Der Dateientausch-Dienst Rapidshare ist bei Raubkopierern äußerst beliebt - doch für deren Machenschaften kann er nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Das Unternehmen Rapidshare aus Cham bei Zürich hat einen wichtigen Sieg vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf errungen. Rapidshare ist ein Internetunternehmen, das seinen Nutzern auf der ganzen Welt kostenlos Speicherplatz im Internet zur Verfügung stellt.
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Der Datentausch-Dienst Rapidshare ist Rechteverwertern ein Dorn im Auge. (© Foto: iStock)
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Die Kunden können dort Dateien speichern, und über einen speziellen Link wieder herunterladen. Wer für den Service Geld bezahlt, kann Dateien schneller herunterladen. Stellen die Nutzer ihren Link auch anderen Menschen zur Verfügung - etwa in einem Forum - können weit mehr Menschen auf die gespeicherten Dateien zugreifen. Deshalb ist Rapidshare weltweit bei Raubkopierern beliebt.
Das Unternehmen beruft sich bislang darauf, nur Speicherplatz anzubieten. Welche Dateien die Nutzer hochladen, mit welcher Absicht und wem sie den entsprechenden Link zur Verfügung stellten, damit habe man nichts zu tun.
"Nicht zu rechtfertigender Generalverdacht"
Die Düsseldorfer Richter folgten in ihrer Urteilsbegründung dem Unternehmen nun weitgehend. Dass Rapidshare es "darauf anlege, die Raubkopierszene zur Nutzung des Dienstes einzuladen, entspricht einem Generalverdacht, der nicht zu rechtfertigen ist".
Das Urteil kommt für das Unternehmen zur rechten Zeit. Intern gab es einen Richtungsstreit, den der deutsche Gründer Christian Schmid für sich gewinnen konnte. Überraschend verließ CEO Bobby Chang Ende April das Unternehmen.
Und Schmid konnte es sich nicht verkneifen, auf der Internetseite der Firma kräftig nachzutreten: "Wir wollen die Erfolgsgeschichte von Rapidshare noch schneller und konsequenter fortschreiben. Wir glauben, dass wir dieses Ziel mit einer anderen Führungspersönlichkeit besser erreichen können." Fast zeitgleich wurde auch das Arbeitsverhältnis mit der externen Kommunikationsberaterin Katharina Scheid beendet.
Interner Richtungsstreit
Chang und Scheid hatten bislang auch deshalb in der Öffentlichkeit für Rapidshare gestanden, weil Schmid im Hintergrund agierte und mit Rapidshare nicht in Verbindung gebracht werden wollte. Dabei hatte er das Geschäftsprinzip des Dateientausch-Unternehmens ursprünglich erfunden.
Chang hatte sich zuletzt stärker dafür eingesetzt, die Millionen Nutzer mit legalen Angeboten zu füttern. Dazu suchte er Kooperationspartner in der Musik- und Filmindustrie. In der Branche heißt es, Christian Schmid werde dieses Konzept in Zukunft weiterführen, Veränderungen seien eher im Bereich von Marketing und PR-Strategie zu erwarten.
Obwohl das Düsseldorfer Urteil durchaus als Beweis gelten könne, dass das Rapidshare-Geschäft auch ohne Kooperationen mit Rechteinhabern gedeihen kann.
Lesen Sie hierzu Berichte in der Süddeutschen Zeitung.
- Thema
- Filesharing RSS
- Senator-Filmverleih Angriff auf Rapidshare 17.12.2009
- Musik-Downloads Neue Töne im Netz 22.01.2007
- Musikdownload Eine Lücke im System 14.10.2008
- Illegale Downloads Die Multimedia-Lobby macht Druck 18.03.2010
- Illegale Downloads Geschäftsmodell Abmahnung 28.02.2010
- Filesharing in Großbritannien Piraterie-Warnbrief an Opa 27.01.2010
- Urheberrecht im Internet Die Möchtegern-Piraten 18.11.2009
(SZ vom 05.05.2010/joku)
Moderne Verwaltung
Hehlerei? Wo ist da der direkte Vorsatz?
Wo ist die Vortat?
Nana,
erstens ist Rapidshare nicht Nummer 1 (Da gibts noch, viele, viele andere - Upload, Netload, sharehoster und wie sie alle heißen mögen).
Zweitens versucht Rapidshare tatsächlich, illegale Daten (insbesondere bei Hinweisen) zügig aus dem Netz zu entnehmen.
Drittens kann man bei Ebay tatsächlich gestohlene Waren erwerben, auch wenn es nicht der "Nettiquette" entsprechen mag. Erst wenn der Geschädigte eingreift, merkt Ebay dass da was faul sein mag.
Und zu guter Letzt (Viertens) - verurteilen Sie alle Youtube, Myvideo und sonst was Nutzer nicht auch - auf deren Plattformen finden sich auch viele illegale Videostreams (wo sonst soll ich auf die Schnelle Zusammenfassungen von irgendwelchen Fußball-Spielen ein paar Stunden nach Abpfiff herbekommen?)...
Eins jener weltfremden Urteile wie man sie von deutschen Gerichten kennt.
Tatsächlich ist rapidshare der Pirate-Hoster überhaupt und in der Szene faktisch die Nummer 1. Und das ist rapidshare ganz sicher nicht, weil diese Firma illegale Daten auf Antrag zügig löschen würde (außer ein großes Hollywood-Studio steht dahinter und kann Druck machen).
Rapidshare muss man u. a. den Vorwurf machen, dass es ganz bewusst keine Prüfung auf Illegalität vornimmt und vornehmen will. Was würde ein Gericht wohl sagen, wenn bei eBay gestohlene Waren angeboten und verkauft werden könnten, bis der Geschädigte eingreift? Rapidshare eignet sich für Piraten hervorragend, für Firmen, die auf Seriosität Wert legen, ist definitiv davon abzuraten.
Es fehlt noch etwas wichtiges in der Beschreibung des Urteils, nämlich der Bezug zur Privatkopie;
"Das sieht der Senat aber mit Blick auf die urheberrechtliche Schranke der Privatkopie (§ 53 Abs. 1 UrhG) als problematisch an. Denn der Nutzer kann eine rechtmäßig erworbene Filmkopie grundsätzlich auch auf externen Servern zu privaten Zwecken speichern. Er darf nur den Standort nicht öffentlich preisgeben, kann aber im Rahmen des § 53 Abs. 1 UrhG den Film mit Familienmitgliedern oder Freunden teilen."
http://www.internet-law.de/2010/05/olg-dusseldorf-rapidshare-haftet-nicht-als-storer.html
Vielleicht wird bei Rapidshare viel illegales Material ausgetauscht. Aber: Wie wollen Sie bei einem Volumen von mehreren Millionen Dateien überprüfen, welche davon legal und welche illegal sind, solange sie nicht etwa "brandnew_AVATAR_movie.avi" etc. heissen? Sind Sie sich bei "avt.zip" auch noch sicher, dass es sich um illegales Material handelt?
Eine extreme Frage, die dennoch vielleicht Klärung in der Problematik bringen könnte:
Nehmen wir einmal an, ein bestimmter Messenger (MSN, icq, Skype,...) wird plötzlich massiv von Pädophilen genutzt, weil sich dort vielleicht besonders bequem Kinderpornographie verbreiten lässt. Sehen Sie dann eine Mitschuld beim Betreiber des Messengers? Wenn ja, wie könnte er es verhindern? Vor Benutzung jeden Nutzer einer Gewissensprüfung unterziehen?
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