Änderung bei Privatinsolvenz:Schuldenfrei in drei Jahren

Erleichterung für private Pleitiers: Das Bundeskabinett hat eine Neuregelung des Privatinsolvenzverfahrens beschlossen, Schuldner können sich künftig drei Jahre eher von der Last befreien. Auch Gläubiger sollen profitieren.

Menschen, die Privatinsolvenz angemeldet haben, sollen künftig bereits nach drei statt nach sechs Jahren aus ihren Schulden herauskommen können. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch, das gesetzliche Verfahren zur sogenannten Restschuldbefreiung zu reformieren. Damit werde Menschen, "die in eine finanzielle Notsituation geraten sind, schneller als bisher eine zweite Chance eröffnet", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Restschulden sollen laut Gesetzesentwurf bereits nach drei Jahren erlassen werden, wenn es dem Schuldner gelingt, innerhalb dieser Frist mindestens ein Viertel der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten zu zahlen. Wenn der Schuldner zumindest die Verfahrenskosten begleichen kann, soll er vorzeitig nach fünf Jahren von den Restschulden befreit werden. Andernfalls bleibt es beim derzeitigen Verfahren mit einer Dauer von sechs Jahren. Die Beschleunigung sei auch im Interesse der Gläubiger, erklärte die Ministerin. Schuldner erhielten einen gezielten Anreiz, möglichst viel zu bezahlen.

Mit dem Gesetz will die Regierung zudem die Arbeit von Beratungsstellen für Schuldner erleichtern: Wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch offensichtlich aussichtslos ist, muss er künftig auch nicht mehr unternommen werden. Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften sollen in der Insolvenz ähnlich wie Mieter geschützt werden. Denn aus Sicht der Betroffenen macht es oft keinen Unterschied, ob sie in einer Miet- oder Genossenschaftswohnung leben.

Schuldnerberatungen helfen zunächst auch anonym

Seit 1999 können Verbraucher oder Selbständige sich durch das private Insolvenzverfahren von ihren Schulden befreien. Während es läuft, wird das Gehaltskonto bis auf einen Mindestbetrag gepfändet. Der Arbeitgeber muss einen Teil des Einkommens an einen Treuhänder abführen; 985,15 Euro darf der Schuldner behalten, Unterhaltspflichtige etwas mehr.

Auf diese Weise soll der Schuldner so viel Geld wie möglich zurückzahlen - bislang über sechs Jahre hinweg. Danach werden seine restlichen Schulden gestrichen. Es sei denn, seine Gläubiger beantragen, dass ihm die Restschuldbefreiung versagt wird. Dies ist möglich, wenn der Schuldner zum Beispiel Vermögen hinterzogen hat.

Die Privatinsolvenz kann man mit Hilfe einer Schuldnerberatung, eines Anwalts oder Steuerberaters bei Gericht beantragen. In Deutschland gibt es mehr als 1000 Schuldnerberatungsstellen. Verbraucher können sich dort zunächst auch anonym beraten lassen. Eine Beratungsstelle in der Nähe kann man unter www.meine-schulden.de finden.

Nach Angaben Leutheusser-Schnarrenbergers gab es im vergangenen Jahr in Deutschland mehr als 100.000 Verbraucherinsolvenzen und etwas mehr als 20.000 Insolvenzverfahren ehemals Selbständiger. Verbraucher gerieten meist unverschuldet in die Situation der Zahlungsunfähigkeit, erklärte die Ministerin: etwa durch Scheidung, Krankheit oder den Verlust des Arbeitsplatzes.

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