anhand des Nettolohns errechnet, der sich durch die Freibeträge erhöht - ein höherer Nettolohn steigert also auch die Lohnersatzleistung.
Wer den Antrag für das Jahr 2010 stellen will, muss zunächst einmal überschlagen, wie viele absetzbare Ausgaben im nächsten Jahr voraussichtlich auf ihn zukommen werden. "Hier sind die Finanzämter grundsätzlich großzügig und fordern keine Belege", erläutert Nöll. Denn jeder, der Freibeträge eintragen lässt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, später auch eine Steuererklärung abzugeben. Spätestens mit dieser würden zu großzügig berechnete Freibeträge auffallen - und zu Unrecht erstattete Steuern fordert das Finanzamt dann wieder zurück.
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(SZ vom 18.11.2009/tjon/hgn)
Debatte über Urheberrecht
Ich habe mir mal auf dem Finanzamt einen höheren Freibetrag ausrechnen und eintragen lassen... mit dem Ergebnis dass ich bei der Steuererklärung eine saftige Nachzahlung hatte...