2. Einsicht in das Gutachten:Wichtige Informationen zum Objekt

Auf dem Amtsgericht liegt die Gerichtsakte. Einen Teil der Akte kann jeder Interessent kostenlos einsehen gegen Vorlage seines Personalausweises. Es reicht aber nicht, wenn er die Adresse des Objekts nennt. Nur mit dem genauen Aktenzeichen bekommt er die Akte in die Hand. Oft liegen kurze Exposés als Kopien in der Akte zum Mitnehmen - kostenlos. Sind diese allerdings vergriffen, kopiert das Amtsgericht München auf Wunsch nochmals Teile der Gerichtsakte und verlangt dann aber 20 Euro.

In der Akte liegen ein Auszug aus dem Grundbuch und ein Gutachten. Das Grundbuch nennt die Schulden, die noch auf dem Objekt lasten, Wohnrechte oder Reallasten.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger - meist ein Architekt - besichtigt die Immobilie und erstellt ein neutrales Gutachten. Das Objekt und die gesamte Anlage werden darin detailliert beschrieben. Auch Fotos, Grundrisse, Lageplan und Schnitte liegen bei. Wohnen Mieter zum Beispiel in der Wohnung, ist manchmal die Vertragsdauer angegeben sowie Höhe der Miete und Nebenkosten. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus sind die Rücklagen für Instandhaltungen angegeben und offene Rechnungsbeträge, weil der Eigentümer das Wohngeld nicht mehr gezahlt hat. Auch Mängel - wie Schimmel im Dunkelbad oder Taubenplage - werden genannt. Der Sachverständige berücksichtigt die Vor- und Nachteile der Immobilie und setzt einen Verkehrswert fest. Das ist dann die Basis für die 5/10. und 7/10. Grenze, die ausschlaggebend sind, ob der Zuschlag erteilt oder abgelehnt wird.

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