Vorratsdatenspeicherung:Eifrig genutzt

Deutsche Strafverfolger greifen regelmäßig auf gespeicherte Telefon- und Internetdaten zu. Die genauen Zahlen hat die Bundesregierung jetzt auf Nachfrage bekanntgegeben.

In knapp 2200 Ermittlungsverfahren von Mai bis einschließlich Juli 2008 haben Richter den Rückgriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet.

Vorratsdatenspeicherung: Knapp 2200 Ermittlungsverfahren von Mai bis einschließlich Juli 2008. (Foto: Foto: dpa)

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz hervor.

Demnach nutzten die Ermittler in rund 43 Prozent dieser Verfahren die Vorratsdaten, die Telekommunikationsfirmen seit Jahresbeginn sechs Monate lang speichern müssen.

Keine Angabe möglich

Lediglich in rund 29 Prozent der Fälle sei ein Rückgriff auf die Vorratsdaten nicht erforderlich gewesen, erklärte die Bundesregierung. Bei einem weiteren Viertel der 2186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.

Piltz kritisierte die Zahlen in der Berliner Zeitung vom Mittwoch. "Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen." So gehe aus der Antwort der Regierung nicht hervor, "in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war".

Nach ihrer Überzeugung werde das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung wieder aufheben, sagte Piltz.

© AFP/mri - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: