Apple-Kunden können ihre Musiksammlung gegen eine Pauschale legalisieren lassen - und die sonst kritische Musikindustrie lobt den Dienst. Im Prinzip ähnelt das Modell einer anderen Idee: Erhält die Kulturflatrate nun eine neue Chance?
Der Anfang der Geschichte ist bedeutsam: "Ein Kunde betritt das Geschäft", lautet der erste Satz einer Erzählung, an der der Computerhersteller Apple seit Beginn des Jahres arbeitet. Von der Strahlkraft dieses Satzes hängt das Urteil über die dann folgende Geschichte ab.
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Steve Jobs bei der Präsentation der iCloud im Jahr 2011: Tausche alte Songs gegen neue. (© AP)
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Die weiteren Sätze beinhalten vereinfacht gesagt dies: Der Kunde bringt eine Musik-Kassette mit, auf die er Lieder aufgenommen hat. Er legt die Kassette auf die Theke und verlässt den Laden wenig später mit den gleichen Liedern in besserer Qualität auf einer nagelneuen CD.
Der Kunde hätte auch fünf oder zehn Kassetten mitbringen können. Das Geschäft wäre in gleicher Weise abgewickelt worden: Der Kunde zahlt pauschal etwa 25 Euro und bekommt seine kopierte Musik im Gegenzug in bester Qualität - zum Mitnehmen. So geht das Jahr für Jahr. Denn der Ladenbesitzer möchte, dass der Kunde alle Musik, die er besitzt, in sein Geschäft trägt. Der Kunde kann die Lieder dort ablegen und der Ladenbesitzer verspricht ihm im Gegenzug, stets und überall genau den Song vorzuspielen, den er sich gerade wünscht.
Spätestens hier wird klar, dass der Vergleich mit der analogen Welt nur bedingt hilft, um zu verstehen, welcher Art die Geschichte ist, die im digitalen Raum gerade ihren Anfang nimmt. Bei dem beschriebenen Szenario handelt es sich - wie gesagt stark vereinfacht - um das Angebot "iTunes Match", mit dem die Firma Apple ihre Kunden dazu bringen will, Musik in der so genannten cloud zu speichern.
Wolkenzugriff auf Knopfdruck
Mit dem englischen Wort für Wolke wird eine von zahlreichen Computerfirmen betriebene Entwicklung beschrieben, Daten nicht mehr zentral auf dem eigenen Rechner, sondern verteilt auf zahlreiche Server im Netz zu speichern. Diese Server gehören Firmen wie Google, Amazon oder eben Apple, die dann den Zugang zu den Daten kontrollieren, für die allerdings viel mehr Speicherplatz zur Verfügung steht als auf dem heimischen Computer. Apple nennt sein Angebot "iCloud" und verspricht dem Nutzer, mit dem Dienst "Match" auch dann auf Lieder zugreifen zu können, wenn er diese eigentlich gar nicht mit sich führt - eben übers Internet.
Das klingt angenehm: Immer alles dabei haben, was man gerade wünscht, ohne es wirklich rumtragen zu müssen. Eben wie eine Wolke, die irgendwo am Himmel schwebt und auf Knopfdruck auf die eigenen Wünsche reagiert. In der Werbesprache von Apple heißt dies: "Mit iTunes Match können Sie für nur 24,99 Euro pro Jahr Ihre gesamte Musiksammlung (selbst Songs, die sie nicht bei iTunes gekauft haben) in iCloud speichern und von allen Ihren Geräten darauf zugreifen."
Erstaunlich daran ist der Zusatz in Klammern. Denn ob die Lieder von importierten CDs kommen, bei anderen Anbietern erworben wurden oder aus Tauschbörsen stammen, ist Apple egal. Wer die jährliche Zugangsgebühr bezahlt, bekommt den Titel in bester Qualität und quasi mit legalem Apple-Siegel.
Kein Wort über rechtliche Schritte
In der Sprache der Lobbykampagnen der Verwerter-Industrie, die mit fragwürdigen Begriffen wie Raubkopie und Diebstahl argumentieren, müsste man dieses Angebot vermutlich so zusammenfassen: Der Nutzer fährt mit einem Wagen, dessen Herkunft unklar ist, vor das Autohaus und verlässt es mit einem fabrikneuen auf ihn zugelassenen Pkw.
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Debatte über Urheberrecht
Was meine Mitforisten hier schreiben stimmt wirklich!
Die iCloud im Falle von Match ist nichts weiter als eine Internetfestplatte, die nur für die Speicherung von Musik verwendet werden kann.
Weil Apple zudem die meiste Musik sowieso schon bei sich lagert, kann ein Stück, das mehreren Nutzern gehört, nur einmal gespeichert werden.
Die Verbindung zur Kulturflatrate ist dieselbe wie etwa damals bei den GEMA-CD-Rohlingen. Diese waren mit normalen Rohlingen physikalisch so identisch wie der iCloud-Speicherplatz mit dem bei RapidShare.
Der Unterschied war die Gebühr, die auf den Preis aufgeschlagen wurde, sodass darauf gebrannte Songs legal sein sollten. Das war allerdings sehr umstritten und ob es juristisch nun tatsächlich haltbar war/ist, weiß ich bis heute nicht.
Im Grunde hatte zu der Zeit jeder gebrannte CDs und wirklich nicht nur legale. ;-)
Wenn nun Apple erlaubt, eigene illegale MP3s dort zu speichern und dafür eine Gebühr an die Rechtegesellschaft(en) weiterleitet, dann wäre das ein ähnliches Modell - aber keine Kulturflatrate!
Leider enthält der Artikel einige sachliche Fehler und missversteht Sinn und Zweck des iCloud Services völlig.
Das mit der angeblichen Verbesserung der Qualität ist so nicht ganz richtig. iTunes bietet in seinem shop files in mittelguter mp3 Qualität (das Format bei Apple ist AAC) an. Nur files, die noch schlechter als die 256 kbps sind, werden "verbessert". Alles was besser ist, etwa files in CD Qualität, wird "verschlechtert".
Doch das entscheidende Missverständnis ist, dass es bei iCloud um den Verkauf oder Zugang zu Musik ginge. Das ist einfach falsch, und damit auch der Verleich mit einer Kulturflatrate.
Die iCloud ist nichts anderes als ein filehosting service wie es sie schon seit vielen Jahren gibt. Das berüchtigte Rapidshare ist nichts anderes. Wie immer hat Apple ein bestehendes Modell schlicht vereinfacht, verbessert und "abgedichtet".
Die Gebühr die man bezahlt, bezahlt man nicht für den Content, sondern ausschließlich für den Speicherplatz auf dem Server des Anbieters.
Das spezielle an der iCloud bzw. iTunes match ist lediglich, dass es die Musik, die man im iTunes player gespeichert hat, automatisch synchronisiert. Titel, die iTunes im shop hat werden dabei nicht hochgeladen sondern direkt durch eine Verknüpfung mit dem shop substituiert. Nur was nicht im iTunes store ist wird hochgeladen. Apple spart dadurch gewaltige Mengen an Speicherplatz und upload Kapazitäten, da sie nicht tausend Mal denselben Song auf seinem Server speichert, sondern immer nur eine Verknüpfung zum song im shop.
Doch Zugriff hat der Nutzer nur auf die Titel, die er bereits auf der eigenen Festplatte im iTunes player gespeichert hat. Woher diese Musik kommt, ob legal auf CD oder als download gekauft oder illegal bezogen, kann und darf Apple nicht interessieren.
Der entscheidende Unterschied zu filehostern wie Rapidshare ist, dass der Zugriff auf bestimmte Geräte beschränkt ist. Während bei Rapidshare jeder, der den link zum file hat, dieses file runterladen kann, kann man in der iCloud nur von bestimmten PCs, iPhones etc. zugreifen. Zum filesharing ist der service also nicht geeignet.
Gegenüber der Art, wie man die Musik bezieht, ist der service weitgehend neutral. Das einfachste, und darauf spekuliert man wohl von seitens Apple und der Musikindustrie, ist es die Titel im iTunes Store zu kaufen. Bezieht man die Musik aus anderen Quellen und importiert sie in den iTunes player funktioniert der Abgleich wahrscheinlich nicht ganz s
Über Vor- und Nachteile dieses Dienstes kann man vortrefflich diskutieren, dass der Autor aber meint, mit diesem weiteren Dienstangebot die "Kulturflatrate" herbeireden zu können, zeugt davon, dass er keine Ahnung von der Materie hat, über die er so viel "Meinung" hat.
Entsprechend vernebelt ist auch seine Vorstellung von dieser "Flatrate", mit der im Übrigen wohl auch derartiges Geschreibsel (minimal-)vergütet werden müsste. Oder klammert sich der Journalist dann doch lieber aus und besteht weiterhin auf sein Gehalt? Bislang konnte noch niemand einen praktikablen Ansatz präsentieren, stattdessen faseln die Befürworter substanzlos von angemessener Vergütung, die aus irgendwelchen Töpfen kommt und entweder von der Geschmackspolizei oder einer Behörde (eines totalitären Staates, der alle Downloads im Netz erfassen und zuordnen kann?) zugeteilt wird. Mumpitz!
Die Aussage "Denn in Wahrheit unterscheidet sich dieses Modell kaum von den Apple-Cloud-Diensten" ist kompletter unfundierter Unfug und auch die angestellten Vermutungen entbehren jeder Logik.
Warum schreiben Sie soetwas und wer bezahlt dafür? Seriöser Journalismus sieht jedenfalls anders aus.
Für einen Nicht-Apple-Fanboy besitze ich eine Menge Apple-Produkte, eigentlich fast alle größeren.
Dazu gehört auch ein iTunes-Account mit iTunes Match. Noch hat es aber einige Kinderkrankheiten und verpasst eine Menge Chancen, was aber zu erwarten stand.
Leider hat man natürlich keinen direkten Zugriff auf "seine" Cloud, sondern nur über Match. Das heißt, man kann nur das ändern, was iTunes vorsieht und muss auch ständig mit dem Netz verbunden sein. Das ist nervtötend, wenn man sein Notebook irgendwo aufstellt und feststellt, dass der Song, den man gerade präsentieren will in der Wolke hängt.
Aber das ganze Gewölk wird auch einen Gegentrend produzieren, der jetzt schon absehbar ist - die private Wolke. Kleine Kisten, die zuhause stehen und im Internet verfügbar sind, liegen gerade schwer im Trend.
Der Vorteil liegt auf der Hand: ich bin nicht abhängig vom Anbieter, wenn Apple morgen pleite macht, ist meine Musiksammlung nicht weg.
Ich bin nicht abhängig davon, ob gerade ein Bosbach, Uhl oder Kauder an der Macht ist und irgendwelche Stasigesetze erlässt, mit dem auf Anhieb meine Daten durchwühlt oder an seine Lakeien übermittelt werden können.
Eine Kulturflatrate wäre klasse, wenn sie auch DRM-freie Musik mit einschließt. Alles andere ist keine Kulturflatrate, sondern eine Anbieter-Flatrate auf Gutdünken.