Umstrittenes Anti-Piraterie-Abkommen:Brüssel legt Acta dem Europäischen Gerichtshof vor

Die Europäische Kommission drängt nicht mehr auf eine schnelle Acta-Ratifizierung: Der Europäische Gerichtshof soll nun prüfen, ob das heftig kritisierte Anti-Piraterie-Abkommen die Grundrechte der EU-Bürger verletzt.

Die EU-Kommission lässt das umstrittene Urheberrechtsabkommen Acta juristisch überprüfen. Die EU-Behörde werde den Text dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen, um zu klären, ob er mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Das kündigte EU-Handelskommissar Karel De Gucht in Brüssel an.

Bereits zuvor hatte sich angedeutet, dass die EU-Kommission nicht weiter auf eine schnelle Ratifizierung drängen wird. Justizkommissarin Viviane Reding hatte bereits kurz nach den Anti-Acta-Protesten vor anderthalb Wochen angeregt, das Vertragswerk durch den EuGH prüfen zu lassen.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen. Kritiker bemängeln, dass der Vertrag über Jahre hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurde und so vage formuliert sei, dass es viele Interpretationen mit potentiell unerwünschten Folgen ermögliche.

EU-Kommission: In der Praxis keine Änderungen

Obwohl verpflichtende Sanktionen wie die Three-Strikes-Law, die Sperrung der Internet-Anschlüsse von Filesharern, aus dem Vertrag entfernt wurden, fürchten Gegner, dass Provider und Internet-Firmen gezwungen sein könnten, der Unterhaltungslobby weiter als bisher bei Maßnahmen gegen Filesharer entgegenzukommen. Letztlich, so das Argument, würde die Durchsetzung dieser Interessen damit auch über das Gemeinwohl gestellt.

Nach anhaltenden Protesten hatten mehrere EU-Mitglieder wie Polen und Tschechien die Acta-Ratifizierung ausgesetzt. Deutschland hatte nach den Protesten Zehntausender Bürger vor kurzem die Ratifizierung auf Initiative von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ausgesetzt.

De Gucht wiederholte seine Einschätzung, dass das Abkommen "in der Europäischen Union nichts ändern" werde. Der EuGH solle dennoch prüfen, "ob ACTA in der einen oder anderen Art mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Union unvereinbar ist", um Klarheit zu schaffen, sagte er.

Prüfergebnis kann auf sich warten lassen

Bis zum Prüfergebnis des EuGH, das Monate oder gar Jahre auf sich warten lassen könnte, dürfte auch die ursprünglich für Juni geplante Acta-Abstimmung im Europaparlament erst einmal auf Eis liegen. Acta kann erst in Kraft treten, wenn es von den einzelnen Parlamenten und dem Europaparlament ratifiziert wurde.

Das Bundesjustizministerium hatte erklärt, vor einer möglichen Ratifizierung durch den Bundestag das Votum des Europaparlaments abwarten zu wollen. Verschiedene Politiker haben inzwischen auch den Gedanken ins Spiel gebracht, den digitalen Teil des Vertrags aus Acta herauszulösen, um zumindest die Regeln zur Produktpiraterie verabschieden zu können.

Internet-Aktivist Markus Beckedahl erklärte in seinem Blog Netzpolitik.org, der Verweis an den EuGH sei möglicherweise eine "Hinhaltetaktik" der EU. Er forderte eine Folgenabschätzung und die Prüfung konkreter juristischer Fragen statt einer generellen Einschätzung. Für den 25. Februar sind in zahlreichen deutschen Städten wieder Anti-Acta-Demonstrationen geplant.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: