Deutsche Strafverfolger greifen regelmäßig auf gespeicherte Telefon- und Internetdaten zu. Die genauen Zahlen hat die Bundesregierung jetzt auf Nachfrage bekanntgegeben.
In knapp 2200 Ermittlungsverfahren von Mai bis einschließlich Juli 2008 haben Richter den Rückgriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet.
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Vorratsdatenspeicherung: Knapp 2200 Ermittlungsverfahren von Mai bis einschließlich Juli 2008. (© Foto: dpa)
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Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz hervor.
Demnach nutzten die Ermittler in rund 43 Prozent dieser Verfahren die Vorratsdaten, die Telekommunikationsfirmen seit Jahresbeginn sechs Monate lang speichern müssen.
Keine Angabe möglich
Lediglich in rund 29 Prozent der Fälle sei ein Rückgriff auf die Vorratsdaten nicht erforderlich gewesen, erklärte die Bundesregierung. Bei einem weiteren Viertel der 2186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.
Piltz kritisierte die Zahlen in der Berliner Zeitung vom Mittwoch. "Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen." So gehe aus der Antwort der Regierung nicht hervor, "in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war".
Nach ihrer Überzeugung werde das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung wieder aufheben, sagte Piltz.
(AFP/mri)
Debatte über Urheberrecht
...kostituiert sich also dadurch, daß mensch keine witzchen mehr über die politiker machen kann? interessant....es gehört wohl nicht zu ihrem aufgabengebiet um die ecke zu denken...meinen sie den nicht, daß witzchen über verantwortliche helfen den täglichen frust erträglicher zu machen?...also so ne art überdruckventil?...wenn ein staat so weit ist, daß er anfängt witze über seine angestellten zu verbieten, dann ist schon alles zu spät...abgesehen davon ist ein überwachungsstaat dann ein überwachungsstaat wenn er überwacht...jetzt reden sie mal bitte mit einem polizisten und fragen ihn welche überwachungsbefugnisse die cops bereits haben (vorzugsweise aus Bayern oder BaWü, dort wurde das neue Polizeigesetz bereits eingeführt, der rest des bundes wird folgen)...informieren sie sich ein bißchen was es mit VDS + Onlineüberwachung + Bundestrojaner + SIS2 + (neues) Versammlungsgesetz + (neues) Polizeigesetz auf sich hat und dann unterhalten wir uns nochmal ob wir in einem überwachungsstaat leben...es wird gerade das fundament für einen totalitären staat geschaffen...und wir machen mit...ach ja, wer nexten samstag noch nichts vorhat ist herzlich eingeladen an der unangemeldeten Demonstration in Freiburg teilzunehmen (www.versammlungsrecht2009.de,http://www.kts-freiburg.org/spip/spip.php?article830) so long so bad evo
Wissen Sie, ich gehe zunächst auch in solchen Fällen immer von der Unschuldsvermutung aus. Ich glaube wie können mit Recht feststellen, dass wir in Deutschland in einem Rechtsstaat leben! Ich gehe in einem Rechtsstaat davon aus, dass solche Werkzeuge verantwortungsvoll genutzt werden. Ich gehe ferner davon aus, dass mir durch die Speicherung meiner Daten kein Nachteil erwächst, solange nur autorisierte Personen in berechtigten Fällen darauf zurückgreifen können. Solange ich mir also nichts zuschulden kommen lasse, sollte mich doch nicht weiter stören, dass irgendwo auf einem Datenträger 6 Monate lang steht, dass ich mit meinen Psychologen telefoniert habe, danach einen Termin beim Urologen ausgemacht habe, um mich anschliessend wieder mit meiner Hobbyhure verabreden zu können.
Sicher wünsche auch mir, dass die Wirkung der Datenspeicherung mal sinnvoll überprüft wird. Aber auch über das Geldwäschegesetzt wurde lange diskutiert und befürchtet, dass da jetzt jeder Bürger in den Strudel einer Anzeigenflut gerät... Passiert ist das bis heute noch nicht. Die Effektivität dieses Gesetzes sei mal dahin gestellt, leider findet man bei der Suche sehr widersprüchliche Statistiken (wie das mit Statistiken nun mal so ist).
Dennoch spüre ich bei der Nutzung meiner Bankverbindung keine Beeinträchtigung. Es wird hier immer so getan, als lebten wir in einem Überwachungsstaat. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass ich beim Besuch der Kneipe aufpassen muss, dass mich mein Nebenmann nicht anschwärzt, weil ich einen Witz über Merkel erzählt habe.
Latürnich soll die Kirche am Platz stehen bleiben.
Aber auch wenn bei der Vorratsdatenspeicherung zunächst nur die Verbindungsdaten gespeichert werden, so lassen diese zum Teil leider auch einen Rückschluss auf den Inhalt der Kommunikation zu. Dies ist insbesondere bei http-Anfragen der Fall. Bei Kommunikation mit Mobiltelefonen werden auch die Daten der Funkzelle, in der das Gerät eingebucht ist, gespeichert, woraus sich dann ein Bewegungsprofil erstellen lässt.
Noch bringt die Vorratsdatenspeicherung zwar nur die (nicht eindeutige) Möglichkeit zu beantworten wer wann mit wem von wo auf welche Weise fernkommuniziert hat.
Telekommunikation findet einfach nicht mehr unbeobachtet statt. Manchmal möchte man aber lieber z.B. mit seinem Seelsorger telefonieren, ohne das dies beobachtet wird.
Mit Kenntnis der jeweiligen Kommunikationspartner ist es eben möglich, den wahrscheinlichen Inhalt der Kommunikation durch weitere Ermittlungen zu extrapolieren.
Sehr wahr!
Übrigens: Streubomben stehen derzeit günstig im Kurs, da von einer geringeren intenazenalen Nachfrage ausgegangen wird!
"Was für eine Gesellschaft, in der die Angst, eigentlich nicht mehr frei Reden zu können, immer im Hintergrund mitläuft."
Man muss aber auch mal die Kirche im Dorf lassen. Es werden ja keine Inhalte der Gespräche erfasst und gespeichert, sondern lediglich die Verbindungsdaten an sich. Was ich mit Leuten rede, wird von den Ermittlern niemand erfahren.
Ob das Verfahren wirklich nötig ist, kann ich als Laie im Straf- und Prozessrecht nicht wirklich beurteilen. Was mir einfach missfällt ist die Verbreitung von Un- oder Halbwahrheiten, die eine objektive Beurteilung der Sachlage leider nicht gerade erleichtern.
Paging