Es war ein Schock für Millionen Steuerzahler: Vor knapp drei Jahren beschnitt der Gesetzgeber die Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern dramatisch. Doch nun zweifelt der Bundesfinanzhof an dieser Regelung.
Lehrer und andere Arbeitnehmer, die große Teile ihrer Arbeit zuhause erledigen, können wieder auf steuerliche Erleichterungen hoffen. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat "ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer", heißt es in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss von Deutschlands obersten Finanzrichtern.
Viele Menschen arbeiten von zu Hause aus. Die würden sich über eine Änderung der bisherigen Regelung sicherlich freuen. (© Foto: ddp)
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Im Streit um die Absetzbarkeit der Kosten für ein Arbeitszimmer macht der Bundesfinanzhof (BFH) den Steuerzahlern damit neue Hoffnung. Seit dem 1.1.2007 sind Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerzahlers bildet.
Klage eines Lehrerehepaars
Vorausgegangen war dem ganzen eine Klage eines Lehrerehepaar aus Niedersachsen. Mit einem Eilbeschluss verpflichtete der BFH das Finanzamt, die Ausgaben für ihre Arbeitszimmer bis auf weiteres wieder auf den Lohnsteuerkarten einzutragen. Damit sei inhaltlich noch nichts entschieden, betonten die Münchner Richter. Ausführlich wollen sie sich erst im Hauptverfahren mit der Frage beschäftigen.
Allerdings werde der Streit kontrovers und mit ernsthaften Bedenken diskutiert - bei den Finanzgerichten mit unterschiedlichem Ergebnis. Dem BFH reichte das aus, um dem Lehrerpaar einen vorläufigen Steuerabzug zu ermöglichen. Bei einer Niederlage im Hauptverfahren muss es die Steuern nachzahlen.
Das Gericht entschied in dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, dass die Arbeitszimmerkosten bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, zu berücksichtigen sind. In der Literatur werde kontrovers diskutiert, ob die Neuregelung, derzufolge das Arbeitzimmer nur noch abgesetzt werden darf, wenn es der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist, erklärte der BFH.
Für vorläufig erklärt
Wer auf einen Eintrag in der Lohnsteuerkarte verzichtet, sollte das Arbeitszimmer auf jeden Fall in der Steuererklärung geltend machen. Die Finanzämter erkennen dies zwar bislang nicht an, ab dem Steuerjahr 2008 erklären sie den Bescheid in diesem Punkt aber als vorläufig, weil das Finanzgericht Münster die Frage bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.
Ein Widerspruch ist daher nicht nötig. Kippt Karlsruhe das Abzugsverbot, werden zuviel gezahlte Steuern automatisch erstattet.
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(sueddeutsche.de/AP/AFP/gits/pak)
Didier Drogba vom FC Chelsea
Bei prognostizierten 5.000.000 Arbeitslosen bis Jahresende, stellt sich mittelfristig die Frage, wer dies in seiner Steuer noch ehrlich angeben kann. Ja, wenn wir nun alle Herrn S. und Frau M. wählen, können wir ja bis spätestens 2178 wieder mit Vollbeschäftigung rechnen.
Übrigens riecht dies nicht nach Steuervereinfachung! Gratulation.
Das schon, aber es lässt sich nicht bestreiten, dass eine unbeschränkte Abzugsmöglichkeit dem Misbrauch Tür und Tor öffnet. Angenommen, das Arbeitszimmer hat einen Anteil von 25% an einer Wohnung, dann ist die zu Grunde liegende Gesamtsumme ja 5000 - das ist doch eine ganze Menge!
Allerdings wäre ich auch für eine Deckelung bei Freiberuflern, die ja weitaus mehr "Gestaltungsmöglichkeiten" haben.
Wieso ist es zur Missbrauchsvermeidung sinnvoll den Betrag auf 1250 zu deckeln? Andere Werbungskosten sind ja auch nicht gedeckelt, so dass eben das abgesetzt werden kann, was auch anfällt. Die 1250 sind eine rein willkürliche Summe, um die abzusetzenden Kosten zu drücken und mehr Steuern einzunehmen.
Es gibt doch noch hohe Gerichte, die mit vernünftig denkenden Leuten bestzt sind. Die momentane Rechtslage ist pure Willkür und tritt die berechtigten Interessen der betroffenen Personengruppen mit Füßen. So lange der Arbeitgeber nicht ausreichend Büros zur Verfügung stellt - was nie der Fall sein wird - ist eine Absetzungsmöglichkeit (die ohnehin, und das ist sinnvoll zur Missbrauchsvermeidung auf 1250 im Jahr begrenzt ist) zwingend geboten.
Es sei denn, man ändert das ganze Steuersystem.
Da es einen großen Aufwand bedeutet die Kosten des Arbeitszimmers zu berechnen und anzugeben, wäre es eigentlich gut wenn man sich an das Verfahren anhängen könnte im Sinne einer vorläufigen Steuererklärung, falls die Regelung kippt werden die Daten nachgereicht. So wird doch darauf gehofft, dass viele Bürger keine Lust haben diese Arbeit evtl für die Katz zu machen und es deshalb bleiben lassen.
Im Sinne der Gerechtigkeit ist das nicht.