Betriebliche Altersvorsorge:Voller Beitrag zur Krankenkasse mindert Rendite deutlich

Neben der privaten Riester- und Rürup-Rente kommt für Arbeitnehmer eine weitere Möglichkeit der Altersvorsorge in Betracht: die betriebliche. Doch deren Vorteile haben sich relativiert.

Daniela Kuhr

Seit 2002 hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf, einen Teil seines Gehalts in eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge umzuwandeln (so genannte Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber überweist dann einen Teil des Lohns direkt auf den Vorsorgevertrag.

Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland kann der Arbeitnehmer so jährlich in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktzusage oder auch in eine Direktversicherung (Kasten unten) einzahlen, ohne dass für die Beiträge Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen.

Sozialabgabenfreiheit besteht nur noch bis 2008

Da die Beitragsbemessungsgrenze in diesem Jahr bei 63.000 Euro liegt, könnte ein Arbeitnehmer also bis zu 2520 Euro (oder 210 Euro im Monat) steuerfrei ansparen. Die Sozialabgabenfreiheit besteht allerdings nur noch bis 2008.

"Die betrieblichen Angebote zur Altersvorsorge waren lange Zeit oft schon allein deshalb interessant, weil es sich meist um günstige Spezialtarife für bestimmte Arbeitnehmergruppen handelte", sagt Thomas Bieler, Altersvorsorge-Experte bei der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen. So seien häufig die Verwaltungs- und Abschlusskosten deutlich niedriger gewesen als bei privaten Altersvorsorge-Verträgen.

Doch mittlerweile haben sich die Vorteile der betrieblichen Angebote relativiert. Denn 2004 hat die Regierung beschlossen, dass auf die Auszahlungen aus Betriebsrenten die vollen Krankenversicherungsbeiträge anfallen.

Angespannte Lage im Gesundheitswesen

"Bei gesetzlich Krankenversicherten schmälert das die Rendite einer Betriebsrente natürlich gewaltig", sagt Bieler. "Angesichts der angespannten Lage im Gesundheitswesen kann man allerdings nicht ausschließen, dass diese Beitragspflicht irgendwann auch einmal bei den privaten Altersvorsorgeverträgen kommt."

Ein weiterer Punkt, der die Attraktivität von Betriebsrenten schmälert: Derzeit noch fallen in der Einzahlphase auf den Gehaltsteil, den der Arbeitnehmer für den Ruhestand spart, keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- oder Krankenversicherung an.

Davon profitieren alle, deren Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Von 2009 an ist jedoch Schluss mit dieser Sozialabgabenfreiheit.

Verbraucherzentralen beraten

Wie gut das Angebot des Arbeitgebers ist und ob nicht doch eine Riester-Rente empfehlenswerter wäre, können Interessierte bei den Verbraucherzentralen erfahren. Die Kosten variieren. ,,In Nordrhein-Westfalen bieten wir eine eineinhalbstündige Altersvorsorgeberatung für 140 Euro an'', sagt Bieler.

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