Steuer-Identifikationsnummer:Elf Ziffern, die Angst machen

Es ist nur eine Nummer - doch Datenschützer und Bürgerrechtlicher laufen gegen die Steuer-Identifikationsnummer Sturm. Sie fürchten die totale Überwachung des Staates.

Thomas Öchsner

Die Nummer besteht aus elf Ziffern. Jeder, vom Baby bis zum Greis, hat eine andere. Und sie erscheint erst einmal harmlos: Die im Oktober 2008 eingeführte Steuer-Identifikationsnummer wird nach dem Zufallsprinzip gebildet. Trotzdem hatten Datenschützer und Bürgerrechtler von Anfang an Bedenken gegen die Steuer-ID. Es war deshalb nur eine Frage der Zeit, wann sich Richter mit den elf Ziffern befassen müssen. Am Mittwoch war es vor dem Kölner Landgericht so weit: Erstmals prüfte ein Gericht, ob die Nummer fürs Leben verfassungswidrig ist.

Steuer-Identifikationsnummer: Im Oktober 2008 wurde die Steuer-Identifikationsnummer eingeführt - bei Datenschützern und Bürgerrechtlern löste sie von Beginn an Bedenken aus.

Im Oktober 2008 wurde die Steuer-Identifikationsnummer eingeführt - bei Datenschützern und Bürgerrechtlern löste sie von Beginn an Bedenken aus.

(Foto: ap)

82 Millionen Bundesbürger haben inzwischen die neue Zahlenkombination, mit der einige wichtige Details über ihren Besitzer gespeichert sind. Dazu zählen etwa der Name, die Adresse, die Religionszugehörigkeit, der Geburtstag, das Geschlecht und zum Beispiel Daten vom Ehepartner. All dies befindet sich in einer zentralen Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn. Deshalb ist bundesweit auch nur das Kölner Finanzgericht zuständig. Mehr als 170 Klagen sind dort bislang gegen die Steuer-ID eingelaufen. Über drei Präzedenzfälle berieten nun die Richter.

Grundrecht auf Selbstbestimmung

Der Rechtsanwalt der drei Kläger, Martin Heufelder, fuhr gleich zu Beginn der Verhandlung schweres Geschütz auf: Die Nummer verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 festgeschrieben hatte. Die obersten Richter folgten damals dem Grundgedanken, dass jeder Bürger, zumindest mit Einschränkungen, ein Recht darauf habe, seine privaten Daten vor dem Zugriff des Staates zu schützen.

Heufelder sieht in der neuen Identifikationsnummer einen Schritt zum "gläsernen Bürger" und zu einer "gigantischen Kontrollmaschine". Er verwies auch darauf, dass unklar sei, welche Behörde befugt sei, wessen Daten an wen genau weiterzugeben. Es sei zu befürchten, dass sich Persönlichkeitsprofile erstellen lassen, wenn praktisch alle Finanz-Transaktionen rund um die Steuer öffentlich würden.

Einer der Kläger, ein Steuerberater, der die Löschung seiner Steuer-ID und die seiner Töchter verlangte, sagte am Rande der Verhandlung: "Irgendwann können Sie kein Auto mehr kaufen, weil Sie Ihre Steuer nicht bezahlt haben." Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte bei der Einführung der Steuer-ID vor einer verführerischen Datenflut gewarnt: "Niemand kann garantieren, dass sich die Steuernummer nicht zu einem Personenkennzeichen weiterentwickelt, das auch außerhalb des Steuerbereichs verwendet wird."

Das Bundeszentralamt für Steuern wies die Vorwürfe der Kläger zurück. Kyra Mühlenharz vom BZSt sagte, es handele sich um eine "nicht sprechende Nummer". Bevor das Amt Informationen an Dritte wie etwa Rententräger weitergebe, werde dies geprüft. Mühlenharz erinnerte daran, dass die damalige Bundesregierung die Steuer-ID einführte, um es Steuerbetrügern schwerer zu machen und die Kontrollen zu erleichtern. Die Nummer solle das Besteuerungsverfahren "effizienter und kostengünstiger" machen, sagte sie.

Das Kölner Finanzgericht kündigte an, seine Entscheidung in etwa zwei Monaten öffentlich bekanntzugeben. Teilt es die Bedenken der Kläger, müsste es die Fälle dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen. (Aktenzeichen: 2 K 3834/08, 2 K 3837/08, 2 K 3838/08).

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