Von Christopher Stolzenberg

Unternehmerverbände und die Opposition protestieren gegen die Neuregelung der Rundfunkgebühren. Die Finanzierung von ARD und ZDF solle sich besser dem modernen Trend anpassen.

Schnelle Internetverbindungen wecken Begehrlichkeiten. Das gilt zunächst für die Nutzer selbst, die in den letzten Jahren immer mehr das Internet nutzen, um Musik und Filme herunterzuladen oder beides online zu hören. Der Zuwachs an DSL-Anschlüssen um mehr als das Doppelte allein in den letzten zwei Jahren markiert den Trend zu mehr Internetnutzung in deutschen Haushalten. Deutschland liegt mit mehr als zehn Millionen solcher Anschlüsse an der europäischen Spitze.

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Begierig macht dieser Zuwachs an Breitbandverbindungen aber auch die Rundfunkanstalten. Denn nur eine hohe Datendurchsatzrate an den einzelnen Anschlüssen erlaubt den Nutzern Radio und Fernsehen im Livestream zu nutzen. Die Intendanten der ARD ahnen hier eine neue Einnahmequelle und entschieden konsquenterweise am Mittwoch, von 2007 an auch für internetfähige Computer eine GEZ-Gebühr von 5,52 Euro zu erheben. Auch das ZDF habe sich dieser Entscheidung angeschlossen, hieß es.

"Die Neuregelung ist mittelstandsfeindlich"

Die Gebühr für PCs gilt gewiss nur, wenn nicht schon für ein anderes, "herkömmliches" Rundfunkgerät, wie Radio, Fernseher oder Autoradio gezahlt würde. Alle weiteren internetfähigen Computer bleiben kostenlos. Dass jemand nur einen Internet-PC und kein Rundfunkgerät habe, "dürfte in Privathaushalten, aber auch im gewerblichen Bereich eher die Ausnahme sein", sagte der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber. Er halte die gefundene Regelung für "eine vernünftige Lösung im Interesse der Gebührenzahler".

Widerstand kommt aus den Unternehmerverbänden. Die Ausnahme sei es eben nicht, "die Neuregelung ist mittelstandsfeindlich", sagt Katja Sobania, die Referatsleiterin Telekommunikation und Neue Medien beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Mehr als zwei Millionen der 3,5 Millionen mittelständischen Betriebsstätten seien noch nicht angemeldet und daher von der Neuregelung direkt betroffen, sagt Sobiana. Denn der Gesetzgeber schreibe ihnen vor, die Daten für das Handelsregister und die Sozialversicherung der Mitarbeiter digital übers Netz zu versenden.

Große Unternehmen hätten etwa den Vorteil, tausend Computer kaufen zu können, aber nur für einen Internet-Rechner monatlich 5,52 Euro an die GEZ zahlen zu müssen. Kleine Unternehmen und Vereine sind in dieser Hinsicht entschieden im Nachteil.

Besonders trifft die Neuregelung Selbständige, die neben ihrem privaten PC noch zusätzlich für ihren gewerblich genutzten Rechner zahlen müssen. Neben der Mehrwertsteuererhöhung ab dem 1. Januar 2007 und weiteren erhöhten Abgaben, käme so ein weiterer Kostenpunkt hinzu, der in kleinen Unternehmen beträchtlich sei, sagt Sobania sueddeutsche.de.

"Der Besitz eines Rechners hat nichts mit Radiohören zu tun - er dient der Arbeit und dem Geschäft", sagt der Präsident des Bundesverbandes der Selbständigen (BDS), Rolf Kurz. Laut einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer Köln unter 20.000 Betrieben nutzen 93 Prozent den Firmencomputer nur zum Arbeiten und nicht als Rundfunkempfangsgerät. "Zudem zahlen Unternehmer in der Regel zu Hause bereits GEZ-Gebühr und darüber hinaus auch für einen Dienstwagen mit Radio", betonte Kurz. "Drei Mal für eine Sache abzukassieren, die man nur einmal nutzen kann, ist Wegelagerei."

Den Systemwechsel fordert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). "Wir müssen weg von der Gerätebezogenheit des Gebührensystems", meint Niko Liebheit, der Referent für Medienpolitik beim BDI. "Wir brauchen vielmehr ein einfaches System, das sich am besten über Steuern finanziert." Zudem sei die Technik des Live-Streamings noch nicht so weit ausgereift, dass der Computer das Fernsehgerät schon ablösen könnte, sagte er sueddeutsche.de. Die Gebühr fürs Internet sei somit nicht gerchtfertigt.

Doch so weit sieht die ARD auch den Wandel im Internet nicht geronnen. "Wir weisen vor allem auf das Radioangebot im Internet hin", sagt Hermann Eicher, der zuständige Justiziar der ARD. Das werde schon ausgiebig von der Internetgemeinde genutzt. Daher sei es nur recht und billig die Nutzung des Internetradios mit der gleichen Gebühr zu belegen wie ein "normales" Radio, also 5,52 Euro.

Ebenso will er die erhöhte Belastung von Freiberuflern nicht gelten lassen. "Ich kann mir zum Beispiel keinen Rechtsanwalt vorstellen, der kein Auto mit Autoradio hat", sagt Eicher. Somit bedeute die Neuregelung für die meisten Freiberufler in seinen Augen keineswegs eine zusätzliche Belastung, weil sie sowieso schon GEZ-Gebühr für ein Gerät zahlten.

Grüne: "Gerätegebundene Abgabe" nicht mehr zeitgemäß

Schon vor Entscheidung der Intendanten kam Widerspruch aus den Reihen der Medienpolitiker der unionsgeführten Länder. "Es ist zu diesem Zeitpunkt nicht verhältnismäßig, eine Fernsehgebühr für das bestehende Angebot zu verlangen", sagte Herrmann. "Das Anknüpfen der Rundfunkgebühr an ein Rundfunkgerät ist aufgrund der technischen Entwicklung inzwischen fragwürdig und muss überprüft werden."

Auch die politische Opposition stellte sich gegen den Beschluss der öffentlich-rechtlichen Intendanten. Die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Grietje Bettin, hält die Bestimmung für "ungerecht und bürokratisch", zumal Computer mit einfachem, schmalbandigem Modem für den Radio-oder Fernsehempfang nicht geeignet seien. Zudem sei die Rundfunkgebühr als "gerätegebundene Abgabe" nicht mehr zeitgemäß, erklärte Bettin. Die Grünen bevorzugen eine pauschale Mediengebühr pro Haushalt. Die GEZ könnte laut Bettin "jede Menge Personal" einsparen, das ohnehin nur damit beschäftigt sei, "Schwarzgucker dingfest zu machen".

"Schwarzseher" seien schon heute nur noch eine Randgruppe, die GEZ gehe von einer Erfassungsrate von 97 Prozent aus, meint Hermann Eicher. Sollte das bisherige Prinzip der Gerätebezogenheit aus dem Rundfunkstaatsvertrags herausgenommen und etwa durch eine nutzungsabhängige Gebühr ersetzt werden, stünden den öffentliche-rechtlichen Sendern erhebliche Einbußen ins Haus, sagt Eicher.

Jetzt liegt der Ball im Feld der Länderregierungen, die zehn Tagen zu entscheiden, ob sie sich der genannten Auslegung des Gebührenrechtes anschließen wollen oder nicht.

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(sueddeutsche.de)