Elektronische Lohnsteuerkarte wieder aufgeschoben:Ehrenrunde für die Pappkarte

Die elektronische Lohnsteuerkarte, sie kommt wieder nicht: Schon zwei Mal wurde ihre Einführung verschoben, Anfang 2012 sollte es so weit sein. Jetzt gibt es ein neues Startdatum. Der Bund der Steuerzahler spricht von einem "Armutszeugnis".

Andreas Jalsovec

Erst sollte sie 2011 kommen. Dann wurde der Termin auf 2012 verschoben. Jetzt kommt die elektronische Lohnsteuerkarte nochmal ein Jahr später. Der Termin für ihre Einführung ist nun für 2013 angesetzt. Das beschlossen die Finanzminister der Länder und des Bundes am Donnerstag. Damit bleibt die alte, bunte Lohnsteuerkarte aus Pappe noch einmal ein Jahr länger erhalten als ursprünglich geplant.

Lohnsteuerkarte 2010 ist die letzte auf Papier

Schon 2010 hieß es: Das ist die letzte Lohnsteuerkarte auf Papier. Nun ist klar: Auch die Karte für das kommende Jahr wird wieder eine papierne sein.

(Foto: dpa)

Grund für die erneute Verzögerung sind technische Probleme. Um von der Karte aus Papier auf eine ausnahmslos elektronische Verwaltung aller Daten der Steuerzahler umzustellen, müssen sämtliche Angaben der rund 41 Millionen Steuerpflichtigen in einer zentralen Datenbank gebündelt werden. Das bereitet offenbar Probleme. Erst Anfang November hatten die Steuerbehörden daher den Start der elektronischen Karte auf das zweite Quartal 2012 verschoben. Nun wird es nochmal später.

"Es ist ein Armutszeugnis, dass schon wieder ein elektronisches Verfahren nicht pünktlich eingeführt werden kann", sagte Anita Käding, Leiterin der Abteilung Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler. Zuvor hatte es schon bei der Einführung der elektronischen Steuererklärung Elster, der Steuer-Identifikationsnummer und der sogenannten E-Bilanz Verzögerungen gegeben.

Beim Steuerzahlerbund befürchtet man nun, dass der Aufschub bei der elektronischen Lohnsteuerkarte zur Verunsicherung bei den Steuerpflichtigen führen wird. Denn auf sie kommen deshalb einige Unannehmlichkeiten zu. Wer etwa seinen Arbeitplatz wechselt, muss sich dafür nicht nur wie bislang die alte Lohnsteuerkarte beim bisherigen Arbeitgeber besorgen und dem neuen Arbeitgeber vorlegen. "Er braucht zusätzlich auch einen Ausdruck seiner elektronisch gespeicherten Daten vom Finanzamt", sagt Anita Käding.

Seit Oktober verschicken die Finanzämter solche Infobriefe an alle Steuerpflichtigen. Darin werden die Daten aufgelistet, die der Fiskus über sie gespeichert hat. Wer den Infobrief bislang noch nicht bekommen hat, kann ihn beim Finanzamt anfordern. Steuerpflichtige sollten das Schreiben jedoch genau überprüfen. Denn etliche der bislang verschickten Infobriefe waren fehlerhaft.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt Arbeitnehmern deshalb, im Zweifel zu kontrollieren, ob der Arbeitgeber korrekte Daten hat - vor allem wenn es Änderungen bei der Steuerklasse oder Freibeträgen gab. Solche Änderungen werden von den Finanzämtern nur noch elektronisch vermerkt und nicht mehr auf der alten Lohnsteuerkarte - auch wenn es sie noch weiter gibt.

Die alte liegt seit zwei Jahren beim Arbeitgeber

Wer etwas ändern muss, sollte das - wie bisher auch - dem Finanzamt melden. Es trägt die Änderungen dann in die zentrale Datenbank ein. "Wichtig ist, dass sich Arbeitnehmer danach einen Ausdruck der aktuellen Daten aushändigen lassen und dem Lohnbüro des Arbeitgebers übergeben", rät Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Solche Änderungen können etwa den Familienstand betreffen. "Die alte Lohnsteuerkarte liegt ja nun schon zwei Jahre beim Arbeitgeber", meint Anita Käding. "Da kann man heiraten oder ein Kind bekommen." Das alles wirke sich steuerlich aus.

Ändern können sich aber auch die Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingetragen sind.

Sind die Angaben auf der Lohnsteuerkarte falsch, kann es passieren, dass zu viel - oder auch zu wenig - Lohnsteuer abgezogen wird. Die Fehler werden dann zwar bei der nächsten Steuererklärung ausgeglichen. Probleme kann es aber geben, wenn ein Arbeitnehmer arbeitslos wird. Das Arbeitslosengeld wird dann unter Umständen auf der Basis eines zu niedrigen Nettolohns berechnet.

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