Was genau ist die Abgeltungsteuer? Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wird die Besteuerung von Kapitalerträgen neu geregelt. Nach dem im letzten Sommer beschlossenen Gesetz sind dann, neben Zins- und Dividendenerträgen, auch Kursgewinne immer steuerpflichtig. Bisher sind sie steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist. Dividenden sind zudem voll zu versteuern, bisher wurde nur die Hälfte versteuert (Halbeinkünfteverfahren). Für alle Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, gilt ab 2009 ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
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Wie wird die Abgeltungsteuer beglichen? Die depotführenden Banken oder die Investmentgesellschaften führen die Steuer ab. Die Steuerlast ist damit abgegolten (Abgeltungssteuer) und der Anleger muss seine Einnahmen nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Wer einen Steuersatz von unter 25 Prozent hat, kann seine Erträge weiter in der Steuererklärung angeben und damit eine Steuerrückzahlung erwarten.
Gibt es weiterhin eine Spekulationsfrist? Eine Spekulationsfirst für Wertpapiere gibt es ab 2009 nicht mehr, d.h. die Abgeltungsteuer fällt auf alle realisierten Gewinne an, unabhängig von der Haltedauer der Wertpapiere. Auch die Freigrenze von 512 Euro im Jahr, bei der innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne steuerfrei bleiben, entfällt. Kurzfristige Anleger müssen bei ihren Dispositionen keine Rücksicht mehr auf die Jahresfrist nehmen.
Was ist der Sparerpauschbetrag? Ab 2009 werden der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro pro Person. Bei Zusammenveranlagten beträgt er 1602 Euro. Weitere Werbungskosten, wie Depotgebühren oder Fachliteratur, werden vom Finanzamt ab 2009 nicht mehr anerkannt.
Was passiert mit Wertpapieren, die vor 2009 angeschafft wurden? Für Ausschüttungen oder Zinszahlungen nach dem 01.01.2009 gilt bereits die Abgeltungssteuer. Für Kursgewinne gilt dagegen ein Bestandschutz, d.h. werden Gewinne aus Investments, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, realisiert, zahlt der Anleger keine Abgeltungsteuer, wenn die einjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Langfristige Anleger haben dadurch die Möglichkeit, in 2008 noch zu investieren und Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt steuerfrei zu realisieren.
Wie sieht es mit Zertifikaten aus? Zertifikate, die vom Gesetzgeber nicht als Finanzinnovationen eingestuft werden und die nach dem 14.03.2007 und vor dem 30.06.2008 angeschafft wurden, können bis zum 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden. Voraussetzung: die Einhaltung der einjährigen Spekulationsfrist.
Erhöhen Kapitaleinkünfte das steuerpflichtige Einkommen? Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, brauchen nicht in der Steuererklärung angegeben zu werden. Somit erhöhen Kapitaleinkünfte ab dem 01.01.2009 nicht mehr das steuerpflichtige Einkommen. Ein Vorteil für Investoren, die hohe Zins- und Dividendeneinnahmen erzielen. Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können in ihrer Einkommensteuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückfordern.
Ist die Verrechnung von Kursverlusten möglich? Verluste beim Verkauf von Wertpapieren sind ab dem 01.01.2009 mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechenbar - nicht aber mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten. Die Ausnahme bilden Aktien: Auch weiterhin können realisierte Kursverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
(Soweit nicht anders angegeben, beruhen die auf diesen Seiten enthaltenen Ansichten auf Recherchen, Berechnungen und Informationen von Pioneer Investments. Diese Ansichten können sich jederzeit ändern, abhängig von wirtschaftlichen und anderen Rahmenbedingungen. Aktuelle ausführliche Verkaufsprospekte und vereinfachte Verkaufsprospekte zu unseren Produkten erhalten Sie bei Ihrem Anlageberater oder bei der Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH, Apianstr. 16-20, D-85774 Unterföhring. Pioneer Investments ist ein Markenname der Unternehmensgruppe Pioneer Global Asset Management S.p.A.)
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