Urheberrechtsdebatte:Lob der Content-Mafia

Das Urheberrecht behindert Freiheit und Kreativität? Das ist populistischer Unsinn. Gerade der rechtliche Schutz schafft Anreize für kreatives Wirken - und sichert, dass Künstler selbst entscheiden können, zu welchen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen.

von Konstantin Wegner.

Das Urheberrecht steht in der Kritik: Es gebe zu viel Schutz, heißt es, der kreatives Schaffen und den Austausch kulturellen Wissens blockiere. Gefordert wird stattdessen ein freierer Zugang zu geschützten Werken. Erst die viel zitierte Wutrede des Sängers und Schriftstellers Sven Regener (Element of Crime, "Herr Lehmann") hat einen Kontrapunkt gesetzt.

Im tiefen Mittelalter konnte sich der Herausgeber des Sachsenspiegels, Eike von Repgow, in Ermangelung jeglicher Rechte an seinem Werk nur mit einem Bücherfluch behelfen: Er wünschte Kopisten seiner Texte den Aussatz an den Hals. Eine seinerzeit gängige, aber wohl nicht in jedem Fall wirksame Methode.

Erst mit der Erfindung des Buchdrucks rückte im Lichte der Aufklärung der Wert immaterieller Leistungen in das Bewusstsein, etwa durch Johann Gottlieb Fichte, der in seiner Abhandlung "Beweis der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks" (1793) festhielt: "Wir können an einem Buche zweierlei unterscheiden: das körperliche desselben, das bedruckte Papier; und sein geistiges."

Unser heutiges Urheberrecht basiert auf diesem Gedanken der Aufklärung: Das kreative Schaffen einer Person ist schützenswert. Gegenstand dieses Schutzes ist die "persönliche geistige Schöpfung", womit bereits das gesetzliche Kernanliegen zum Ausdruck kommt: die Geistesleistung als schutzwürdiges Gut, die kreative "Schöpfungshöhe" als Schutzvoraussetzung und die unauflösbare Verbindung des Urhebers mit seinem Werk, die ökonomische wie ideelle Interessen umfasst.

Nicht der Gedanke, die konkrete Form ist geschützt

Wenn mancher in der "Netzgemeinde" die Gefahr der Monopolisierung von Fakten, Ideen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen durch das Urheberrecht beschwört, dann ist dies populistischer Unsinn. Das Urheberrecht schützt den Ausdruck, den die Gedanken des Urhebers gefunden haben, die konkrete Form eines Werkes - aber eben nicht den Gedanken selber, die Idee oder die dem Werk zugrundeliegenden Tatsachen.

Jeder darf eine Biographie auf Basis recherchierter Fakten, jeder einen Roman über den Niedergang einer Kaufmannsfamilie im Lübeck des 19. Jahrhunderts schreiben, aber eben nicht mit denselben Worten, die Thomas Mann dafür gefunden hat.

Natürlich versetzt das Urheberrecht den Inhaber in die Lage, allein zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk veröffentlicht und verwertet wird. Es hat aber zugleich die Interessen der Öffentlichkeit im Blick, sodass ein Urheber ungleich stärkere Eingriffe in seine Rechte hinnehmen muss als etwa ein Grundstückseigentümer in seinen Grund und Boden.

Die "Tatort"-Autoren weisen in ihrem offenen Brief vom 29. März mit Recht darauf hin, dass freier Zugang zu Kulturgütern nicht deren kostenfreie Verfügbarkeit bedeutet - wenn aber das Urheberrechtsgesetz das Zitieren von Werken, die Verbreitung von tagesaktuellen Nachrichten, von Werken im Schulunterricht und an Universitäten, deren nichtkommerzielle öffentliche Wiedergabe, die Privatkopie und vieles mehr erlaubt, dann ist das für den Nutzer nicht nur frei, sondern sogar kostenfrei.

Warum ist das Urheberrecht uncool geworden?

Der rechtliche Schutz nun schafft gerade Anreize für kreatives Wirken. Er schafft die wirtschaftliche Basis für Kreativität und hat unserer Gesellschaft ihre kulturelle Vielfalt beschert. Es erscheinen Bücher, geschrieben von Autoren, illustriert von Fotografen, verlegt von Klein- oder auch Konzernverlagen - ähnlich produktiv sind Musik, Film, Theater und bildende Kunst.

Mit der digitalen Verfügbarkeit dieser begrifflich auf "Inhalte" reduzierten Schöpfungen sind die Maßstäbe verlorengegangen. Der Content wird kopiert und ohne Skrupel herumgereicht. Die anonyme Leichtigkeit der Tat wird zu ihrer Legitimation - oder wie Sven Regener es formuliert: "Es wird so getan, als ob wir Kunst machen würden als exzentrisches Hobby. Und das Rumgetrampel darauf, dass wir irgendwie uncool seien, wenn wir darauf beharren, dass wir diese Werke geschaffen haben, ist im Grunde genommen nichts anderes, als dass man uns ins Gesicht pinkelt - und sagt, euer Kram ist eigentlich nichts wert." Und warum ist das Urheberrecht uncool geworden? Aus Gedankenlosigkeit, Bequemlichkeit und reinem Egoismus.

Es gibt keinen Grund mehr, Rapidshare zu nutzen

Natürlich hat die "Verwerterseite" Fehler gemacht. Die Musikindustrie hat jahrelang vor allem auf Piraterieverfolgung gesetzt anstatt auf überzeugende, einfache digitale Geschäftsmodelle - und es sich so auch mit zahlungswilligen Kunden verscherzt. Aber die Lage hat sich geändert: Filme, Bücher, Hörspiele, Software, Musik - alles ist mittlerweile legal und zu angemessenen Preisen im Netz erhältlich.

Es gibt überhaupt keinen Grund mehr, bei Rapidshare & Co. zu saugen - es sei denn, man möchte sich auf illegalem Wege ungerechtfertigte Vorteile verschaffen, auf Kosten der Kreativen, Verlage und Produzenten. Was zum Leidwesen aller ausgehen muss. Die Erlöse sämtlicher Medienbranchen sind rückläufig, nicht zuletzt verursacht durch die Internetpiraterie - und weniger Erlöse bedeuten unabwendbar auch weniger Geld für neue Projekte, kulturelle Vielfalt und natürlich die Künstler.

Es lässt sich darüber diskutieren, ob es richtig ist, die - im Kern gerechtfertigten - Abmahnungen von Rechteverletzern mit Schadensersatzforderungen in vierstelliger Höhe zu verbinden (die Regel ist dies übrigens entgegen allem öffentlichen Getöse nicht). Den Zahlen aber, die über Abmahnfälle und angeblich hieraus gezogene Gewinne der Medienindustrie herumgeistern, fehlt jede nachvollziehbare Grundlage - doch einmal in die Welt gesetzt, werden sie dankbar aufgegriffen, um die eigene Position im Deutungswettstreit um die Zukunft des Urheberrechts zu untermauern.

Die Anzahl der Abmahnfälle, die auch Jürgen Ziemer in seinem Artikel "Goldene Eier" (SZ vom 20. März 2012) verbreitet, basiert überwiegend auf einer Schätzung der Abmahnkritiker, deren Grundlage unter anderem die Akten-Nummerierung der beteiligten Anwaltskanzleien sind, die zwar viele Internetpirateriemandate, aber eben auch andere Fälle bearbeiten.

Die Zahl der Abmahnungen geht zurück

Auch wird nicht erwähnt, dass selbst nach Angaben der Abmahnkritiker die Anzahl der Abmahnungen von 2010 auf 2011 um etwa 40 Prozent zurückging und nur etwa 10 Prozent der Abgemahnten freiwillig bezahlen.

Es wird auf Basis dieser willkürlichen Fallzahlen ein ebenso willkürlicher Abmahnerlös hochgerechnet und so getan, als ob dieser ungefiltert in die riesigen Taschen einer maßlosen Verwerter-, gar "Abmahnindustrie" flösse. Ohne zu berücksichtigen, dass aufwendige Ermittlungen notwendig sind, bis die IP-Adressen der User gerichtsfest dokumentiert sind; dass Gerichtsgebühren bezahlt werden müssen, da die Internetprovider zum Schutze der User nicht ohne richterlichen Beschluss verpflichtet sind, die hinter der IP-Adresse verborgene Identität preiszugeben; dass manche Provider diese Daten bereits nach wenigen Tagen löschen und die Auskunftsbemühungen daher ins Leere gehen - die Liste ließe sich fortsetzen.

Dennoch werden die falschen Zahlen zur Grundlage der öffentlichen Kritik gemacht. Dies ramponiert den Ruf der Verlags-, Film- und Musikbranche - vorgestrige Besitzstandswahrer! - und prägt die Berichterstattung über das Verhältnis zwischen den Urhebern und Verwertern.

Es gibt keine Front zwischen Kreativen und Verbreitern

Der Verleger Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, hat zur Leipziger Buchmesse neulich eine Eröffnungsrede gehalten, sozusagen die Sven-Regener-Rede für die Buchbranche: "Bislang habe ich meinen Beruf als kreativ erlebt. Ich habe Texte und Inhalte gefunden, bei denen ich für wichtig erachtete, dass sie publiziert würden, ich habe dabei vertrauensvoll mit Autorinnen und Autoren zusammengearbeitet, habe mit ihnen Rechte und Pflichten geteilt, habe mit Lektoren und Mitarbeitern diskutiert und es als die schönste Aufgabe des Verlegers empfunden, aus unscheinbaren Manuskripten wirkmächtige Bücher machen zu können. Jetzt lese ich, die Verlagsmenschen seien als Rechteverwerter, Inhaber von Nutzungsrechten, als Makler von Inhalten Angehörige einer Content-Mafia."

So wie ihm geht es den meisten Verlegern, die eine intensive, kreative und oft auch freundschaftliche Beziehung zu ihren Autoren pflegen. Viele von diesen erhalten Honorarvorschüsse, die ihnen unabhängig davon verbleiben, wie erfolgreich oder eben schlecht sich das Buch anschließend verkauft. Der Öffentlichkeit aber wird suggeriert, es gäbe eine unüberbrückbare Front zwischen Kreativen und der angeblich so renditestarken Verbreiterbranche.

Die Piratenpartei fordert auf ihrer Homepage, es sollten die "Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden", da sich "die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden" müsse. Die Schutzfristen sollten drastisch verkürzt werden, weil "die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum" im Sinne der "Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit" sei.

Das aber hat mit dem propagierten Freiheitsgedanken wirklich gar nichts zu tun. Freiheit bedeutet, dass der Künstler selber entscheiden kann, ob, wann und wie sein Werk veröffentlicht wird - und sei es auch, dass er entscheidet, der Öffentlichkeit die Nutzung im Wege einer "free licence" kostenlos zu gestatten. Aber es bleibt seine eigene, freie Entscheidung - die ihm niemand unter der scheinheiligen Forderung nach freiem Wissenszugang abzunehmen hat.

Fichte schrieb in seiner schon zitierten Abhandlung zur Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks: "Wer schlechte Gründe verdrängt, macht bessern Platz." Das bleibt zu hoffen - im Sinne der Aufklärung.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Justiziar des Börsenvereins des deutschen Buchhandels/Landesverband Bayern.

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