Umstrittenes Leistungsschutzrecht:Nachrichten-Webseiten bleiben Google News erhalten

Fahrradfahrer fährt am Google-Logo vorbei

Internetkonzern Google: Leistungsschutzrecht ohne Folgen für die Nutzer - vorerst

(Foto: REUTERS)

Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage tritt diese Woche in Kraft. Zumindest die Nutzer von Google News werden davon aber wenig bemerken. Die zehn größten Nachrichtenseiten machen weiter mit, unentgeltlich und unter Vorbehalt - weil die internen Debatten nicht beendet sind.

Von Pascal Paukner

Die Frist ist vorbei, die Sache klar: Wenn am Donnerstag das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt, werden die Nutzer von Google News davon wenig bemerken. Die zehn größten Nachrichtseiten des Landes und auch die allermeisten anderen Medien haben einer Vereinbarung des Suchmaschinen-Konzerns vom Juni zugestimmt. Diese räumt Google das Recht ein, Ausschnitte aus den Artikeln der Verlage auch weiterhin auf seiner News-Webseite anzuzeigen.

Nachdem im Juni bereits Spiegel Online, Zeit Online und Süddeutsche.de erklärt hatten, auf ihr Leistungsschutzrecht gegenüber Google News vorerst zu verzichten, sind nun auch alle andere großen Medien nachgezogen. Focus Online, n-tv.de, FAZ.net, Stern.de und Handelsblatt Online wollen ebenfalls weiter bei Google News gelistet werden. Der Axel-Springer-Verlag hatte schon am Montag angekündigt, der Vereinbarung unter Vorbehalt zuzustimmen. Und auch die allermeisten Regionalzeitungen in Deutschland bleiben bei Google News. Ein Google-Sprecher sprach von "Hunderten Webseiten", die den Bedingungen zugestimmt hätten. Einzig von der in Koblenz erscheinenden Rhein-Zeitung ist bekannt, dass sie fortan auf Google News verzichtet. Eine Meldung des Fachmagazins Journalist, wonach weitere Regionalzeitungen nicht eingewilligt hätten, bestätigte sich zunächst nicht.

Google hatte die Verlage im Juni aufgefordert, vor Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts eine Vereinbarung bezüglich Google News zu unterzeichnen. Darin sollten die Medienhäuser dem Unternehmen die unentgeltliche Nutzung kurzer Textauszüge, sogenannter Snippets, erlauben. Das im März vom Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht stelle eine "rechtliche Unsicherheit" dar, hatte Google argumentiert. Deshalb müssten die Verlage der Nutzung ihrer Texte durch Google News nun ausdrücklich zustimmen. Andernfalls tauchen ihre Artikel nach dem 31. Juli nicht mehr auf der Webseite auf.

Verlage bestehen auf dem Leistungsschutzrecht

Endgültig beigelegt ist der Streit mit Google damit aber nicht. Viele Nachrichtenseiten - auch Süddeutsche.de (siehe Anmerkung am Textende) - haben ihre Zustimmung zu Google News zur Sicherheit unter einen zeitlichen und juristischen Vorbehalt gestellt. Ein Sprecher des Springer-Verlags sagte, die Einigung gelte "nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen". Ähnliche Anmerkungen fügten auch andere Verlage in Begleitschreiben bei. Mit dem neuen Recht werde die Übereinstimmung von Google News mit dem neuen Recht weder anerkannt noch auf die zukünftige Wahrnehmung des Rechts für alle Zeiten verzichtet, schrieb die FAZ in einer Stellungnahme.

Hintergrund ist eine noch laufende Debatte über die Gründung einer neuen Verwertungsgesellschaft für Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht. Einige Verlage überlegen derzeit, wie sie ihre neu gewonnen Rechte zu Geld machen können. Zur Diskussion steht sowohl die Gründung einer verlagsübergreifenden Verwertungsgesellschaft - was einige Befürworter findet - als auch die Wahrnehmung der Rechte zum Beispiel durch jeden einzelnen Verlag - wofür es ebenfalls Fürsprecher gibt -, beschränkt auf Einzelfälle und nicht zwingend auf Google oder Google News angewandt. Ob die beiden Diskussionslinien zusammenzubringen sind, ist abzuwarten.

Konkrete Ergebnisse stehen auch deshalb aus. "Es gibt keinen Zeitplan. Viele technische und juristische Fragen müssen zunächst noch geklärt werden", sagte Dietmar Wolff, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger. Nicht zu reden von weitergehenden Vorschlägen, die eher nach Träumen klingen. "Mir persönlich wäre es am liebsten, wir machten mit unseren Mitstreitern in Deutschland ein eigenes Google auf", sagte Oliver Stock, Chefredakteur von Handelsblatt Online, zu Süddeutsche.de.

Heftige Debatten um das Gesetz

Das Leistungsschutzrecht hatte in den vergangenen Jahren zu heftigen Debatten zwischen Verlagen und Gegnern der neuen Ansprüche geführt. Verlagsvertreter argumentierten, dass Google und andere Aggregatoren nicht einfach ein Geschäftsmodell auf Basis des von ihnen finanzierten Journalismus' aufbauen dürften. Kritiker des Gesetzes hatten den Verlagen im Gegenzug vorgeworfen, sie würden Deutschland damit seiner Innovationskraft im digitalen Zeitalter berauben, weil sie rechtliche Hürden für Verlinkungen und legitime Aggregation errichten.

Google durchsucht für seinen Nachrichten-Aggregator weltweit etwa 50.000 Nachrichtenseiten und Blogs. Darunter sind auch Hunderte Webseiten aus Deutschland. Von ausgewählten Artikeln wird jeweils die Überschrift sowie ein bis zu 250 Zeichen langer Textanriss dargestellt, das Snippet. Viele Verlage optimieren ihre Nachrichtenseiten für Google News, um dort prominent platziert zu werden, was Kritik an ihrem Vorgehen beim Leistungsschutzrecht provozierte.

Anmerkung der Redaktion: Süddeutsche.de hat seine Haltung gegenüber Google News schon vor Wochen klargemacht und die Erklärung inzwischen mit dem üblichen Vorbehalt unterschrieben. Die Berichterstattung unserer Redaktion findet ohne Einfluss durch diese geschäftlichen Interessen statt. Der Süddeutsche.de-Partner und Blogaggregator Rivva hat angekündigt, wegen des Leitungsschutzrechts zum 1.8. circa 650 Lokalzeitungen, Magazine und deren Blogs aus dem Index zu entfernen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: