Internethändler müssen auf Versandkosten nicht an prominenter Stelle hinwiesen, hat der BGH in Karlsruhe entschieden. Damit verhindert das Gericht weitere Abmahnwellen. .

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Pflichten zur Angabe von Endpreisen und Versandkosten im Internethandel gelockert. Demnach müssen Internethändler die zusätzlichen Hinweise zur Mehrwertsteuer und den Liefer- und Versandkosten nicht mehr zwingend auf derselben Internetseite angeben, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt wird.

Omline-Shops müssen keine zusätzlichen Preishinweise neben die angebotenen Artikel stellen (© Foto: dpa)

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Den Internetnutzern sei bekannt, dass Preise die Umsatzsteuer enthielten und zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfielen, begründete der BGH sein Urteil am Donnerstag. Der Bundesgerichtshof wies damit den Streit zwischen der Media Markt GmbH und der beklagten Mindfactory AG an das Landgericht Hamburg zur erneuten Entscheidung zurück. (AZ: I ZR 143/04)

Leicht erkennbar

Nach Maßgabe des BGH "nötigt" die Preisangabenverordnung Internetshopbetreiber nicht dazu, dass zusätzliche Preishinweise neben den angebotenen Artikeln stehen müssen. Es reiche vielmehr aus, wenn die fraglichen Informationen "alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite" angegeben werden, die der Internetnutzer noch vor Einleitung des Bestellvorgangs aufrufen müsse.

Nun muss das Hamburger Gericht erneut prüfen, ob der Online-Shop der beklagten Mindfactory AG diesen Vorgaben genügt. Sie hatte die Angaben zu Versandkosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unter dem Menupunkt "Service" abgelegt.

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil vermeintliche Verstöße gegen die Preisangabenverordnung im Internet in der Vergangenheit zu zahlreichen auch missbräuchlichen Abmahnwellen geführt hatten. Der BGH prüft derzeit im Streit zwischen den Versandhändlern Madeleine Mode und Alba Mode, inwieweit neben angebotenen Artikeln auch auf die gesetzlichen Gewährleistungsregeln hingewiesen werden muss.

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(AFP)