Die Frist der EU-Kommission ist ausgelaufen, eigentlich müsste Deutschland bald ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Doch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hält dem Druck aus der eigenen Koalition stand - und zeigt eine politische Tugend, die in der aktuellen FDP-Spitze nicht üppig vorhanden ist.
Die schlechte Nachricht des Tages für die FDP lautet: Sie bleibt auch in der aktuellen Forsa-Umfrage stabil unter fünf Prozent. Die gute Nachricht des Tages für die FDP: Sie hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Denn die Bundesjustizministerin und stellvertretende Parteichefin erreicht mit ihrer Haltung beim Thema Vorratsdatenspeicherung jene Bürger, die den Liberalismus längst in anderen Parteien suchen.
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Die Ministerin weigert sich standhaft, die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 umzusetzen, obwohl am Mittwoch die von der EU-Kommission gesetzte Frist zur Umsetzung auslief. Den Brüsseler Vorgaben zufolge müssen einige Kommunikationsdaten verdachtsunabhängig zwischen sechs Monaten und zwei Jahren gespeichert werden, um bestimmte Straftaten aufklären zu können.
Zu den Daten gehören bei Festnetz- und Mobiltelefonaten Telefonnummer von Anrufer und Angerufenem, Uhrzeit und Dauer des Gesprächs sowie bei Handygesprächen den Standort der Teilnehmer. Bei Internet-Surfern sind Online-Zugangsdaten wie IP-Adresse und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung) sowie Zeitpunkt und Dauer der Einwahl ins Netz betroffen. Im E-Mail-Verkehr fallen die IP-Adressen von Sendern und Empfängern unter die Speicherpflicht. In allen Fällen dürfen nur Informationen über die Kommunikation, nicht aber deren Inhalt gespeichert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2010 die damals geltenden Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, die Speicherung von Verbindungsdaten ohne konkreten Verdacht an sich jedoch für rechtmäßig erklärt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte selbst zu den erfolgreichen Beschwerdeführern gegen die Vorratsdatenspeicherungsregelung gehört.
Die Union erhöht den Druck
Seit vielen Monaten versuchen CDU und CSU ihrem Koalitionspartner FDP das Plazet für eine Neuauflage des Gesetzes abzuringen. Es ist eine Grundsatzfrage, bei der beide Seiten viel zu verlieren haben:
Auf der einen Seite die Union, die beim Thema Innerer Sicherheit unbedingt punkten will - auch, weil damit enttäuschte Konservative in der Partei bedient werden. Nachdem die SPD sich auch für eine eingeschränkte Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat, forciert die Union den Druck auf die FDP und verweist dabei inzwischen auf die rechtsextreme NSU-Mordserie.
Auf der anderen Seite die liberale Justizministerin, die beim Thema Bürgerrechteunbedingt punkten will. Dass sie auf die schwarz-rote Linie einschwenkt, ist äußerst unwahrscheinlich, wie ein Blick in die Vergangenheit belegt: Für ihre Überzeugungen trat sie bereits 1996 als Justizministerin zurück - nachdem ihre von den Wirtschaftsliberalen dominierte FDP beim Großen Lauschangriff umgefallen war.
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...........sich die Ganoven nur über öffentliche Telefone oder geklaute Mobiltelefone austauschen? Wäre gut zu wissen...........
Allerdings entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass dem Staat eine Sammlung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken verfassungsrechtlich strikt untersagt ist.
Eine Verwendung der Daten kommt deshalb nur für überragend wichtige Aufgaben des Rechtsgüterschutzes in Betracht, das heißt zur Ahndung von Straftaten, die überragend wichtige Rechtsgüter bedrohen oder zur Abwehr von Gefahren für solche Rechtsgüter.
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a) Für die Strafverfolgung folgt hieraus, dass ein Abruf der Daten zumindest den durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraussetzt.
Die konkrete Gefahr wird durch drei Kriterien bestimmt: den Einzelfall, die zeitliche Nähe des Umschlagens einer Gefahr in einen Schaden und den Bezug auf individuelle Personen als Verursacher. Die Abfrage der vorsorglich gespeicherten Daten kann allerdings schon gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr schon in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen. Die Tatsachen müssen zum einen den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen, zum anderen darauf, dass bestimmte Personen beteiligt sein werden, über deren Identität zumindest so viel bekannt ist, dass die Maßnahme gezielt gegen sie eingesetzt und auf sie konzentriert werden kann. Dagegen wird dem Gewicht des Grundrechtseingriffs nicht hinreichend Rechnung getragen, wenn der tatsächliche Eingriffsanlass noch weitgehend in das Vorfeld einer im Einzelnen noch nicht absehbaren konkreten Gefahr für die Schutzgüter der Norm verlegt wird..
ZAUBERWORTE: konkret, absehbar, einzelfallbezogen, Richtervorbehalt, Schutz von Vertrauensbeziehungen...
Es lohnt sich weiterzulesen, insbesondere Abschnitt 213ff und 254ff
Informieren SIE SICH, nicht mich. Ich bin im Bilde.
Kleiner Tipp: Leitsatz 5 ist wesentlich.
@rachn
"den meisten Menschen ist es nicht gleichgültig, ob ihr Kontakt mit einer psychiatrischen Praxis ........... über Jahre hinweg nachvollziehbar bleibt"
Und warum stört es diese Menschen dann nicht, dass die Angestellten ihrer Krankenkasse oder der KV sich bestens über ihre Gesundheitsprobleme informieren könnten? Dort haben sie wirklich die Daten über Jahre - und nicht nur über einige Monate - gespeichert. Am Ende ist auch noch eine Angestellte mit der Nachbarin befreundet ;)
@Rhinelander
"Bitte informieren Sie sich über informationelle Selbstbestimmung und Grundrechte!"
Bitte lesen Sie einmal das einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Hier ist die Fundstelle:
BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, Absatz-Nr. (1 - 345), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
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