Gehören Abmahnungen für Filesharer damit der Vergangenheit an?

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Nein, das Bundesverfassungsgericht macht einen Unterschied zwischen der Abfrage von Kommunikationsdaten und personenbezogenen Auskünften. Beispiel: Wenn ein Provider den Namen eines Handybesitzers, Zeiten und Gesprächspartner bei dessen Handytelefonaten liefert, sind dies Kommunikationsdaten. Fragt ein Anwalt danach, wer hinter der IP-Adresse eines Filesharers steckt, ist über dessen Kommunikationsverhalten noch nichts gesagt. IP-Adressen dürfen deshalb auch künftig herausgegeben werden - ein Richterbeschluss ist dem Urteil zufolge für eine solche IP-Abfrage auch künftig nicht nötig, einzig ein "hinreichender Anfangsverdacht" und eine "konkrete Gefahr" sind Bedingungen.

Was bedeutet das Urteil für die Provider?

Die Provider sind die großen Verlierer: Sie dürfen zwar die Daten erst einmal löschen, doch ist abzusehen, dass sie bald wieder die Verbindungsdaten auf ihren Servern für die Behörden speichern müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass "gegen die den Speicherungspflichtigen erwachsenden Kostenlasten keine grundsätzlichen Bedenken" bestehen. Das bedeutet: Internet- und Telefonanbieter müssen die Daten auf eigene Kosten speichern.

Was wären Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung?

Datenschützer wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprechen sich bereits seit längerem für einen "Quick Freeze" aus: Dabei werden die Daten erst gespeichert und für Behörden zugänglich gemacht, wenn ein konkreter Verdacht gegen eine Person vorliegt. Hierfür ist ein richterlicher Beschluss notwendig. Eine solche Methode wird bereits in den USA genutzt.

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Richtlinie komplett verschwindet?

Das ist unwahrscheinlich, aber möglich: Das Nachrichtenmagazin Spiegel hat berichtet, dass EU-Justizkommissarin Viviane Reding die entsprechende Richtlinie noch in diesem Jahr grundlegend überprüfen möchte. Ein Ergebnis soll im Herbst vorliegen. Redings Befürchtung: Die Richtlinie könnte das Recht auf Privatsphäre unterlaufen, das in der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben ist. Ähnliche Bedenken hat die schwedische Regierung: Sie weigert sich bislang, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, obwohl das Land für diese Weigerung täglich Bußgeld an die EU überweisen muss.

Die komplette Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können Sie hier nachlesen.

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  1. Der Bürger bleibt gläsern
  2. Sie lesen jetzt Hört nun die Abmahnwelle auf?
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(sueddeutsche.de/joku/beu)