Von Corinna Nohn

Hunderttausende Kunden könnten nach SZ-Informationen von Bausparkassen rechtswidrige Gebühren einforderen. Doch diese zieren sich, das Geld zu erstatten.

Peter Schulze (Name von der Redaktion geändert) ist enttäuscht. Seit mehr als 40 Jahren ist er Bausparer bei stets demselben Institut, der Bausparkasse Wüstenrot. Er hat schon einige Kunden geworben, "auch meine Söhne haben mit Wüstenrot finanziert", sagt der rüstige Rentner. Nun fühlt er sich von Wüstenrot hängen gelassen.

Zahlreiche Hausbesitzer fordern Geld von der Bausparkasse Wüstenrot zurück. Ein Kläger hat nun endgültig vor Gericht Recht bekommen – nach Ansicht von Fachleuten könnte das ein Signal für viele Bankkunden sein. Foto: AP

Erfolglos hat Schulze gut 1000 Euro zurückgefordert, die er im Rahmen von Darlehensverträgen für die Wertermittlung seiner Immobilien bezahlt hat. Laut eines Urteils des Landgerichts Stuttgart (AZ 20 O 9/07) ist es aber unzulässig, dass Bausparkassen ihren Kunden diese Gebühren in Rechnung stellen.

Womöglich betreffe das Urteil Hunderttausende Bausparer und auch Bankkunden, die in den vergangenen Jahren bei Aufnahme eines Bauspar- oder Hypothekenkredits eine solche Gebühr gezahlt haben, sagte der Rechtsanwalt Thomas Storch der Süddeutschen Zeitung. Er hat sich auf Immobilienrecht spezialisiert und betreut mehrere Anleger in diesem Fall.

Wüstenrot hat im April dieses Jahres ein von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geführtes Musterverfahren verloren. Das Landgericht Stuttgart erklärte es für rechtswidrig, die Wertermittlungsgebühr den Kunden aufzubürden. Hintergrund ist, dass die Bausparkassen den Wert der Immobilien im eigenen Interesse prüfen, bevor sie ein Darlehen erteilen, und die Gutachten in ihrem Eigentum behalten - die Darlehensnehmer bekommen die Unterlagen in der Regel nie zu sehen. Ebenso verhält es sich nach Ansicht von Storch bei Banken.

Zwar legte Wüstenrot gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart Berufung ein, doch als bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart klar wurde, dass die Richter der Meinung der ersten Instanz folgen würden, gab die Bausparkasse am 8. November auf und zog die Berufung zurück.

Damit ist das Urteil rechtskräftig geworden. Rechtsanwalt Storch vermutet, dass das Institut nicht wollte, dass das Urteil von einer höheren Instanz bestätigt würde: "Das hätte dem Urteil eine größere Bedeutung verliehen."

Trotzdem könnten nun alle Kunden, die die Gebühr entrichtet haben, ihr Geld zurückfordern, "ganz gleich, ob sie die Gebühr im laufenden Jahr oder schon 2002 bezahlt haben", sagt Storch. Es gelte eine Verjährungsfrist "von drei Jahren ab Kenntnisnahme", das sei frühestens seit dem Stuttgarter Urteil im vergangenen April.

Schulze bemühte sich im November um die Rückzahlung seiner Gebühren, doch Wüstenrot hat den langjährigen Kunden mit zwei Standardschreiben gleichen Wortlauts abgespeist. Darin heißt es, Schulze habe bei Abschluss des Darlehens mit der Bausparkasse eine "individuelle Vereinbarung bezüglich dieser Gebühr" getroffen, damit bestehe kein Rückforderungsanspruch. Die Bausparkasse möchte auch "kulanzhalber keine Gebührenerstattung vornehmen".

Lediglich für Neukunden hat Wüstenrot die Geschäftspolitik nach dem Urteil geändert - hier trägt die Bausparkasse die Gutachterkosten nun selbst. Altverträge, die vor dem 8. November abgeschlossen worden seien, würden hingegen genau geprüft. Hier lägen oft "Individualvereinbarungen" vor, sagte eine Unternehmens-Sprecherin. Eine Rückforderung käme ohnehin nur in Frage, wenn nach einer Prüfung kein Darlehensvertrag zustande gekommen sei. "Aber jeder, der sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich bei uns melden."

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