Die Inhaber eines Autohauses hatten in einem Internetforum negative Berichte über sich entdeckt. Sie verklagten daraufhin den Forenbetreiber auf Herausgabe der Nutzerdaten - jedoch erfolglos.
Privatleute haben kein Recht, Namen oder Anschriften der Nutzer von Internetforen zu bekommen. Die Betreiber der Foren müssen die Daten nach einer Gerichtsentscheidung nur der Polizei und anderen Behörden zur Verfügung stellen - etwa wenn es um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung oder Rechte an geistigem Eigentum geht. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 161 C 24062/10).
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Im konkreten Fall hatten die Inhaber eines Autohauses auf einer Internetplattform zum Thema Auto negative Berichte über sich entdeckt. Sie fühlten sich nach Angaben des Gerichts vom Montag diskreditiert und befürchteten geschäftsschädigende Auswirkungen. Das Autohaus wandte sich daher an den Betreiber des Forums, der die Beiträge sofort löschte. Das Autohaus wollte aber auch die Kontaktdaten der Nutzer, die die Berichte eingestellt hatten, um rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können.
Dies verweigerte der Forumsbetreiber unter Hinweis auf den Datenschutz. Das Autohaus wollte daraufhin das Erteilen der Auskunft juristisch erzwingen, was vom Amtsgericht jedoch abgewiesen wurde. Der Betreiber des Forums unterliege dem Telemediengesetz. Dort sei geregelt, dass er im Einzelfall Auskunft an die Polizei, den Bundesnachrichtendienst oder das Bundeskriminalamt erteilen muss.
Da das Autohaus Anzeige gegen die Urheber des Beitrages im Forum erstatten könne, sollte es durch die Berichte beleidigt oder verleumdet worden sein, sei es auch nicht völlig rechtlos, entschied das Amtsgericht. Über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft könne es an die gewünschten Daten kommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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(sueddeutsce.de/dpa/mri)
Bruce Springsteen in Frankfurt
So stellt es sich der Jurist sicher vor. Aber man kann sehr leicht im Ausland mit einem Phantasienamen oder ohne Namen Webspace bekommen.
Und die meisten Länder, inklusive USA, erlauben sogar, dass der Host den Whois-Namen verschleiert, man also nicht bei denic.de Namen, Adresse und Telefonnummer von Domäneninhabern einsehen kann.
Man kann (leider) viel Unsinn in Gesetzbücher schmieren, aber dadurch wird es weder praktikabel noch real.
> in einem anderen Land hosten
Urban Legend.
So lange der Betreiber in D. lebt muss er sich an dessen Gesetzt halten. Es wurde ja nicht der Hoster verklagt.
Sie werden es wohl nie ganz verstehen, aber im Gegensatz zu anderen Dingen, bei denen das auch der Fall ist, kann man als Betreiber einfach seine Seite in einem anderen Land hosten.
... falls das Autohaus tatsächlich geschädigt wurde, die Staatsanwaltschaft aber wegen mangeldem öffenentlichen Interesse oder Überlastung die Ermittlungen einstellt. Dann wird das Autohaus auf den zivilrechtlichen Klageweg verwiesen. Und schaut in die Röhre.
Unabhängig davon halte ich das Urteil im Grundsatz für richtig; es geht jedoch von der Utopie aus, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte zeitnah reagieren würden.
LOL
... uns sich nicht durch erpresserische Anwaltschreiben doch noch zur Herausgabe einschüchtern lassen.