Wer sein Haus oder seine Wohnung im Winter für längere Zeit verlässt, muss Vorsichtsmaßnahmen treffen. Sonst zahlt die Gebäudeversicherung keinen Cent für den Schaden.

Wer seine Immobilie den Winter über für längere Zeit leer stehen lässt, muss sie gegen Frostschäden schützen. Dazu gehört, auf keinen Fall Wasser in den Leitungen zu belassen und für eine Grundbeheizung zu sorgen. Wer solche Vorsichtsmaßnahmen unterlässt, den kommt ein Schadensfall teuer zu stehen. Die Versicherungen springen dann nicht ein. Darauf macht die Rechtsschutzversicherung Arag aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg.

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Ein Hausbesitzer hatte es im konkreten Fall unterlassen, sein unbewohntes Anwesen frostsicher zu machen. Bei eisigen Temperaturen von bis zu 20 Grad unter Null fror das Restwasser in der Hauptwasserleitung und sprengte das Absperrventil. Als es wieder wärmer wurde, ergoss sich das Wasser ungehindert ins Haus.

Die Gebäudeversicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen. Das Gericht gab dem Versicherer Recht. Der Immobilienbesitzer musste den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Er hätte die Räume kontrollieren und gegen eisige Kälte sichern müssen, hieß es zur Begründung. Ein elektrischer Ofen oder eine Gas betriebene Heizung, wie sie auf Baustellen üblich ist, hätten schon ausgereicht, meinten die Richter.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht Bamberg, 1 U 174/01.

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(sueddeutsche.de/ AP)