Verletzung der Privatsphäre:Deutsche ließen rund 50 000 Links aus Google-Suche entfernen

  • Deutsche haben bei Google seit Mai mehr als 31 700 Löschanträge für fast 120 000 Links eingereicht. Die Hälfte wurde tatsächtlich entfernt.
  • Google hat insgesamt knapp 190 000 Anfragen zur Löschung von knapp 685 000 Links erhalten.
  • Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Suchmaschinen auf Antrag Verweise aus ihren Suchergebnissen entfernen, die die Privatsphäre verletzen.
  • Erstmals nannte Google Beispiele für entfernte Links.

Etwa 60 000 gelöschte Links seit Mai

Deutsche Internetnutzer haben seit Mai die Löschung von fast 120 000 Links aus Google-Sucherergebnissen beantragt. Fast jeder zweite Link wurde auch tatsächlich entfernt. Das geht aus Zahlen hervor, die das Unternehmen jetzt in seinem Transparenzbericht veröffentlicht hat. Danach wurden aus Deutschland seit Mai mehr als 31 700 entsprechende Anträge bei Google eingereicht.

Insgesamt erhielt Google knapp 190 000 Anfragen zur Löschung von knapp 685 000 Links. Aus Frankreich kamen etwas mehr Anfragen als aus Deutschland, dort war die Erfolgsquote allerdings geringer. Im europaweiten Durchschnitt lag sie bei gut 40 Prozent.

Das EuGH-Urteil

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Suchmaschinen verpflichtet, auf Antrag Verweise aus ihren Suchergebnissen zu entfernen, die die Privatsphäre verletzen. Das bezieht sich nur auf Suchanfragen zum Namen der Person.

Das Urteil gilt beispielsweise für Links zu Informationen, die unangenehme oder nicht mehr relevante Informationen aus der Vergangenheit der Person enthalten. Verschwunden sind diese Informationen damit aber nicht: Auf der ursprünglichen Webseite können sie weiterhin sichtbar sein.

Google ist die größte Suchmaschine in Europa und daher besonders von Anfragen betroffen. Konkurrent Microsoft hat für seine Suchmaschine Bing ebenfalls ein Formular für Löschanträge eingerichtet.

Erstmals Beispiele für Anträge

Google nannte auch erstmals Beispiele für Links, die entfernt wurden. So seien auf den Antrag eines Vergewaltigungsopfers aus Deutschland hin Verweise auf Artikel über das Verbrechen entfernt worden. In anderen Fällen verweigerte Google die Löschung. So wollte ein Beamter aus Großbritannien einen Link zu einer Petition für seine Absetzung streichen lassen. Dieser Verweis wurde nicht entfernt.

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