Eine Imbissbudenbesitzerin sollte zwei Milliarden Euro Steuern zahlen. Ein Irrtum. Dumm nur, dass sich das Honorar des Steuerberaters am Streitwert bemisst.
Wegen einer bizarren Panne bei einem Steuerbescheid für eine Imbissbudenbesitzerin in Höhe von über zwei Milliarden Euro droht dem Freistaat Bayern eine Schadenersatzzahlung in Millionenhöhe.
(© Foto: dpa)
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Das Finanzamt München hatte irrtümlicherweise von einer Imbissbudenbetreiberin eine Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von exakt 2.129.062.104 Euro und 16 Cent gefordert, wie das Landgericht München am Mittwoch mitteilte. Tatsächlich fällig wäre jedoch nur ein Betrag von 108,82 Euro fällig gewesen.
Zwei Rechtsanwälte haben Freistaat verklagt
Dem Freistaat könnte nun zum Verhängnis werden, dass das Finanzamt den Bescheid nicht sofort innerhalb der selbst von ihm gesetzten Zahlungsfrist korrigierte, obwohl die völlig schockierte Kleinunternehmerin noch am gleichen Tag die Sacharbeiter telefonisch über die Panne informierte hatte. Die Imbissbudenbesitzerin sah sich deshalb gezwungen, über ihren Steuerberater Einspruch gegen die Vorauszahlung einzulegen.
Allerdings berechnet sich das Honorar des Steuerberaters für seinen simplen Brief an das Finanzamt gemäß der geltenden Gebührenordnung nach dem so genannten Streitwert: Wegen des vom Finanzamt geforderten Milliardenbetrags müsste die Imbissbudenbesitzerin deshalb ihrem Steuerberater über 2,5 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer zahlen und fordert nun Schadenersatz.
Um nicht noch zusätzlich hohe Prozesskosten fürchten zu müssen, hat die Frau ihren Schadensersatzanspruch gegen das Finanzamt jedoch an zwei Rechtsanwälte abgetreten, die nun den Freistaat verklagt haben. Das Landgericht München verhandelt den Fall am Mittwoch kommender Woche.
(sueddeutsche.de/AP)
DFB-Pleite gegen die Schweiz
Vielleicht wiederhole ich einiges, aber ich möchte nochmals auf ein paar Dinge hinweisen:
Im jeden Steuerbescheid steht, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung für die Zahlung hat. Wenn eine Abbuchungsgenehmung erteilt hat, dem kann plötzlich sein Konto gepündert werden. Nur ein genehmigter Antrag auf Stundung kann Abhilfe schaffen. Den kann man zwar auch als Privatperson stellen - man kann auch die freundlichen Mitarbeiter im Servicepoint als Bittsteller besuchen - muss aber nicht.
Die Telefonate mit dem Hinweisen werden vom Finanzamt nicht bestritten: Der Fall wurde bearbeitet, nur wurde es nicht für nötig erachtet, die Betroffene formgerecht über die Bearbeitung zu informieren.
Hier geht es nicht nur um einen kleinen Fehler, sondern um massives Versagen der Behörde.
Im übrigen: Man vergleiche Anwaltskosten bei Abmahnungen bei Markenrechtsverletzungen. Hier wird auch nach Gutsherrenart von Anwälten abgerechnet. Standardisiete Texte werden zu Streitwertsgebühren versandt, anstatt die Urheber mal anzurufen und um Abhilfe zu beten. In anderen Ländern darf der erste Brief gar nicht berechnet werden. In Deutschlang kümmert es keinen, wenn hier Privatpersonen durch die Gebühren in der Existenz bedroht werden.
Die Gebührenordnungen sehen nicht die angemessene Erstattung nach Aufwand, sondern Abrechnung nach zu bearbeitenden Wert vor.
Hier sieht die Politik keinen Handlungsbedarf. Wenn es den Staat selbst betrifft, braucht ein Gericht das Recht nicht beachten und kein Urteil fällen, wenn im Rahmen einer "Vereinbarung" "Einvernehmen" hergestellt wird.
Die Drohung mit dem Streitwert und Gebühren verhindert dann schon die Not, ein Urteil fällen zu müssen.
Krass ist, dass bei durch die Gebühren die eigentlich Betroffene leer ausgehen soll (Abtretungserklärung), obwohl sie eigentlich existenziell bedroht wurde.
Aber so ist das halt in einer Oligarchie: Recht und Macht den Leuten, die Geld haben.
Es wird nun nach "Vorschriften" und nach "Gesetze" gearbeitet, das Miteinanderreden und Problem durch Gespräche klären ist heutzutage tabu. Egal ob zwischen "kleine Menschen" und Behörde (hier Finanzamt) oder zwischen Anwälte, Steuerberater und Behörden. Fehler können zwar passieren, dass diese nicht sofort nach Kenntnisnahme nicht behoben werden ist schon mal eine Sache in sich (gehört m.E. zuerst intern beim FA, z.B. durch Abmahnung oder sonstige arbeitsrechtsmässige Massnahmen geregelt). Aber ehrlich, ist es Gesellschaftsfördernd, aufgrund von "Honorarordnungen", die m.E. überhaupt nichts mit der Realität der geleisteten Arbeit zu tun haben, hier 2 Anwälte dem Jackpot auf Staatskosten (und uns Allen) auf den silbernen Tablett zu liefern. "Gesetz ist Gesetz" werden manche sagen. "Gesetz ist da zum Wohl der Gesellschaft" würde ich dazu beantworten, "nicht aber um Fehlern oder einfache geistige Abwesenheit so unangemessen zu bestraffen".
Und zum Thema Gebührenordnung, soll ein Anwalt, Steuerberater begründete Fälle ablehnen, weill diese aufgrund des Ratio Arbeitsmenge/Honorar nicht wirtschaftlich ist? Gebührenordnungen sind klarer unsinn und hindern die Verhandlungsfreiheit.
Wenn diese Bürokratie, die unserem Land immer mehr erstickt, endlich mal zu Gunsten des Menschenverstandes im Hintergrund tretten könnte, dann würden wir alle geholfen!
Die Zeit, wo die Leute PC-gläubig waren, dürfte eigentlich vorbei sein. Dieses Beispiel lehrt allerdings einiges:
Die Abmahnadvokaten und sonstiges Rechtsgesindel mit Diplom machen sich auch in Deutschland nach amerikanischen Vorbild breit. Da zocken sie der erschrockenen unbedarften Dame listig die Rechte am Streitfall ab. Einfach nur mit dem Vorschlaghammer auf die gierigen Finger, und wenn sie fragen warum, gleich noch einmal!
Es zeigt aber auch die überlebtheit dieses faulen uninteresierten Beamtentums, welches sein Tagunwerk ohne Sinn und Verstand verrichtet. In jedem Privatbetrieb wären sie nach solch einer Nummer achtkantig geflogen wegen mangelnden Verantwortungsbewusstseins und wegen mangelnder Firmentreue. Aber hier geht es ja nur um den Staat, um Deutschland.
Nachdem es aus der "Mode" gekommen ist , Menschen durch Verhungern, Erschießen und Köpfen zu vernichten, hat der Kapitalismus durch die öknomische Vernichtung die angemessene Weiterentwicklung der Tötungsmaschinerie entwickelt.
Da gehört das Deutsche FA mit seinen finalen Tötungsdelikten sicher zu den effektivsten Gruppen. Leider passieren wie hier ( 2 Mrd) Ineffizienzen - mit Kannonen auf Spatzen schießen - Eine USt-Forderung von 20 Tausend hätte auch ein finales Ende für den Bürger bedeutet.
ACHTUNG keine IRONIE
Wenn Menschen den Steuerbescheid schreiben hätten müssen, wäre das nicht passiert.
Und mit Menschen meine ich in diesem Kommentar insbesondere die Mitarbeiter des Finanzamtes.
Bei allem Respekt vor den Meinungen einzelner sollte man bei den Kommentierungen nicht vergessen, dass da leibliche Menschen sitzen und eben keine "neuen Hitlers", "Vollstrecker" etc, etc.
Was haben manche Leute bloß für eine Menschenbild. Und aus diesem heraus denken Sie, jedem alles unterstellen zu dürfen.
Wie war der Beginn der Diskussion vom "untersendlinger" : Da hat jemand einen Fehler gemacht, der wird korrigiert und gut ist.
Gut is nu
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