Gesetzentwurf der Bundesregierung:Betreuungsgeld plus Bildungsbonus

Kurz vor Ablauf der Wahlperiode fordert die FDP ihren Preis für die Zustimmung zum Betreuungsgeld. Die Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, das umstrittene Gesetz zu erweitern: Eltern sollen sich den Zuschuss aufheben und später in die Ausbildung des Kindes investieren können. Die Opposition findet die Idee "absurd".

Von Benjamin Romberg

Kaum ein Thema spaltete die Bundesregierung so sehr wie das Betreuungsgeld. Als das umstrittene Gesetz vergangenen Herbst den Bundestag passierte, gab es 20 Abweichler in Union und FDP - vor allem die Liberalen hatten Bedenken. Verhindern konnten sie die Einführung der Familienleistung, von Kritikern auch "Herdprämie" genannt, nicht: Ab dem 1. August erhalten Eltern, die ihre Kinder im Alter von 13 bis 36 Monaten zu Hause betreuen, monatlich 100, später dann 150 Euro. Als Preis für die Zustimmung zum Betreuungsgeld verlangte die FDP allerdings eine Ergänzung des Gesetzes um das sogenannte Bildungssparen. Das war im November.

Jetzt, gut ein halbes Jahr später, hat sich die Koalition auf die Eckpunkte für das Modell geeinigt. Das gab der bildungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Patrick Meinhardt in einer Stellungnahme bekannt. Zuvor hatte die Passauer Neue Presse in ihrer Wochenendausgabe über den Gesetzentwurf berichtet.

Er soll folgende Punkte enthalten:

  • Eltern, die sich das Betreuungsgeld nicht bar auszahlen lassen, können den staatlichen Zuschuss auch sparen und später in die Bildung ihres Kindes investieren. Für jeden Monat, in dem die Leistung nicht beansprucht wird, erhalten sie einen Bonus von 15 Euro. Maximal können sich die so gesammelten Extraleistungen auf 3600 Euro belaufen.
  • Die Eltern können sich die angesparte Summe in monatlichen Raten oder auf einmal auszahlen lassen. Die Laufzeit der Leistungen beträgt mindestens zwei Jahre. Ein Nachweis über die genaue Verwendung des Geldes ist nur dann nötig, wenn der vollständige Betrag auf einmal ausgezahlt werden soll.
  • Die Eltern müssen das Geld nicht nur in die Bildung des Kindes investieren. Alternativ können sie den Zuschuss auch in die private Altersvorsorge des Nachwuchses stecken.
  • Für Studenten, die Bafög erhalten, soll der Zuschuss keine Auswirkungen haben, eine Anrechnung auf das Bafög-Schonvermögen ist nicht vorgesehen. Auch auf Hartz-IV-Leistungen sollen die Zuschüsse keine Auswirkung haben.
  • Offen ist noch, wann die Eltern auf das gesparte Betreuungsgeld zugreifen können. Über das Mindestalter des Kindes, ab dem die Zuschüsse verfügbar sind, werde noch verhandelt, sagte Meinhardt der Süddeutschen Zeitung. Aktuell seien 14 Jahre im Gespräch, Ziel der FDP sei es aber, die Förderung "so früh wie möglich" zugänglich zu machen - also auch schon für die frühkindliche Förderung.

Die Opposition kündigte bereits Widerstand an. "Der Merkel-Koalition reicht es noch nicht, dass sie in einer Situation, in der wir jeden Cent für mehr Kita-Plätze brauchen, Milliarden für das unsinnige Betreuungsgeld verpulvern will", kritisierte Grünen-Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt. Sie sprach von einem "in der Sache völlig absurden und zudem teuren Deal". SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte: "Das Betreuungsgeld wird durch den Bildungsbonus nicht besser, sondern nur noch teurer." Seine Partei werde alles tun, um das Betreuungsgeld zu Fall zu bringen.

Bis zum Ablauf dieser Wahlperiode sind im Bundestag nur noch sechs Sitzungswochen vorgesehen. Meinhardt ist sich sicher, dass das Gesetz bis dahin beschlossen wird. Eine Zustimmung des rot-grün dominierten Bundesrates ist allerdings unwahrscheinlich. Die Länderkammer hatte bereits die Annullierung des Betreuungsgeld-Gesetzes gefordert.

Mit Material von dpa.

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