Ihr abhängiger Finanzdienstleister
AWD
03.07.2009, 12:01
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Der Slogan muss geändert werden. Künftig darf sich AWD nicht mehr als "unabhängig" bezeichnen. (Foto: ddp)
Der Finanzvertrieb AWD ist nicht unabhängig. Eigenständig auch nicht. Zumindest darf er sich so nicht nennen. Das hat nun das Landgericht Hannover entschieden und damit die gesamte Werbestrategie des Unternehmens auf den Kopf gestellt - und wohl sogar mehr als das.
Das Unternehmen aus Hannover verkauft Finanzprodukte, Policen zur Riesterrente, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen - da wirbt es sich gut mit Unabhängigkeit, stehen doch die Wettbewerber, also Banken und Versicherungen, unter dem latenten Verdacht, nur hauseigene Produkte zu verkaufen. Und so wirbt AWD gerne und seit 20 Jahren mit dem Argument, der Kunde bekäme eine unabhängige Beratung.
Ende 2008 trumpfte AWD mit der Nachricht auf, man habe den Wirtschaftsweisen Bert Rürup als Chefökonom und Sonderberater für private und betriebliche Altersvorsorge eingestellt - vermutlich auch das, um Unabhängigkeit zu beweisen.
AWD nennt sich selbst "Ihr unabhängiger Finanzoptimierer" oder auch mal "unabhängiger Finanzdienstleister". Auch als "Europas Nummer 1 zur unabhängigen Finanzoptimierung" stellte sich AWD dar. Kaum zu übersehen: Plakate und Banner mit diesen Slogans hängen in Fußballstadien, im Internet und in Zeitungen schaltet AWD zahlreiche Anzeigen.
Enge Bindung an Swiss Life
Wenn es nach den Richtern des Landgerichts Hannover geht, gehören diese Slogans nun der Vergangenheit an, und AWD muss umplakatieren. Die Richter stoßen sich vor allem an der Gesellschafterstruktur. AWD wurde gegründet von Carsten Maschmeyer, einem Freund von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder und neuer Lebenspartner von Schauspielerin Veronica Ferres.
Doch Maschmeyer ist aus dem Unternehmen ausgeschieden. AWD gehört nun dem Schweizer Versicherungskonzern Swiss Life, neuer AWD-Chef ist Manfred Behrens, einst Deutschland-Chef bei Swiss Life. Eben diese Verbindungen störte das Gericht.
"Der Begriff unabhängig passt nicht dazu, dass es einen beherrschenden Gesellschafter gibt, der Finanzprodukte anbietet", erklärt ein Gerichtssprecher. Die Kammer habe nicht geprüft, ob Swiss Life tatsächlich Einfluss auf die Beratung von AWD-Kunden genommen habe.
Aber schon die theoretische Möglichkeit der Einflussnahme genüge, dass nicht mehr mit dem Prädikat "unabhängig" geworben werden dürfe. "Das verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb", sagte der Sprecher.
AWD kündigt Berufung an
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; AWD kann und wird wohl auch Rechtsmittel einlegen. "Die Urteilsbegründung wird uns in den nächsten Tagen zugestellt", sagte ein Sprecher des Unternehmens, "wir werden es dann prüfen, auf jeden Fall aber in Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle gehen."
AWD berate seine Kunden unabhängig, so der Sprecher, daran würden auch gesellschaftsrechtliche Veränderungen nichts ändern. Nach Angaben des Unternehmens sind nur drei Prozent der von Kunden abgeschlossenen Verträge Policen der Muttergesellschaft Swiss Life.
Hintergrund der Auseinandersetzung vor Gericht ist der Konkurrenzkampf zweier Finanzdienstleister: AWD und Deutsche Vermögensberatung (DVAG). Die DVAG berät gut fünf Millionen Kunden, AWD 430000.
Während AWD nun dem Versicherer Swiss Life gehört, ist an der DVAG der Versicherungskonzern Generali mit 40 Prozent beteiligt, 60 Prozent gehört der Familie des Gründers Reinfried Pohl - und er ist es, der den Prozess gegen AWD angestrengt hatte.
Bereits im Jahr 2000 hatte laut AWD die DVAG versucht, die Unabhängigkeit des AWD vor Gericht anzuzweifeln. Zunächst mit Erfolg - vier Wochen später entschieden Richter aber für den AWD.
Im Gegenzug strengte auch AWD Gerichtsverfahren an: Die Hannoveraner klagten gegen die DVAG-Behauptung, die "weltweite Nummer 1 der eigenständigen Finanzvertriebe" oder "weltweit größter eigenständiger Finanzvertrieb" zu sein.
Auch diese Formulierungen wurden vom Landgericht Hannover kassiert. Die DVAG habe keine ausreichenden Belege für die Richtigkeit vorlegen können, so die Begründung. Die Firma sei nur in Europa tätig und möglichweise gebe es in Amerika größere Finanzvertriebe.
(Aktenzeichen 18 O 193/08)
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![]() 14.07.2009 18:20:26 Reinhard Durchholz: AAWD war noch nie "unabhängig"!!! AWD ist im Vermittlerregister, siehe: www.vermittlerregister.info als Versicherungsverrtreter registriert. Dazu die Begriffsbestimmung des § 59 Abs. 2 VVG Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Ist also ein Versicherungsvermittler "von einem Versicherer oder einem Vertreter" damit betraut ist Versicherungsverträge für diesen zu vermitteln, ist er laut Gesetz Versicherungsvertreter und kann damit zwangsläufig, egal ob die Vermittlung für einen oder für mehrere Versicherer erfolgt, niemals "ungebunden oder unabhängig"" sein. Es kann keine ungebundenen Vertreter geben. Vertreter sind immer vertraglich gebunden und deshalb nicht unabhängig - sie wären sonst nur vergleichbar mit „unverheirateten Ehemännern“. Das Urteil ist daher korrekt und im Ergebnis zu begrüßen. Die Begründung geht allerdings nicht weit genug, da sie nicht berücksichtigt, dass AWD aus dem vorgenannten Grund noch nie "unabhängig" gewesen sein kann. ![]()
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