Urteil:Commerzbank darf Rechtsextremen kündigen

An airplane leaves his vapour streams as it flies over the head quarter of Germany's Commerzbank in Frankfurt

Commerzbank-Zentrale in Frankfurt: Kündigung Rechtsextremer war rechtens

(Foto: REUTERS)

Ein rechtsextremer Verlag vertreibt Bücher und Magazine, die Hitlers Helfer verherrlichen. Die Commerzbank kündigte ihm das Konto - ohne Angabe konkreter Gründe. Nun hat der Bundesgerichtshof der Bank recht gegeben.

Das Urteil richtet sich gegen einen rechtsextremen Verlag, doch hat Wirkung weit darüber hinaus: Banken dürfen Verträge über Girokonten auch ohne Angabe von Gründen kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei wirksam. Die Bank sei nicht verpflichtet, jede Ungleichbehandlung verschiedener Kunden zu rechtfertigen (Aktenzeichen XI ZR 22/12).

Die Commerzbank hatte das Konto eines rechtsextremen Buchvertriebs ohne Angabe konkreter Gründe gekündigt. Die Firma "Lesen und Schenken" vertreibt Bücher und Magazine, die Hitlers Truppen verherrlichen, sie tragen Titel wie: "Die Ritterkreuzträger der Waffen-SS - Ehrenbuch der Tapfersten". Dem Verfassungsschutzbericht des Landes Schleswig-Holstein zufolge zielt das "Bücherangebot offenkundig auf die Interessen rechtsextremistisch orientierter Leser" ab (mehr zu dem Vertrieb auf taz.de).

Der Verlag hatte sein Konto 2006 eröffnet, die Commerzbank kündigte 2009 "aus grundsätzlichen Erwägungen" mit einer Frist von sechs Wochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Privatbanken lassen eine Kündigung mit "angemessener" Frist zu.

Allerdings konnte das Gericht die Kündigung im konkreten Fall noch nicht abschließend bestätigen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen muss noch prüfen, ob das Kündigungsschreiben wirksam unterschrieben war.

Ebenfalls ohne Angaben von Gründen - mutmaßlich wegen der politischen Ausrichtung - hatten Deutsche Bank und Commerzbank vor einigen Jahren der linken Kleinpartei MLPD gekündigt, der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands. Diese hatte daraufhin noch erfolgreich geklagt. Vor Gericht gaben beide Geldhäuser nach, die Partei durfte ihr Konto behalten.

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