Was ändert sich konkret beim Verlust der EC-Karte?
Neue AGB der Banken
- EC-Karte weg - macht 150 Euro
07.10.2009, 15:40
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- EC-Karte weg - macht 150 Euro
- Was ändert sich konkret beim Verlust der EC-Karte?
- Lassen sich irrtümlich verschickte Überweisungen noch aufhalten?
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Close- EC-Karte weg - macht 150 Euro
- Was ändert sich konkret beim Verlust der EC-Karte?
- Lassen sich irrtümlich verschickte Überweisungen noch aufhalten?
- Was ändert sich bei Überweisungen in Papierform?
- Kann das zum falschen Konto überwiesene Geld verlorengehen?
- Wieso sind die Informationen der Banken so unverständlich?
Wenn die EC-Karte verlorengeht oder gestohlen wird und ein Fremder damit Geld abbucht oder Einkaufen geht, muss der Kunde demnächst bis zu einer Höhe von 150 Euro selbst haften. Darauf weist Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Dies gilt dann, wenn der Kunde seinen Pflichten nachkommt und die Bank umgehend über den Verlust informiert. Wenn es die Bank zulässt, dass danach noch Geld abgehoben werden kann, haftet sie allein, sagt Nauhauser. Einige Sparkassen und Banken haben angekündigt, auf diese Selbstbeteiligung zu verzichten. Daher lohnt sich ein Blick in die neuen AGB, rät Verbraucherschützer Dietrich - auch wenn es schwierig werden dürfte, im Wust der neuen Regeln den entsprechenden Passus auch wirklich zu finden. Wichtig zu wissen: Wer grob fahrlässig handelt, also zum Beispiel seine Geheimnummer auf der EC-Karte notiert oder auf einem Zettel im Portemonnaie mit sich herumträgt, der haftet auch weiterhin unbegrenzt, erläutert Dietrich.
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- 4 Was ändert sich bei Überweisungen in Papierform?
- 5 Kann das zum falschen Konto überwiesene Geld verlorengehen?
- 6 Wieso sind die Informationen der Banken so unverständlich?
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![]() 08.10.2009 14:46:58 Thomas300: Ja was denn nun? Die Banken und Sparkassen stellen zum 31. Oktober 2010 ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um... Wohl ein Druckfehler? Aber danke für den Tipp! Ich werd ganz genau hinschauen! ![]()
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