Urteil zum Content-Hoster:Rapidshare haftet nicht

Der Dateientausch-Dienst Rapidshare ist bei Raubkopierern äußerst beliebt - doch für deren Machenschaften kann er nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Johannes Boie

Das Unternehmen Rapidshare aus Cham bei Zürich hat einen wichtigen Sieg vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf errungen. Rapidshare ist ein Internetunternehmen, das seinen Nutzern auf der ganzen Welt kostenlos Speicherplatz im Internet zur Verfügung stellt.

Rapidshare Filehosting Download Tauschbörse, iStock

Der Datentausch-Dienst Rapidshare ist Rechteverwertern ein Dorn im Auge.

(Foto: Foto: iStock)

Die Kunden können dort Dateien speichern, und über einen speziellen Link wieder herunterladen. Wer für den Service Geld bezahlt, kann Dateien schneller herunterladen. Stellen die Nutzer ihren Link auch anderen Menschen zur Verfügung - etwa in einem Forum - können weit mehr Menschen auf die gespeicherten Dateien zugreifen. Deshalb ist Rapidshare weltweit bei Raubkopierern beliebt.

Das Unternehmen beruft sich bislang darauf, nur Speicherplatz anzubieten. Welche Dateien die Nutzer hochladen, mit welcher Absicht und wem sie den entsprechenden Link zur Verfügung stellten, damit habe man nichts zu tun.

"Nicht zu rechtfertigender Generalverdacht"

Die Düsseldorfer Richter folgten in ihrer Urteilsbegründung dem Unternehmen nun weitgehend. Dass Rapidshare es "darauf anlege, die Raubkopierszene zur Nutzung des Dienstes einzuladen, entspricht einem Generalverdacht, der nicht zu rechtfertigen ist".

Das Urteil kommt für das Unternehmen zur rechten Zeit. Intern gab es einen Richtungsstreit, den der deutsche Gründer Christian Schmid für sich gewinnen konnte. Überraschend verließ CEO Bobby Chang Ende April das Unternehmen.

Und Schmid konnte es sich nicht verkneifen, auf der Internetseite der Firma kräftig nachzutreten: "Wir wollen die Erfolgsgeschichte von Rapidshare noch schneller und konsequenter fortschreiben. Wir glauben, dass wir dieses Ziel mit einer anderen Führungspersönlichkeit besser erreichen können." Fast zeitgleich wurde auch das Arbeitsverhältnis mit der externen Kommunikationsberaterin Katharina Scheid beendet.

Interner Richtungsstreit

Chang und Scheid hatten bislang auch deshalb in der Öffentlichkeit für Rapidshare gestanden, weil Schmid im Hintergrund agierte und mit Rapidshare nicht in Verbindung gebracht werden wollte. Dabei hatte er das Geschäftsprinzip des Dateientausch-Unternehmens ursprünglich erfunden.

Chang hatte sich zuletzt stärker dafür eingesetzt, die Millionen Nutzer mit legalen Angeboten zu füttern. Dazu suchte er Kooperationspartner in der Musik- und Filmindustrie. In der Branche heißt es, Christian Schmid werde dieses Konzept in Zukunft weiterführen, Veränderungen seien eher im Bereich von Marketing und PR-Strategie zu erwarten.

Obwohl das Düsseldorfer Urteil durchaus als Beweis gelten könne, dass das Rapidshare-Geschäft auch ohne Kooperationen mit Rechteinhabern gedeihen kann.

Lesen Sie hierzu Berichte in der Süddeutschen Zeitung.

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