Verträge, deren Abschluss die Verbraucher gar nicht bemerken, sind ungültig - auch im Internet. Der Gesetzgeber sollte die User besser vor solchen Abofallen schützen.
Es gibt Betrugsgeschichten, die will man nicht glauben. So etwas ist nicht möglich. Nicht in Deutschland. Nicht in einem Rechtsstaat, in dem die Verbraucher geschützt und die Betrüger verurteilt werden.
Ungewünschte Abos können Internet-User viel Geld kosten. Ein falscher Klick - und die Falle schnappt zu. (© Foto: istock)
Anzeige
Und doch passiert es immer mehr Menschen: Sie tappen im Internet in eine Abofalle. Plötzlich flattert eine Rechnung ins Haus von einem Anbieter, von dem sie noch nie etwas gehört haben. Er verlangt Geld für eine Ware, die sie nie bestellt haben. Und er macht in deutlichen Worten klar, dass er nicht scherzt.
Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass derjenige selbst schuld ist, der auf so einen Brief hin den geforderten Betrag zahlt. Er müsste doch wissen, dass man nur zahlen muss, wenn man mit dem Anbieter wirksam einen Vertrag abgeschlossen hat. Ein Vertrag aber, bei dem man gar nicht merkt, dass man ihn geschlossen hat, kann nie wirksam sein.
Doch die Firmen arbeiten mit raffinierten Methoden. Erst täuschen sie den Kunden über den Preis und die Tatsache, dass er ein Abonnement bestellt. Und wenn es dann ums Bezahlen geht, sind sie nicht zimperlich. Da wird gleich mit Gerichtsvollzieher, Kontopfändung und Schufa-Eintrag gedroht. Wen wundert es, dass am Ende doch eine beträchtliche Zahl von Menschen zahlt?
Hier muss der Gesetzgeber handeln. Verträge im Internet dürfen nur dann wirksam werden, wenn der Kunde vor dem abschließenden Klick unübersehbar auf die gesamten Kosten hingewiesen wird.
Überraschungen darf es nicht mehr geben. Das ist auch im Sinne der Anbieter - zumindest der seriösen. Denn der Handel im Internet hat nur dann eine Zukunft, wenn er als sicher gilt und das Internet nicht den Ruf eines rechtsfreien Raums bekommt.
- Abzocke im Internet Mit der Maus in die Schuldenfalle 03.08.2009
- Privatkredite 7000 Euro für die Hochzeit - sofort 15.07.2009
- Virtuelle Welten Finanzkrise im Weltall 25.06.2009
- USA Finanzspritze für Jedermann 05.02.2009
- Glücksspiel im Netz Die Bank gewinnt immer 30.12.2008
- Laptops in der Vorlesung Klappe zu, Student allein 20.05.2010
- NRW: Wahlkampf im Internet Wie ein Plakat am Straßenrand 07.05.2010
(SZ vom 04.08.2009/tob)
Eurovision Song Contest
Hallo, ich habe vor einigen tagen post von der polizei bekommen. laut des vorwurfs soll über meine router-IP bei "99downloads.de" ein kostenpflichtiger dienst in anspruch genommen wurden sein, jedoch unter falschen personenangaben (laut polizei: urkundenfälschung).
ich habe mein wlan-netz mit passwort gesichert, dieses jedoch meinen nachbarinnen weitergegeben, damit wir uns die kosten teilen. wusste jedoch nicht, dass diese es wiederum ohne mein wissen an andere nachbarin weitergaben.
nun ist der ärger groß, ich bin mir sicher, dass ich den schaden nicht verursacht habe. kann ich irgentwie durch protokolle rausbekommen, wer es gewesen sein könnte. der tatbestand ereignete sich allerdings bereits im märz.
der schaden beläuft sich auf 110Euro, und wird in den nächsten wochen, nach meiner aussage, der staatsanwaltschaft augsburg übergeben.
da der dienst unter falschen personenangaben genutz wurde, habe ich natürlich auch nie irgenteine rechnung erhalten.
könnte mir jemand ratschläge geben, wie ich mich in näherer zukunft verhalten soll.
vielen dank!
Die Meinung des Kommentators dieses Artikels ist mehr als widersprüchlich. Einserseits stellt er (zutreffend) klar, dass bei solchen Abofallen keine wirksamen Verträge geschlossen werden. Andererseits fordert er, solche Verträge zu verbieten!?
Was richtigerweise der Gesetzgeber regeln müsste, wäre eine Gewinnabschöpfung inkl. Strafzahlungen für die Verantwortlichen, dann hätten sich solche Geschäftsmodelle ganz schnell erledigt. Eingeklagt werden könnte dies z.B. von den Verbraucherschutzverbänden.
Eigentlich wären solche Abofallen auch als (versuchter) Betrug im Sinne des Strafgesetzes zu werten, da über den Preis und Inhalt der Leistung getäuscht wird. Leider schlafen hier die Staatsanwaltschaften. Insbesondere die StA Darmstadt hat sich unrühmlich hervorgetan, indem sie ein Verfahren gegen die bekannten Abzocker Gebrüder Schmidtlein eingestellt hat, ohne auf den eigentlichen Tatvorwurf (Täuschung über Preis und Inhalt) überhaupt nur einzugehen.
"Wen wundert es, dass am Ende doch eine beträchtliche Zahl von Menschen zahlt?"
Mich. Mich wundert es dass Menschen aus einer Gesellschaft in der "Geiz geil ist" und man Schnaeppchen jagt und sich endlos ueber bspw die letzte Benzinpreiserhoehung von 2 cent/Liter ereifert, einfach irgendwelchen Firmen Geld ueberweisen wenn sie einen Brief bekommen.
Es wundert mich auch dass offenbar das Individuum nicht mehr in der Lage sein soll im Internet den lange bekannten Fallen auszuweichen. Wer auf einer angeblich kostenlosen download-Seite seine echten Daten angibt ist schlicht selber schuld. Und eine hotmail-Adresse anzulegen dauert rund 2 Minuten - falls jemand unbedingt eine e-mail Adresse haben will.
"Hier muss der Gesetzgeber handeln."
Hier muss der Einzelne handeln. In seinem eigenen Interesse.
Schließlich soll das Internet nicht zum rechtsfreien Raum werden; oder?
Gut, vom Umfang und den entsprechenden Umsätzen her eher real, kaum mit KiPo-Stoppschildern zu verhindern - und außerdem absolut systemkonform...
Das Problem ist nicht die Rechtslage, die ist in dieser Frage absolut eindeutig. Es ist einzig und allein ein Problem, dass der Bürger sein Recht auch behaupten muss, sprich nicht zahlt. Dabei kann man dem Bürger allerdings nur äusserst schwer helfen. Denn diesen Schritt kann man ihm nicht abnehmen.
Paging