Wer sich mit Versicherungen beschäftigt, begegnet komplizierten Begriffen: eine Übersicht.
Versicherungsnehmer
Wieviel zahlt der Versicherte, wieviel die Versicherung? (© Foto: ddp)
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ist, wer den Versicherungsvertrag beantragt hat. Versicherungsnehmer und versicherte Person können - müssen aber nicht - identisch sein.
Deckungs-/Versicherungssumme
Die Versicherungssumme, die je Haftpflichtfall maximal gezahlt wird. Unterschieden wird zwischen gesetzlicher Mindestdeckung (Personenschäden (P) bis 2,5 Millionen Euro, Sachschäden (S) bis 500.000 Euro, Vermögensschäden (V) bis 50.000 Euro), unbegrenzter Deckung (P vereinbarte Summe, meist 3,8 Millionen bis 7,7 Millionen Euro/Person, S unbegrenzt, V unbegrenzt) und Pauschaldeckung (vereinbarte Summe, meist acht Millionen Euro/Person, S bis 50 Millionen Euro, V unbegrenzt). Bei Sachversicherungen heißt die Höchstentschädigung Versicherungssumme.
Haftpflichtversicherung
Nach deutschem Recht muss jeder, der einem anderen Schaden zufügt, den Schaden ersetzen. Mit Abschluss des Vertrags übernimmt die Versicherung die Verpflichtung.
Personenversicherung
Zahlt, wenn der Versicherte nicht mehr für sich selbst oder seine Familie sorgen kann: Die Risikolebensversicherung eine festgelegte Summe an die Familie, wenn der Versicherte stirbt, die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente, wenn er berufsunfähig wird, die Unfallversicherung auch vorübergehend eine monatliche Rente nach einem Unfall.
Sachversicherung
Deckt Schäden am eigenen Vermögen wie Auto oder Haus, aber auch durch Rücktritt von einer Reise. Eine Kfz-Haftpflicht deckt durch das Auto angerichtete Schäden, die Kaskoversicherungen die am eigenen Auto. Die Einrichtung schützt die Hausratversicherung, das Haus selbst die Wohngebäudeversicherung.
Ombudsmann
Unabhängiger Schlichter zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen. Jeder Versicherungsnehmer kann sich bei einem Konflikt mit seinem Versicherer an den Ombudsmann wenden. Bis zu einem Beschwerdewert von 5000 Euro entscheidet der Ombudsmann mit bindender Wirkung für die Versicherer. (Versicherungs-Ombudsmann, Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon 01804/224424, www.versicherungsombudsmann.de)
(SZ vom 17.8.2006)
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