Umstrittenes Leistungsschutzrecht:Turbo-Gesetz mit eingebautem Bremsfaktor

Trotz Kritik von schwarz-gelben Netzpolitikern wird der Bundestag am Freitag mit seiner Regierungsmehrheit das umstrittene Leistungsschutzrecht verabschieden. Doch wird es jemals in Kraft treten? Der Bundesrat könnte das Gesetz blockieren - und Brüssel prüft inzwischen, ob es nicht ein Wörtchen mitzureden hat.

Von Johannes Kuhn

Am Tag vor der Abstimmung gibt sich Siegfried Kauder so konsequent, wie es für einen CDU-Parteisoldaten aus dem tiefschwarzen Teil des Schwarzwalds nur möglich ist: "Wieso erhalten Zeitungsverlage ein Leistungsschutzrecht und andere nicht?", fragt der Vorsitzende des Rechtsausschusses. Er habe verfassungsrechtliche Bedenken und werde zu seinem Abstimmungsverhalten eine schriftliche Erklärung abgeben, kündigt er an. Und das Gesetz gleichzeitig ablehnen? So weit gehen die Bedenken dann doch nicht "Ich werde dafür stimmen", sagt der 62-Jährige.

Das Leistungsschutzrecht (kurz: LSR) ist ein Gesetz, dessen Weg reich an Kurven, Kehren und Personenschäden ist. Noch zu Beginn der Woche sah alles nach einer Hängepartie aus, dann ging es ganz schnell: Am Freitagmorgen wird der Bundestag es trotz aller Kritik beschließen, nach Widerstand von Online-Wirtschaft und Internet-Aktivisten, Zweifeln in Teilen der eigenen Fraktionen sowie wenig erhellenden Anhörungen im Rechtsausschuss - allerdings in entschärfter Form. "Kleinste Textausschnitte fallen nicht unter das Schutzgut des Leistungsschutzrechtes", heißt es im aktuellen Entwurf, den die Koalition in dieser Woche vorlegte.

Übersetzt bedeutet das: Sogenannte Snippets bleiben grundsätzlich erlaubt, doch bis zu welcher Länge, ist unklar. Weithin gilt die neue Passage als Versuch, Suchmaschinen wie Google - ein wichtiges Zielobjekt der Gesetzesbefürworter - von der Regelung auszunehmen, wobei die endgültige Klärung in Wahrheit aussteht. Denn die zulässige Länge eines Snippets wird nicht definiert.

Gütliche Einigung oder neue Abmahnwelle?

"Die Beteiligten sollten verhandeln, ab wann die Lizenzpflicht beginnt", erklärte dazu der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, der an der Änderung des Entwurfs mitgearbeitet hat. Die Opposition ist der Meinung, in der Praxis würde die Rechtsauslegung wohl eher den Gerichten zufallen, die sich mit neuen Abmahnwellen beschäftigen müssten. Der Übernahme größerer Textteile sei ohnehin durch das Urheberrecht Grenzen gesetzt.

Auch bei den Netzpolitikern in den Reihen der Koalition ist das Unbehagen groß: Sechs Bundestagsabgeordnete von Union und FDP gehen weiter als Kauder und werden das Gesetz ablehnen. Die CSU-Abgeordnete Dagmar Wöhrl will sich enthalten und begründet dies in ihrem Blog unter anderem mit handwerklichen Mängeln und der Tatsache, dass "in diesem besonderen Fall der Lobbyismus von allen Seiten schlichtweg überhandgenommen hat." In den vergangenen Monaten war der Streit über das Gesetz zwischen Vertretern der Verlagsbranche und der Internet-Wirtschaft zu einem regelrechten Glaubenskampf geworden.

Blockade im Bundesrat?

Trotz der Abweichler gilt die schwarz-gelbe Mehrheit als sicher. Am Donnerstagnachmittag scheiterte die Opposition mit dem Versuch, das Thema über den Ältestenrat von der Tagesordnung nehmen zu lassen und das Gesetz aufgrund der kurzfristigen Änderungen zurück in die Ausschüsse zu verweisen.

Mit der Verabschiedung im Bundestag wäre der Weg des LSR allerdings noch nicht zu Ende: Am 6. März soll der Rechtsausschuss des Bundesrats über das Gesetz beraten, 22. März dann das Plenum. Die Länderkammer hatte in einer Stellungnahme vom Oktober 2012 nur Detailkorrekturen gefordert (pdf der Stellungnahme).

Inzwischen ist allerdings nicht nur die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema eine andere, nach der Wahl in Niedersachsen besitzt die Opposition im Bundesrat auch eine Mehrheit. Zwar müssen die Länder dem Gesetz nicht zustimmen, sie können dessen Behandlung allerdings bis zur Wahl im September immer wieder vertagen. Bleibt ein Gesetzesverfahren unabgeschlossen, muss es in der nächsten Legislaturperiode erneut von vorne begonnen werden.

Brüssel wird hellhörig

Eine Verzögerung könnte sich auch über die europarechtliche Komponente ergeben: In einem Gutachten für Facebook argumentiert der Jurist Thomas Hoeren, dass das Leistungsschutzrecht der Notifzierungspflicht unterliegt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Bundesregierung bestimmte nationale Vorschriften der Europäischen Kommission zur Prüfung vorlegen muss. Während der Notifizierung ruht der Gesetzgebungsprozess für drei Monate.

Noch ist unklar, ob die Notifizierungspflicht im Falle des Leistungsschutzrechts gegeben ist. Das Justizministerium hat das Gesetz bislang nicht gemeldet, der Rechtsausschuss-Vorsitzende Kauder zählt die Frage zu einem der strittigen Punkte. Der FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae erklärte im Gespräch mit heise.de wiederum, dass der aktualisierte Gesetzesentwurf nicht meldepflichtig sei, da es das Geschäft von Suchmaschinen und Mediendiensten nicht im Kern berühre.

Wurde also das Leistungsrecht entschärft, um die Notifizierung zu umgehen, wie bereits spekuliert wird? "An unserer Einschätzung hat sich nichts geändert", erklärt ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage. Keiner der beiden Gesetzesentwürfe müsse an Brüssel gemeldet werden. Inzwischen ist allerdings auch die Europäische Kommission hellhörig geworden: Eine Sprecherin erklärt auf Anfrage von Süddeutsche.de, man habe beim Bundesjustizministerium Informationen angefordert, um diese Frage zu klären.

Am Donnerstag sprach sich erstmals auch der Deutsche Journalisten-Verband gegen das Leistungsschutzrecht aus. "Der Gesetzestext ist in den zurückliegenden Monaten zwar mehrfach verändert worden, aber leider nicht so, dass die Interessen der Urheber ausreichend berücksichtigt sind", erklärte der DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Unter anderem sei nicht festgelegt, in welcher Weise Journalisten an den möglichen Einnahmen partizipieren würden. Auch die "Freischreiber", der Berufsverband freier Journalisten, lehnten das Gesetz in einer Stellungnahme ab.

Internetwirtschaft erneuert Kritik

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger will sich erst nach der Abstimmung am Freitag äußern. Man gehe davon aus, dass das LSR eine Rechtsposition schaffe, "die ganz wesentlich zu dem notwendigen Schutz der gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten im digitalen Zeitalter beitragen wird."

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft ECO hat seine Kritik an dem Gesetz inzwischen erneuert. Die Schlussfolgerungen aus einem vergangene Woche veröffentlichten Rechtsgutachten würden auch für den aktuellen Entwurf gelten, hieß es in einer Mitteilung. Demnach verstoße das LSR gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, weil es Aggregatoren und Suchmaschinen gegenüber anderen gewerblichen Presseinhalte-Verlinkern schlechter stelle; zudem seien andere Anbieter von Internet-Inhalten jenseits der Verlage vom Leistungsschutzrecht ausgenommen und würden damit ebenfalls benachteiligt.

Sollte das LSR in Kraft treten, gelten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht als wahrscheinlich.

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