Viele Anleger jammern über die Abgeltungsteuer. Mit etwas Glück können sie sich jedoch einen Teil davon zurückholen. Finanztest zeigt, wie es geht.
Die neue Abgeltungsteuer trifft Fondssparer, Aktionäre und Besitzer anderer Wertpapiere hart: Viele zahlen jetzt mehr Steuern. Damit nicht genug: Viele Anleger müssen ihre Kapitaleinkünfte erstmals in der Steuererklärung 2009 abrechnen. Finanztest zeigt, wie man eine Chance auf Erstattung hat, wenn man seine Geldgeschäfte freiwillig abrechnet.
Sobald der Pauschalbetrag von 801 Euro überschritten ist, müssen Anleger Steuern auf ihre Kapitalerträge zahlen. (© Foto: dpa)
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Verkaufsgewinne jetzt immer steuerpflichtig
Wichtigste Änderung durch die neue Abgeltungsteuer: Anleger, die nach dem 1. Januar 2009 Wertpapiere gekauft haben, profitieren nicht mehr von der früher geltenden Spekulationsfrist von einem Jahr.
Bevor die neue Steuer eingeführt wurde, blieben Kursgewinne steuerfrei, wenn Anleger die Wertpapiere mindestens ein Jahr im Besitz hatten. Nur wenn ein Anleger zum Beispiel Fondsanteile oder Aktien vor Ablauf dieser Frist mit Erfolg verkauft hat, waren entsprechende Verkaufsgewinne steuerpflichtig.
Und auch nur dann, wenn sie insgesamt die Freigrenze von 600 Euro überschritten hatten. Heute ist die Regelung anders: Sobald der Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr (Ehepaare 1602 Euro) überschritten ist, unterliegen die Gewinne der Abgeltungsteuer - unabhängig davon, wie lange der Anleger die Papiere zuvor gehalten hat.
Chance auf Erstattung
Die Abgeltungsteuer wird auch fällig auf Zinsen und Dividenden, die Wertpapiere im Laufe der Zeit abwerfen. Dass laufende Erträge steuerpflichtig sind, ist nicht neu. Neu aber ist: Jetzt gilt dafür die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent und nicht mehr der persönliche Steuersatz des Anlegers. Das kann die Angabe der Erträge in der Steuererklärung attraktiv machen - nämlich dann, wenn der Anleger sonst nur niedrige Einkünfte hat. Denn bei der Jahresabrechnung mit dem Finanzamt müssen alle, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, für ihre Kapitaleinkünfte nur diesen niedrigeren Steuersatz zahlen. In diesen Fällen winkt eine Erstattung vom Finanzamt in Höhe der Differenz zwischen pauschalem Steuerabzug von 25 Prozent und dem niedrigeren individuellen Steuersatz.
Ende für das Halbeinkünfteverfahren
Vor allem Aktionäre trifft eine weitere Änderung hart: Das Halbeinkünfteverfahren gibt es nach neuem Recht nicht mehr. Damit zählen seit Anfang 2009 Dividenden und Kursgewinne immer komplett und nicht mehr nur zur Hälfte für die Steuer mit, sobald der Steuerfreibetrag überschritten ist.
Fondserträge mit Tücken
Wer führt die Abgeltungssteuer ab? Kunden, die ihr Depot in Deutschland haben, brauchen sich in der Regel um nichts zu kümmern: Hier erledigt die Bank alles nötige. Bei thesaurierenden Fonds, die von einer ausländischen Fondsgesellschaft aufgelegt wurden, sieht die Sache allerdings anders aus: Hier muss der Anleger selbst aktiv werden. Das gilt außerdem für Anleger, die ihr Depot nicht bei einer Bank in Deutschland haben, sondern bei einem ausländischen Institut. In dem Fall kommen sie in der Regel nicht daran vorbei, ihre Kapitalerträge in die Steuerformulare einzutragen.
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(sueddeutsche.de/cmue/tob)
Rekord in Deutschland
Kursgewinne erzielt hat, in den davor liegenden Jahren keine steuerlich relevanten Geschäfte getätigt hat. Auch ist es kaum glaubhaft, daß dabei nicht sowohl Gewinne als auch Verluste angefallen sind. Jeder, der die alte Börsenregel befolgt hat "Gewinne laufen lassen, Verluste realisieren", dürfte auf einem erheblichen Verlustvortrag sitzen, der mindestens noch ein paar Jahre verhindert, daß er Gewinne versteuern muß.