Bis zu sechs Prozent des Zuschlagswertes muss der Käufer für die Nebenkosten kalkulieren. Bei der Zwangsversteigerung entfällt zwar das Honorar für Makler und Notar, aber die 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer bleiben bestehen. Hinzukommen die Zuschlagsgebühr und die Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch.

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Nach der Versteigerung bestimmt der Rechtspfleger einen Termin, rund vier bis zehn Wochen später, an dem der Erlös unter den Gläubigern verteilt wird. Bis zu diesem Termin muss der neue Eigentümer den Kaufpreis bei Gericht einzahlen. Vom Tag des Zuschlags bis zum Verteilungstermin muss der Käufer vier Prozent Zinsen zahlen auf die Restzahlung.

Beispielrechnungen für die vier Prozent Zinsen:

Verkehrswert: 319.000 Euro 10% Bietersicherheit: 31.900 Euro Zuschlag: 242.000 Euro Restschuld: 210.100 Euro. Zeit zwischen Zuschlag und Verteilungstermin: 90 Tage Ergebnis: 2101 Euro

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